In welchen Fällen wird für die Überführung einer Leiche ein Leichenpass benötigt?


Adresse
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 79/81 79/81
14469 Potsdam
Servicezeiten

Di 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Do 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr


Fax
0331 289843809
Telefon
0331 2892374
Hinweis
Medizinalaufsicht
Telefon
0331 2892364
Hinweis
Medizinalaufsicht
Telefon
0331 2892109
Hinweis
Leichen- und Bestattungswesen
Telefon
0331 2892359
Hinweis
Landesgeschäftsstelle Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung
Telefon
0331 2892362
Hinweis
Landesgeschäftsstelle Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung
Telefon
0331 2893573
Hinweis
Landesgeschäftsstelle Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung

Adresse
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus/Chóśebuz

Fax
+49 355 612-3504
Telefon
+49 355 612-3215

Adresse
Schulweg 1b
15711 Königs Wusterhausen

Fax
03375 26-2176
Telefon
03375 26-2145

Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Adresse
Jahnstraße 45
16321 Bernau bei Berlin
Servicezeiten

Dienstags 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

Donnerstags 09.00 Uhr bis 16:00 Uhr,

Montags, Mittwochs, Freitags Termine nach Vereinbarung

Hinweis: Für alle Untersuchungen sind generell Termine zu vereinbaren.


Fax
+49 3334 2142601
Telefon
+49 3334 2141601

Adresse
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
  • Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können individuell vereinbart werden.


Fax
+49 3535 46-3122
Hinweis
Fax
Telefon
+49 3535 46-3101
Hinweis
Sekretariat

Adresse
Havelstraße 29
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr


Fax
03301 601-3750
Fax
03301 601-80373
Telefon
03301 601-3772
Hinweis
Team Hygiene
Telefon
03301 601-3790
Hinweis
Team Infektionsschutz
Telefon
03301 601-3777
Hinweis
Team Gesundheitsaufsicht
Telefon
03301 601-3769
Hinweis
Team Sprechsstunde

Adresse
Steinstraße 14
14806 Bad Belzig
Adresse
Niemöllerstraße 1
14806 Bad Belzig

Telefon
033841 91-0

Häufig gestellte Fragen

Richten sich nach der Gebührenordnung MSGIV


Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.


Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz - BbgBestG) i. V. mit Verordnung über die Dokumentation der Leichenschau im Land Brandenburg (Brandenburgische Leichenschaudokumentations-Verordnung - BbgLDV)


  • beurkundeter Original-Totenschein Teil I
  • Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung
  • Route der Überführung

Nach §  18 Absatz 4 BbgBestG ist die untere Gesundheitsbehörde für die Ausstellung des Leichenpasses in den dort genannten Fällen zuständig. Nach § 3 Absatz 1 BbgGDG sind dies die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese führen ihre Aufgaben als Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes nach dem Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz in einem Gesundheitsamt durch (vgl. § 3 Absatz 1 Satz 2 BbgGDG). Bitte wenden Sie sich daher an das Gesundheitsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, an dem die betreffende Person verstorben ist (Gesundheitsamt des Sterbeortes).


Totenüberführung, Totentransport, Leichentransport, Leichenüberführung, Leichenpass, Leichenpass, Leichenüberführung, Leichentransport, Totenüberführung, Totentransport