Dienstleistung
Jugendfalknerjagdschein Erteilung Jahresjagdschein
Wenn Sie als Jugendlicher die Jagd mit Greifen oder Falken ausüben wollen, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jugendfalknerjagdschein mit sich führen.
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
- Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
+49 3535 46-4448
+49 3535 46-4404
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
+49 3535 46-4419
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
+49 3535 46-4458
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Potsdamer Straße 18
14776 Brandenburg an der Havel
Jagdbehörde
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Fischereibehörde
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
033841 91-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens zwei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
Welche Gebühren fallen an?
25 € Jagdabgabe zusätzlich, sofern kein Jagdschein gelöst wurde.
Abgabe:
EUR 15,00 - 19,00
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 0 bis 4 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendfalknerjagdschein erteilt werden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 3, 5 und 7 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
§ 15 Absatz 1 - 3, 5 und 7 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Erforderliche Unterlagen
• Ausweis
• Jagdschein oder besonderer Jagdschein für Falkner oder Zeugnis der Jägerprüfung beziehungsweise Zeugnis der besonderen Jägerprüfung für Falkner
• Zeugnis der Falknerprüfung
• aktuelles Lichtbild
• Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
• Einwilligung der erziehungsberechtigten Person
Voraussetzungen
• bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
• persönliche Zuverlässigkeit
• körperliche Eignung
• abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
• bestandene Falknerprüfung
• Besitz eines in Deutschland erteilten Jugendjagdscheins oder besonderen Jugendjagdscheins für Falkner
• Einwilligung der Erziehungsberechtigten
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jugendfalknerjagdschein erteilt.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Hinweise (Besonderheiten)
• Mit einem Falknerjagdschein dürfen Sie nur in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Erziehungsberechtigten oder einer von Ihrer/Ihren erziehungsberechtigten Person(en) schriftlich beauftragten jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson die Jagd ausüben.
• Mit einem Falknerjagdschein dürfen Sie nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Schlagwörter
Jagd, Jagdschein, Jagdwesen, jagdrechtliche Erlaubnis, Jäger, Jägerei, Beize, Beizjagd, Falknerei, Jagderlaubnis, Jagdkarte, Jagdlizenz, Jagdpatent, Jagen, Jägerschein
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens zwei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
Welche Gebühren fallen an?
Abgabe: EUR 15,00 - 19,00
Bearbeitungsdauer
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendfalknerjagdschein erteilt werden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 3, 5 und 7 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
§ 15 Absatz 1 - 3, 5 und 7 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Erforderliche Unterlagen
• Ausweis
• Jagdschein oder besonderer Jagdschein für Falkner oder Zeugnis der Jägerprüfung beziehungsweise Zeugnis der besonderen Jägerprüfung für Falkner
• Zeugnis der Falknerprüfung
• aktuelles Lichtbild
• Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
• Einwilligung der erziehungsberechtigten Person
Voraussetzungen
• bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
• persönliche Zuverlässigkeit
• körperliche Eignung
• abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
• bestandene Falknerprüfung
• Besitz eines in Deutschland erteilten Jugendjagdscheins oder besonderen Jugendjagdscheins für Falkner
• Einwilligung der Erziehungsberechtigten
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jugendfalknerjagdschein erteilt.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Hinweise (Besonderheiten)
• Mit einem Falknerjagdschein dürfen Sie nur in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Erziehungsberechtigten oder einer von Ihrer/Ihren erziehungsberechtigten Person(en) schriftlich beauftragten jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson die Jagd ausüben.
• Mit einem Falknerjagdschein dürfen Sie nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.