Dienstleistung
Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung
Ist Ihnen ein defektes oder beschädigtes Verkehrszeichen oder eine Ampel aufgefallen? Dann können Sie dies der Straßenverkehrsbehörde melden.
Einrichtung
Tiefbauamt
Eisenbahnstraße 13-14
14542 Werder (Havel)
Montag - geschlossen
Dienstag - 08:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Donnerstag - 08:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag - 08:00 - 12:00 Uhr
03327 783180
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sorgen dafür, dass der Straßenverkehr sicher und geordnet abläuft. Dazu gehören Schilder, Markierungen, Ampeln, Schranken, Poller oder Parkscheinautomaten.
Defekte oder beschädigte Verkehrszeichen und Ampeln können eine Gefahr im Straßenverkehr darstellen. Wenn Ihnen ein Schaden auffällt, können Sie diesen bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde melden.
Beispiele für Störungen:
- Ampel ausgefallen oder fehlerhafte Taktung,
- einzelne Lichter oder Ruftaste defekt,
- Signalton für sehbehinderte Menschen ausgefallen,
- Ampelmast oder Verkehrsschild schief, verschmutzt, beklebt, zerstört oder zugewachsen,
- defekte Beleuchtung an einem Fußgängerüberweg.
Bitte geben Sie bei Ihrer Meldung den genauen Ort und eine Beschreibung der Beschädigung an. Ein Foto kann hilfreich sein, sofern Sie die Rechte daran besitzen und keine Personen oder Kennzeichen erkennbar sind.
Zuständige Stelle
Straßenverkehrsbehörde
Schlagwörter
Absperrgeländer, Lichtsignalanlage, Straßenmarkierung, Schranke Straße, Beschilderung, Sperrpfosten, Fußgängerüberweg, Parkscheinautomat, Ampelstörung, Ampelstörung melden, Ruftaste Ampel, Signalton Ampel, Verkehrsschild verschmutzt, Verkehrsschild beklebt, Verkehrsschild zerstört, Verkehrseinrichtung, Verkehrsstörung
Ausführliche Beschreibung
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sorgen dafür, dass der Straßenverkehr sicher und geordnet abläuft. Dazu gehören Schilder, Markierungen, Ampeln, Schranken, Poller oder Parkscheinautomaten.
Defekte oder beschädigte Verkehrszeichen und Ampeln können eine Gefahr im Straßenverkehr darstellen. Wenn Ihnen ein Schaden auffällt, können Sie diesen bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde melden.
Beispiele für Störungen:
- Ampel ausgefallen oder fehlerhafte Taktung,
- einzelne Lichter oder Ruftaste defekt,
- Signalton für sehbehinderte Menschen ausgefallen,
- Ampelmast oder Verkehrsschild schief, verschmutzt, beklebt, zerstört oder zugewachsen,
- defekte Beleuchtung an einem Fußgängerüberweg.
Bitte geben Sie bei Ihrer Meldung den genauen Ort und eine Beschreibung der Beschädigung an. Ein Foto kann hilfreich sein, sofern Sie die Rechte daran besitzen und keine Personen oder Kennzeichen erkennbar sind.
Zuständige Stelle
Straßenverkehrsbehörde