Für bestimmte Tätigkeiten im gewerblichen Umgang mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.


Adresse
Schneeberger Weg 40
15848 Beeskow
Servicezeiten Montag, Freitag: Termine nach Vereinbarung Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen

Telefon
03366 35-1901

Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr

Donnerstag 9 bis 16 Uhr

Montag bis Freitag: Termin nach Vereinbarung


Fax
+49 3334 2142600
Telefon
+49 3334 2141600

Adresse
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
  • Monntag 07:00 bis 16:00
  • Dienstag 07:00 bis 17:00
  • Mittwoch 07:00 bis 16:00
  • Donnerstag 07:00 bis 16:00
  • Freitag 07:00 bis 12:30

Fax
+49 3535 46-2687
Telefon
+49 3535 46-2921
Hinweis
Sachgebietsleitung

Adresse
Karl-Marx-Platz 1
16775 Gransee
Servicezeiten

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr


Telefon
03301 601-6231

Postfach
Postfach 1138
14806 Bad Belzig
Adresse
Potsdamer Straße 18
14776 Brandenburg an der Havel

Telefon
033841 91-0

Adresse
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Adresse
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus/Chóśebuz
Servicezeiten

Dienststelle Forst (Lausitz):
Dienstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Zweigstelle Cottbus:
Dienstag   von   13:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag   von   09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Es wird gebeten,  telefonisch oder per E-Mail vorab  einen Termin zu vereinbaren.


Telefon
03562 986-13904
Hinweis
Dienstelle Forst (Lausitz)
Telefon
0355 612-3926
Hinweis
Zweigstelle Cottbus

Adresse
Bergstraße 1
19348 Perleberg
Servicezeiten

Mo. 09:00 - 15:00 Uhr
Di. 08:30 - 17:30 Uhr
Mittwochs und an den anderen Werktagen außerhalb der Sprechzeiten Termine nach Vereinbarung.
Do. 09:00 - 15:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr


Telefon
03876 713-411

Häufig gestellte Fragen

Bearbeitungszeit: bis zu 4 Monate, Verlängerung um 2 Monate möglich


Wenn Sie gewerbsmäßig – also selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht – mit Tieren umgehen, benötigen Sie eine Erlaubnis
Sie müssen dafür nicht zwingend ein Gewerbe anmelden beziehungsweise angemeldet haben. 

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie:

  • Wirbeltiere züchten oder halten, ausgenommen sind landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild,
  • mit Wirbeltieren handeln,
  • einen Reit- oder Fahrbetrieb betreiben,
  • Tiere zur Schau stellen, zum Beispiel in Shows, Ausstellungen oder Vorführungen, oder Tiere dafür zur Verfügung stellen,
  • Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen, 
  • Hunde für andere Personen ausbilden, zum Beispiel Begleithunde oder Assistenzhunde, dafür Einrichtungen unterhalten oder die Ausbildung von Hunden durch die Halterinnen oder Halter anleiten, zum Beispiel in Hundeschulen.

Eine Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie:

  • Wirbeltiere oder Kopffüßer, zum Beispiel Kraken, züchten, halten oder abgeben, deren Organe oder Gewebe für wissenschaftliche Zwecke, zum Beispiel Tierversuche, bestimmt sind,
  • Wirbeltiere züchten oder halten, deren Organe oder Gewebe für andere Zwecke, zum Beispiel Zellkulturen für Diagnostik, verwendet werden, 
  • Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten, beispielsweise einer Auffangstation, 
  • Tiere in einem Zoo oder einer anderen Einrichtung halten oder zur Schau stellen, 
  • Wirbeltiere, außer Nutztiere, gegen Entgelt oder andere Gegenleistung nach Deutschland einführen oder deren Vermittlung übernehmen, zum Beispiel Auslandshundetierschutz,
  • Schutzhunde ausbilden oder dafür Einrichtungen betreiben, 
  • Tierbörsen veranstalten, auf denen andere Personen Tiere tauschen oder verkaufen.
     

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises /der landkreisfreien Stadt


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