Dienstleistung
Schadstoffsammlung/ Schadstoffmobil
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Für Gewerbetreibende besteht ebenfalls die Möglichkeit, gefährliche Abfälle in haushaltsüblichen Mengen beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu entsorgen. Andernfalls sind Gewerbetreibende eigenständig zu einer rechtskonformen Entsorgung verantwortlich.
Berliner Str. 135 (Haus H2)
14467 Potsdam
14469 Potsdam
Di 09:00 – 18:00 Uhr
Do 09:00 – 16:00 Uhr
0331 289843798
0331 2893799
Hotline Abfallgebühren
0331 2891796
Abfallberatung
Einrichtung
Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland (EMO)
Klosterstraße 18
15344 Strausberg
03341 3547001
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
03301 601-3693
Berliner Str. 6
03046 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-132903
+49 355 612-2723
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Ausführliche Beschreibung
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Problem- und Schadstoffe), sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit den Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
Je nach Abfallart können ganz unterschiedliche Entsorgungsverfahren zum Einsatz kommen oder es sind besondere Regelungen oder Rechtsvorschriften zu beachten, beispielsweise bei der Entsorgung von:
- Abfällen, die persistent organische Schadstoffe (POPs) enthalten wie zum Beispiel PCBs,
- Quecksilberhaltigen Abfällen,
- Asbesthaltigen Abfällen,
- Altöl.
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
- Abfallgebühren und
- Abfallkalender (Abfuhrintervalle).
Rechtsbehelf
Ergänzung Land Brandenburg:
Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.
Formulare
Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft
Standorte und Termine des Schadstoffmobils
FormularDokLink
Übersicht der Wertstoffhöfe in Potsdam
FormularDokLink
Zuständige Stelle
Öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft
Schlagwörter
Müllabfuhr, Sonderabfall, Sondermüll, Wertstoffhof, Schadstoffmobil, gefährlicher Abfall, Schadstoffe, Problemabfall, Müll, Problemstoff, Wertstoff
Welche Gebühren fallen an?
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Ausführliche Beschreibung
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Problem- und Schadstoffe), sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit den Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
Je nach Abfallart können ganz unterschiedliche Entsorgungsverfahren zum Einsatz kommen oder es sind besondere Regelungen oder Rechtsvorschriften zu beachten, beispielsweise bei der Entsorgung von:
- Abfällen, die persistent organische Schadstoffe (POPs) enthalten wie zum Beispiel PCBs,
- Quecksilberhaltigen Abfällen,
- Asbesthaltigen Abfällen,
- Altöl.
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
- Abfallgebühren und
- Abfallkalender (Abfuhrintervalle).
Rechtsbehelf
Ergänzung Land Brandenburg:
Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.
Formulare
Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft Standorte und Termine des Schadstoffmobils
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Übersicht der Wertstoffhöfe in Potsdam
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Zuständige Stelle
Öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft