Ansprechpartner


Herr Gregor Beyer

Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zur Beizjagd zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.


Adresse
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
  • Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr

Fax
+49 3535 46-4448
Telefon
+49 3535 46-4404
Hinweis
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
Telefon
+49 3535 46-4419
Hinweis
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
Telefon
+49 3535 46-4458
Hinweis
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde

Postfach
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Adresse
Potsdamer Straße 18
14776 Brandenburg an der Havel
Servicezeiten

Jagdbehörde

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr

Fischereibehörde

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr


Telefon
033841 91-0

Häufig gestellte Fragen

Die Eintragung ist umgehend nach Erteilung der Jagderlaubnis zu beantragen.


Gebühr wird nur erhoben, wenn Eintragung nicht zeitgleich mit der Ausstellung des Falknerjagdscheines erfolgt.
Abgabe: EUR 15,00

Bearbeitungsdauer: 0 bis 4 Wochen

Haben sich nach Erteilung des Falknerjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zur Beizjagd zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.


§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
 


§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

 Falknerjagdschein

• Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zur Beizjagd zusteht (Vertrag)


• bereits erteilter Falknerjagdschein

• Änderung der Jagdausübungsfläche


Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.


Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.