Dienstleistung
Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren, Erlaubnis beantragen
Für bestimmte Tätigkeiten im gewerblichen Umgang mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Schneeberger Weg 40
15848 Beeskow
03366 35-1901
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Hinweis:
Sie können gern auch einen Termin vereinbaren.
03341 4149308
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstag 9 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 16 Uhr
Montag bis Freitag: Termin nach Vereinbarung
+49 3334 2142600
+49 3334 2141600
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
- Monntag 07:00 bis 16:00
- Dienstag 07:00 bis 17:00
- Mittwoch 07:00 bis 16:00
- Donnerstag 07:00 bis 16:00
- Freitag 07:00 bis 12:30
+49 3535 46-2687
+49 3535 46-2921
Sachgebietsleitung
Karl-Marx-Platz 1
16775 Gransee
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
03301 601-6231
Postfach 1138
14806 Bad Belzig
Potsdamer Straße 18
14776 Brandenburg an der Havel
033841 91-0
Bergstraße 1
19348 Perleberg
Mo. 09:00 - 15:00 Uhr
Di. 08:30 - 17:30 Uhr
Mittwochs und an den anderen Werktagen außerhalb der Sprechzeiten Termine nach Vereinbarung.
Do. 09:00 - 15:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
03876 713412
03876 713411
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungszeit: bis zu 4 Monate, Verlängerung um 2 Monate möglich
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig – also selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht – mit Tieren umgehen, benötigen Sie eine Erlaubnis
Sie müssen dafür nicht zwingend ein Gewerbe anmelden beziehungsweise angemeldet haben.
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie:
- Wirbeltiere züchten oder halten, ausgenommen sind landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild,
- mit Wirbeltieren handeln,
- einen Reit- oder Fahrbetrieb betreiben,
- Tiere zur Schau stellen, zum Beispiel in Shows, Ausstellungen oder Vorführungen, oder Tiere dafür zur Verfügung stellen,
- Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen,
- Hunde für andere Personen ausbilden, zum Beispiel Begleithunde oder Assistenzhunde, dafür Einrichtungen unterhalten oder die Ausbildung von Hunden durch die Halterinnen oder Halter anleiten, zum Beispiel in Hundeschulen.
Eine Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie:
- Wirbeltiere oder Kopffüßer, zum Beispiel Kraken, züchten, halten oder abgeben, deren Organe oder Gewebe für wissenschaftliche Zwecke, zum Beispiel Tierversuche, bestimmt sind,
- Wirbeltiere züchten oder halten, deren Organe oder Gewebe für andere Zwecke, zum Beispiel Zellkulturen für Diagnostik, verwendet werden,
- Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten, beispielsweise einer Auffangstation,
- Tiere in einem Zoo oder einer anderen Einrichtung halten oder zur Schau stellen,
- Wirbeltiere, außer Nutztiere, gegen Entgelt oder andere Gegenleistung nach Deutschland einführen oder deren Vermittlung übernehmen, zum Beispiel Auslandshundetierschutz,
- Schutzhunde ausbilden oder dafür Einrichtungen betreiben,
-
Tierbörsen veranstalten, auf denen andere Personen Tiere tauschen oder verkaufen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Zuständige Stelle
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises /der landkreisfreien Stadt
Schlagwörter
Tierschutzgesetz, Wirbeltiere, Schädlingsbekämpfung, Schaustellung von Tieren, gewerblicher Umgang mit Tieren, gewerbliche Tierzucht, Tiertransport, Hundetraining, Reit- oder Fahrbetrieb, Tierzucht, Tierheim, wissenschaftlicher Zweck, Tierhaltung, Reitverein Wanderritt, Schutzhunde, Tierversuche, Tiere, Ausbildung von Hunden, Tierhandel, TierSchG, Versuchstiere, Zoo, Tiervermittlung, Tierschutz, Tiere, Tierschutzgesetz, Tierzucht, Tierversuche, Schädlingsbekämpfung, TierSchG, Wirbeltiere, Tierhandel, Schaustellung von Tieren, gewerblicher Umgang mit Tieren, Zoo, Tierhaltung, Tiervermittlung, Reit- oder Fahrbetrieb, gewerbliche Tierzucht, Reitverein Wanderritt, Versuchstiere, Tiertransport, Ausbildung von Hunden, Schutzhunde, Tierheim, Hundetraining, wissenschaftlicher Zweck, Tierschutz
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungszeit: bis zu 4 Monate, Verlängerung um 2 Monate möglich
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig – also selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht – mit Tieren umgehen, benötigen Sie eine Erlaubnis
Sie müssen dafür nicht zwingend ein Gewerbe anmelden beziehungsweise angemeldet haben.
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie:
- Wirbeltiere züchten oder halten, ausgenommen sind landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild,
- mit Wirbeltieren handeln,
- einen Reit- oder Fahrbetrieb betreiben,
- Tiere zur Schau stellen, zum Beispiel in Shows, Ausstellungen oder Vorführungen, oder Tiere dafür zur Verfügung stellen,
- Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen,
- Hunde für andere Personen ausbilden, zum Beispiel Begleithunde oder Assistenzhunde, dafür Einrichtungen unterhalten oder die Ausbildung von Hunden durch die Halterinnen oder Halter anleiten, zum Beispiel in Hundeschulen.
Eine Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie:
- Wirbeltiere oder Kopffüßer, zum Beispiel Kraken, züchten, halten oder abgeben, deren Organe oder Gewebe für wissenschaftliche Zwecke, zum Beispiel Tierversuche, bestimmt sind,
- Wirbeltiere züchten oder halten, deren Organe oder Gewebe für andere Zwecke, zum Beispiel Zellkulturen für Diagnostik, verwendet werden,
- Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten, beispielsweise einer Auffangstation,
- Tiere in einem Zoo oder einer anderen Einrichtung halten oder zur Schau stellen,
- Wirbeltiere, außer Nutztiere, gegen Entgelt oder andere Gegenleistung nach Deutschland einführen oder deren Vermittlung übernehmen, zum Beispiel Auslandshundetierschutz,
- Schutzhunde ausbilden oder dafür Einrichtungen betreiben,
-
Tierbörsen veranstalten, auf denen andere Personen Tiere tauschen oder verkaufen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Zuständige Stelle
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises /der landkreisfreien Stadt