Wenn Sie an einem europäischen Freiwilligendienst teilnehmen möchten, können Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.


Adresse
Liebknechtstraße 13
15848 Beeskow
Servicezeiten

Montag, Freitag: Termine nach Vereinbarung
Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen


Fax
03366 35-2309
Telefon
03366 35-2301

Adresse
Heinrich-Rau-Straße 27-30
16816 Neuruppin

Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr
Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung
 


Fax
+49 3334 214-2406
Telefon
+49 3334 214-1406

Adresse
Schulweg 1 b
15711 Königs Wusterhausen
Servicezeiten

Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Erreichbarkeit der Hotline

Montag
09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag
08:00 - 12:00 Uhr 


Fax
03375 26-2108
Telefon
03375 26-2119

Adresse
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
  • Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
+49 3535 46-4448
Telefon
+49 3535 46-4480
Hinweis
Ausländerbehörde

Ansprechpartner
Adresse
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow
Servicezeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Online-Terminvereinbarung
Adresse
Mittelstraße 16
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Montag
09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch
09.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr

Freitag
geschlossen


Fax
03301 601-450
Telefon
03301 601-3400

Ansprechpartner
Postfach
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Adresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Terminanfragen per E-Mail an termin-abh@potsdam-mittelmark.de

Bitte beachten, die Ausländerbehörde ist ausschließlich per E-Mail erreichbar.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
+49 33841 1768

Häufig gestellte Fragen

Antragsfrist: 8 Wochen
Geltungsdauer: 1 Jahr
Widerspruchsfrist: 1 Monat

Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind, zahlen Sie eine ermäßigte Gebühr.
Gebühr: EUR 50,00
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__50.html

Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und am Europäischen Freiwilligendienst (EFD) teilnehmen möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie gilt für die Dauer des freiwilligen Dienstes, höchstens aber für ein Jahr. 

Die Vereinbarung zwischen Ihnen und der Einrichtung, bei der Sie Freiwilligendienst leisten möchten, muss folgende Angaben enthalten:

  • Beschreibung der Tätigkeit
  • Dauer
  • Arbeitszeiten
  • Arbeitsbedingungen
  • Betreuung
  • Vergütung
  • gegebenenfalls Schulungsmaßnahmen

Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie zudem die Zustimmung Ihrer Eltern oder der Personen, die für Sie sorgeberechtigt sind.

Während der Teilnahme am Freiwilligendienst dürfen Sie keiner anderen Beschäftigung nachgehen.


  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig


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