Dienstleistung
Flurstück Zerlegung
Benötigen Sie eine Zerlegung Ihres Grundstücks?
Dann können Sie diese bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder bei den zuständigen Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte beantragen.
Einrichtung
Kataster- und Vermessungsamt
Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)
03546 20-1264
03546 20-2700
Klosterstraße 14
15344 Strausberg
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für die Zerlegung richten sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg
Ausführliche Beschreibung
Die Zerlegung im Liegenschaftskataster bezieht sich auf den katastertechnischen Vorgang, bei dem ein Flurstück in mehrere selbstständige Flurstücke zerlegt wird. Dies ist notwendig, um die grundbuchliche Teilung eines Grundstücks zu ermöglichen und die Flurstücksgrenzen im Liegenschaftskataster zu ändern.
Die Zerlegung kann bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder bei den zuständigen Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz – BbgVermG) Artikel 1 des Gesetzes zur Strukturreform des amtlichen Vermessungswesens Vom 27.05.2009 - (GVBl. I S. 166), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.06.2019 (GVBl. I – 2019, Nr. 32)
Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung
Verfahrensablauf
Die Zerlegung kann bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder bei den zuständigen Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte beantragt werden.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen und die Adressen der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden sowie der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure finden Sie auf der folgenden Internetseite:
https://www.vermessung.brandenburg.de
Zuständige Stelle
Landkreise und kreisfreien Städte
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für die Zerlegung richten sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg
Ausführliche Beschreibung
Die Zerlegung im Liegenschaftskataster bezieht sich auf den katastertechnischen Vorgang, bei dem ein Flurstück in mehrere selbstständige Flurstücke zerlegt wird. Dies ist notwendig, um die grundbuchliche Teilung eines Grundstücks zu ermöglichen und die Flurstücksgrenzen im Liegenschaftskataster zu ändern.
Die Zerlegung kann bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder bei den zuständigen Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz – BbgVermG) Artikel 1 des Gesetzes zur Strukturreform des amtlichen Vermessungswesens Vom 27.05.2009 - (GVBl. I S. 166), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.06.2019 (GVBl. I – 2019, Nr. 32)
Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung
Verfahrensablauf
Die Zerlegung kann bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder bei den zuständigen Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte beantragt werden.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen und die Adressen der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden sowie der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure finden Sie auf der folgenden Internetseite:
https://www.vermessung.brandenburg.de
Zuständige Stelle
Landkreise und kreisfreien Städte
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure