Dienstleistung
Aufstellung von Verkehrszeichen vorschlagen
Möchten Sie eine Gefahrenstelle im Straßenverkehr entschärfen? Dann können Sie die Aufstellung eines neuen Verkehrszeichens oder einer Ampel bei ihrer Straßenverkehrsbehörde vorschlagen.
Einrichtung
Straßenverkehrsamt
Eisenbahnstraße 13-14
14542 Werder (Havel)
Montag - geschlossen
Dienstag - 08:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Donnerstag - 08:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag - 08:00 - 12:00 Uhr
03327 783160
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sorgen dafür, dass der Straßenverkehr sicher und geordnet abläuft. Dazu gehören Schilder, Markierungen, Ampeln, Schranken, Poller oder Parkscheinautomaten.
Wenn Sie der Meinung sind, dass an einer bestimmten Stelle ein Verkehrszeichen fehlt, geändert oder entfernt werden sollte, können Sie dies bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorschlagen.
Beispiele:
- mehr Sicherheit vor Schulen oder Kitas,
- eine neue Fußgängerampel,
- bessere Übersicht an einer gefährlichen Kreuzung,
- Entschärfung einer Unfallstelle.
Sie beschreiben Ihren Vorschlag und die Gründe. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob die Maßnahme notwendig und rechtlich möglich ist und entscheidet über die Aufstellung.
Zuständige Stelle
Straßenverkehrsbehörde
Schlagwörter
Poller, Absperrgeländer, Ampel, Lichtsignalanlage, Gefahrenstelle, Straßenmarkierung, Schranke Straße, Verkehrsschilder, Beschilderung, Sperrpfosten, Verkehrssicherheit, Fußgängerüberweg, Parkscheinautomat
Ausführliche Beschreibung
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sorgen dafür, dass der Straßenverkehr sicher und geordnet abläuft. Dazu gehören Schilder, Markierungen, Ampeln, Schranken, Poller oder Parkscheinautomaten.
Wenn Sie der Meinung sind, dass an einer bestimmten Stelle ein Verkehrszeichen fehlt, geändert oder entfernt werden sollte, können Sie dies bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorschlagen.
Beispiele:
- mehr Sicherheit vor Schulen oder Kitas,
- eine neue Fußgängerampel,
- bessere Übersicht an einer gefährlichen Kreuzung,
- Entschärfung einer Unfallstelle.
Sie beschreiben Ihren Vorschlag und die Gründe. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob die Maßnahme notwendig und rechtlich möglich ist und entscheidet über die Aufstellung.
Zuständige Stelle
Straßenverkehrsbehörde