Dienstleistung
Jugendfalknerjagdschein Ersatz
Wenn Ihr Jugendfalknerjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
- Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
+49 3535 46-4448
+49 3535 46-4404
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
+49 3535 46-4419
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
+49 3535 46-4458
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Potsdamer Straße 18
14776 Brandenburg an der Havel
Jagdbehörde
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Fischereibehörde
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
033841 91-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Abgabe:
EUR 64,00
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 0 bis 4 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Sollten Sie Ihren Jugendfalknerjagdschein verloren haben, so können Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
§ 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Erforderliche Unterlagen
• Ausweis
• aktuelles Lichtbild
Voraussetzungen
• bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein
• Verlust des Jugendfalknerjagdscheins
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-
Jugendfalknerjagdschein.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Schlagwörter
Ersatzdokument, Jagd, Jagdschein, Jagdwesen, jagdrechtliche Erlaubnis, Jäger, Jägerei, Beize, Beizjagd, Falknerei, Jagderlaubnis, Jagdkarte, Jagdlizenz, Jagdpatent, Jagen, Jägerschein, Ersatz
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsdauer
Ausführliche Beschreibung
Sollten Sie Ihren Jugendfalknerjagdschein verloren haben, so können Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
§ 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Erforderliche Unterlagen
• Ausweis
• aktuelles Lichtbild
Voraussetzungen
• bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein
• Verlust des Jugendfalknerjagdscheins
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-
Jugendfalknerjagdschein.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.