Dienstleistung
Jugendfalknerjagdschein Neuerteilung Tagesjagdschein
Wenn die Gültigkeit Ihres Jugendfalknerjagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diesen verlängern lassen.
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
- Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
+49 3535 46-4448
+49 3535 46-4404
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
+49 3535 46-4419
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
+49 3535 46-4458
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Potsdamer Straße 18
14776 Brandenburg an der Havel
Jagdbehörde
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Fischereibehörde
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
033841 91-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Welche Gebühren fallen an?
Zusätzlich Erhebung Jagdabgabe 5 €, sofern nicht gleichzeitig ein Jagdschein gelöst wird.
Abgabe:
EUR 10,00
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 0 bis 4 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendfalknerjagdschein erteilt werden. Sind Sie bereits in Besitz eines Tagesjagdscheins, dessen Gültigkeit jedochabgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Voraussetzungen
• bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
• persönliche Zuverlässigkeit
• körperliche Eignung
• abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
• bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein
• Einwilligung der Erziehungsberechtigten
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jugendfalknerjagdschein erteilt.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Schlagwörter
Verlängerung, Jagd, Jagdschein, Jagdwesen, jagdrechtliche Erlaubnis, Jäger, Jägerei, Beize, Beizjagd, Falknerei, Jagderlaubnis, Jagdkarte, Jagdlizenz, Jagdpatent, Jagen, Jägerschein
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Welche Gebühren fallen an?
Abgabe: EUR 10,00
Bearbeitungsdauer
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendfalknerjagdschein erteilt werden. Sind Sie bereits in Besitz eines Tagesjagdscheins, dessen Gültigkeit jedochabgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Voraussetzungen
• bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
• persönliche Zuverlässigkeit
• körperliche Eignung
• abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
• bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein
• Einwilligung der Erziehungsberechtigten
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jugendfalknerjagdschein erteilt.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.