Dienstleistung
Falknerjagdschein Änderung
Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Falknerjagdschein eintragen lassen.
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
- Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
+49 3535 46-4448
+49 3535 46-4404
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
+49 3535 46-4419
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
+49 3535 46-4458
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Potsdamer Straße 18
14776 Brandenburg an der Havel
Jagdbehörde
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Fischereibehörde
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
033841 91-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung ist umgehend nach dem Wechsel des Namens oder des Wohnsitzes zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 0 bis 4 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Hat sich nach Erteilung des Falknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Erforderliche Unterlagen
• Ausweis
• Jagdschein
• Falknerjagdschein
Voraussetzungen
• bereits erteilter Falknerjagdschein
• Änderung von Namen oder Wohnsitz
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Rechtsbehelf
Nicht zutreffend bei Änderungen.
Formulare
Formulare stehen bei den unteren Jagdbehörden zur Verfügung.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Schlagwörter
Jagd, Jagdschein, Jagdwesen, jagdrechtliche Erlaubnis, Jäger, Jägerei, Beize, Beizjagd, Falknerei, Jagderlaubnis, Jagdkarte, Jagdlizenz, Jagdpatent, Jagen, Jägerschein
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung ist umgehend nach dem Wechsel des Namens oder des Wohnsitzes zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
Ausführliche Beschreibung
Hat sich nach Erteilung des Falknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Erforderliche Unterlagen
• Ausweis
• Jagdschein
• Falknerjagdschein
Voraussetzungen
• bereits erteilter Falknerjagdschein
• Änderung von Namen oder Wohnsitz
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Rechtsbehelf
Nicht zutreffend bei Änderungen.
Formulare
Formulare stehen bei den unteren Jagdbehörden zur Verfügung.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.