Dienstleistung
Ausländerjagdschein Wiedererteilung Tagesjagdschein
Wenn Ihnen der Ausländerjagdschein entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
- Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
+49 3535 46-4448
+49 3535 46-4404
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
+49 3535 46-4419
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
+49 3535 46-4458
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Welche Gebühren fallen an?
Zusätzlich Erhebung Jagdabgabe 5 €.
Abgabe:
EUR 49,00
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 0 bis 4 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein.
Wenn Ihnen der Tagesjagdschein für Ausländer entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der Behörde, die Ihnen den Jagdschein entzogen hat, erneut beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 6 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
§ 15 Absatz 1 - 6 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Erforderliche Unterlagen
- gegebenfalls aktuelles Lichtbild
Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- keine deutsche Staatsbürgerschaft
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Jagdschein entzogen
- verstrichene Sperrfrist
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjagdschein erteilt.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Hinweise (Besonderheiten)
Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde, in deren Territorium die Jagd ausgeübt werden soll.
Schlagwörter
Jagd, Jagdschein, Jagdwesen, jagdrechtliche Erlaubnis, Jäger, Jägerei, Jagderlaubnis, Jagdkarte, Jagdlizenz, Jagdpatent, Jagen, Jägerschein
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Welche Gebühren fallen an?
Abgabe: EUR 49,00
Bearbeitungsdauer
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein.
Wenn Ihnen der Tagesjagdschein für Ausländer entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der Behörde, die Ihnen den Jagdschein entzogen hat, erneut beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 6 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
§ 15 Absatz 1 - 6 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Erforderliche Unterlagen
- gegebenfalls aktuelles Lichtbild
Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- keine deutsche Staatsbürgerschaft
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Jagdschein entzogen
- verstrichene Sperrfrist
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjagdschein erteilt.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Hinweise (Besonderheiten)
Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde, in deren Territorium die Jagd ausgeübt werden soll.