Dienstleistung
Ausländerjagdschein Änderung
Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Wohnsitzes in Deutschland müssen Sie in den Ausländerjagdschein eintragen lassen.
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
- Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
+49 3535 46-4448
+49 3535 46-4404
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
+49 3535 46-4419
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
+49 3535 46-4458
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung ist umgehend nach Wechsel des Namens oder Wohnsitzes zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 0 bis 4 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Hat sich nach Erteilung des Ausländerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Wohnsitz in Deutschland geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Erforderliche Unterlagen
• Ausweis oder Reisepass
• Jagdschein
Voraussetzungen
• bereits erteilter Ausländerjagdschein
• Änderung von Namen oder Wohnsitz in Deutschland
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein. Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Schlagwörter
Namensänderung, Heirat, Änderung, Umzug, Jagd, Jagdschein, Jagdwesen, jagdrechtliche Erlaubnis, Jäger, Jägerei, Jagderlaubnis, Jagdkarte, Jagdlizenz, Jagdpatent, Jagen, Jägerschein, Eheschließung, Geburtsname, HauptwWohnsitz
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung ist umgehend nach Wechsel des Namens oder Wohnsitzes zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
Ausführliche Beschreibung
Hat sich nach Erteilung des Ausländerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Wohnsitz in Deutschland geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Erforderliche Unterlagen
• Ausweis oder Reisepass
• Jagdschein
Voraussetzungen
• bereits erteilter Ausländerjagdschein
• Änderung von Namen oder Wohnsitz in Deutschland
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein. Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.