Dienstleistung
Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
Sie bekämpfen gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge? Dann benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Schneeberger Weg 40
15848 Beeskow
03366 35-1901
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstag 9 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 16 Uhr
Montag bis Freitag: Termin nach Vereinbarung
+49 3334 2142600
+49 3334 2141600
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
- Monntag 07:00 bis 16:00
- Dienstag 07:00 bis 17:00
- Mittwoch 07:00 bis 16:00
- Donnerstag 07:00 bis 16:00
- Freitag 07:00 bis 12:30
+49 3535 46-2687
+49 3535 46-2921
Sachgebietsleitung
Karl-Marx-Platz 1
16775 Gransee
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
03301 601-6231
Bergstraße 1
19348 Perleberg
Mo. 09:00 - 15:00 Uhr
Di. 08:30 - 17:30 Uhr
Mittwochs und an den anderen Werktagen außerhalb der Sprechzeiten Termine nach Vereinbarung.
Do. 09:00 - 15:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
03876 713412
03876 713411
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,
- nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
- die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
Rechtsbehelf
- Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides
Zuständige Stelle
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises /der landkreisfreien Stadt
Schlagwörter
Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung, Wirbeltiere, tierschutzrechtliche Erlaubnis, Töten von Wirbeltieren, gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren, Schädlingsbekämpfung, Betäuben von Wirbeltieren, Töten von Tieren, Schädlingsbekämpfung, gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren, tierschutzrechtliche Erlaubnis, Betäuben von Wirbeltieren, Töten von Wirbeltieren, Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung, Töten von Tieren, Wirbeltiere
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,
- nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
- die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
Rechtsbehelf
- Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides
Zuständige Stelle
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises /der landkreisfreien Stadt