Dienstleistung
Ausländerjugendfalknerjagdschein Änderung
Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres deutschen Wohnsitzes müssen Sie in den Ausländerjugendfalknerjagdschein eintragen lassen.
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
- Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
+49 3535 46-4448
+49 3535 46-4404
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
+49 3535 46-4419
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
+49 3535 46-4458
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Potsdamer Straße 18
14776 Brandenburg an der Havel
Jagdbehörde
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Fischereibehörde
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
033841 91-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Änderungen müssen umgehend eingetragen werden.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 0 bis 4 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Hat sich nach Erteilung des Ausländerjugendfalknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr deutscher Wohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 2 und 3 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
§ 15 Absatz 2 und 3 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis oder Reisepass
- Jagdschein
Falknerjagdschein
Voraussetzungen
- bereits erteilter Ausländerjugendfalknerjagdschein
Änderung von Namen oder Wohnsitz
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde, in deren Territorium der deutsche Wohnsitz liegt.
Schlagwörter
Namensänderung, Heirat, Umzug, Jagd, Jagdschein, Jagdwesen, jagdrechtliche Erlaubnis, Jäger, Jägerei, Beize, Beizjagd, Falknerei, Jagderlaubnis, Jagdkarte, Jagdlizenz, Jagdpatent, Jagen, Jägerschein, Eheschließung, Geburtsname, HauptwWohnsitz
Welche Fristen muss ich beachten?
Änderungen müssen umgehend eingetragen werden.
Bearbeitungsdauer
Ausführliche Beschreibung
Hat sich nach Erteilung des Ausländerjugendfalknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr deutscher Wohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 2 und 3 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
§ 15 Absatz 2 und 3 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis oder Reisepass
- Jagdschein
Falknerjagdschein
Voraussetzungen
- bereits erteilter Ausländerjugendfalknerjagdschein
Änderung von Namen oder Wohnsitz
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde, in deren Territorium der deutsche Wohnsitz liegt.