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Herr Gregor Beyer

Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.Eintragungen für Personen unter 18 Jahren sind nicht möglich.


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An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
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  • Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr

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+49 3535 46-4448
Telefon
+49 3535 46-4404
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Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
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Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
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Hinweis
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde

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14801 Bad Belzig
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Häufig gestellte Fragen

Bearbeitungsdauer: 0 bis 4 Wochen

Haben sich nach Erteilung des Jugendfalknerjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen. Eintragungen sind für Personen unter 18 Jahren nicht möglich.


• Jagdschein

• Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)


• bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein

• Änderung der Jagdausübungsfläche

Mindestalter für Eintragung von Flächen in den Jagdschein beträgt 18 Jahre.


Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.


Eintragung von Flächen zur Jagdausübung für Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Ein Jugendfalknerjagdschein ist nicht geeignet, da er für Jugendliche im Alter unter 18 Jahre erteilt wird.


Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.


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