Dienstleistung
Ausländerjagdschein Ersatz
Wenn Ihr Ausländerjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
- Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
+49 3535 46-4448
+49 3535 46-4404
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
+49 3535 46-4419
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
+49 3535 46-4458
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Abgabe:
EUR 64,00
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 0 bis 4 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Sollte Ihr Ausländerjagdschein verloren gegangen sein, so können Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
§ 15 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Erforderliche Unterlagen
• Ausweis oder Reisepass
• aktuelles Lichtbild
Voraussetzungen
• bereits erteilter Ausländerjagdschein
• Verlust des Ausländerjagdscheins
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerjagdschein.
Hinweise (Besonderheiten)
Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Schlagwörter
Ersatzdokument, Jagd, Jagdschein, Jagdwesen, jagdrechtliche Erlaubnis, Jäger, Jägerei, Jagderlaubnis, Jagdkarte, Jagdlizenz, Jagdpatent, Jagen, Jägerschein, Ersatz
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsdauer
Ausführliche Beschreibung
Sollte Ihr Ausländerjagdschein verloren gegangen sein, so können Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
§ 15 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Erforderliche Unterlagen
• Ausweis oder Reisepass
• aktuelles Lichtbild
Voraussetzungen
• bereits erteilter Ausländerjagdschein
• Verlust des Ausländerjagdscheins
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerjagdschein.
Hinweise (Besonderheiten)
Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.