Dienstleistung
Blaue Tonne
Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.
Darüber hinaus werden in allen Brandenburger Landkreisen sowie den kreisfreien Städten den Bürgern von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern haushaltsnahe Sammelbehälter für Altpapier angeboten (blaue Tonne).
Berliner Str. 135 (Haus H2)
14467 Potsdam
14469 Potsdam
Di 09:00 – 18:00 Uhr
Do 09:00 – 16:00 Uhr
0331 289843798
0331 2893799
Hotline Abfallgebühren
0331 2891796
Abfallberatung
Einrichtung
Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland (EMO)
Klosterstraße 18
15344 Strausberg
03341 3547001
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
03301 601-3693
Berliner Str. 6
03046 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-132903
+49 355 612-2723
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Ausführliche Beschreibung
Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.
Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Voraussetzungen
Einzelheiten sind den jeweiligen Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu entnehmen.
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).
Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft
Rechtsbehelf
Ergänzung Land Brandenburg:
Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.
Formulare
Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft
Übersicht Behältergrößen/-maße
FormularDokLink
Übersicht der Wertstoffhöfe in Potsdam
FormularDokLink
Zuständige Stelle
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft
Schlagwörter
Entsorgung, blaue Tonne, Wertstoffhof, Altpapiercontainer, Altpapiertonne, Altpapier, Papiermüll
Welche Gebühren fallen an?
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Ausführliche Beschreibung
Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.
Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Voraussetzungen
Einzelheiten sind den jeweiligen Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu entnehmen.
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).
Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft
Rechtsbehelf
Ergänzung Land Brandenburg:
Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.
Formulare
Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft Übersicht Behältergrößen/-maße
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Übersicht der Wertstoffhöfe in Potsdam
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Zuständige Stelle
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft