Ansprechpartner


Herr Gregor Beyer

Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Wohnsitzes in Deutschland müssen Sie in den Ausländerjagdschein eintragen lassen.


Adresse
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
  • Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr

Fax
+49 3535 46-4448
Telefon
+49 3535 46-4404
Hinweis
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
Telefon
+49 3535 46-4419
Hinweis
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
Telefon
+49 3535 46-4458
Hinweis
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde

Häufig gestellte Fragen

Die Änderung ist umgehend nach Wechsel des Namens oder Wohnsitzes zu beantragen.


Bearbeitungsdauer: 0 bis 4 Wochen

Hat sich nach Erteilung des Ausländerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Wohnsitz in Deutschland geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.


• Ausweis oder Reisepass

• Jagdschein


• bereits erteilter Ausländerjagdschein

• Änderung von Namen oder Wohnsitz in Deutschland


Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein. Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.


Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.


Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.


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