Dienstleistung
Bioabfall Entsorgung
Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.
Berliner Str. 135 (Haus H2)
14467 Potsdam
14469 Potsdam
Di 09:00 – 18:00 Uhr
Do 09:00 – 16:00 Uhr
0331 289843798
0331 2893799
Hotline Abfallgebühren
0331 2891796
Abfallberatung
Helene-Lange-Straße 6/7
14469 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Di 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Do 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
0331 289841810
Einrichtung
Abfallwirtschaft
Bergstraße 1
19348 Perleberg
Montag 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr , 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr , 13:00 - 15:30 Uhr
03876 713664
03876 713673
03876 713668
03876 713669
03876 713672
Einrichtung
Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH
Bahnhofstraße 18
14823 Niemegk
Sprechzeiten Service-Center
Montag 07:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 07:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:00 - 14:00 Uhr
033843 30678
Einrichtung
Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland (EMO)
Klosterstraße 18
15344 Strausberg
03341 3547001
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
03301 601-3670
Bergstraße 1
19348 Perleberg
- Montag 09:00 -15:00 Uhr
- Dienstag 09:00 -18:00 Uhr
- Mittwoch 09:00 -15:00 Uhr
- Donnerstag 09:00 -15:00 Uhr
- Freitag 09:00 -12:00 Uhr
03876 713-660
Sekretariat
Berliner Str. 6
03046 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-132903
+49 355 612-2723
Einrichtung
Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (ÖRE)
Bergstraße 1
19348 Perleberg
- Montag 09:00 -15:00 Uhr
- Dienstag 09:00 -18:00 Uhr
- Mittwoch 09:00 -15:00 Uhr
- Donnerstag 09:00 -15:00 Uhr
- Freitag 09:00 -12:00 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.
Verfahrensablauf
Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
- Abfallgebühren.
Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft
Rechtsbehelf
Ergänzung Land Brandenburg:
Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.
Formulare
Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft
Eigenkompostierung - Praktische Tipps
FormularDokLink
Termine für die Reinigung der Biotonnen
FormularDokLink
Übersicht der Wertstoffhöfe in Potsdam
FormularDokLink
Informationsmaterial zum Thema Abfall
FormularDokLink
Übersicht Behältergrößen/-maße
FormularDokLink
Antrag auf Befreiung von der Biotonne
FormularDokLink
Zuständige Stelle
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft
Schlagwörter
Eigenkompostierung, Biomüll, Abfall, Kompostierungsanlage, Müll, Biotonne, braune Tonne, Wertstoffhof, Containerdienst, Wertstoff
Welche Gebühren fallen an?
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.
Verfahrensablauf
Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
- Abfallgebühren.
Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft
Rechtsbehelf
Ergänzung Land Brandenburg:
Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.
Formulare
Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft Eigenkompostierung - Praktische Tipps
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Termine für die Reinigung der Biotonnen
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Übersicht der Wertstoffhöfe in Potsdam
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Informationsmaterial zum Thema Abfall
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Übersicht Behältergrößen/-maße
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Antrag auf Befreiung von der Biotonne
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Zuständige Stelle
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft