Dienstleistung
Leichenpass Ausstellung
In welchen Fällen wird für die Überführung einer Leiche ein Leichenpass benötigt?
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81 79/81
14469 Potsdam
Di 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Do 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
0331 289843809
0331 2892374
Medizinalaufsicht
0331 2892364
Medizinalaufsicht
0331 2892109
Leichen- und Bestattungswesen
0331 2892359
Landesgeschäftsstelle Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung
0331 2892362
Landesgeschäftsstelle Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung
0331 2893573
Landesgeschäftsstelle Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung
Einrichtung
Amtsärztlicher Dienst
Bergstraße 1
19348 Perleberg
Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
03867 713550
Einrichtung
Fachbereich 53 - Gesundheit
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-3504
+49 355 612-3215
Einrichtung
Gesundheitsamt
Schulweg 1b
15711 Königs Wusterhausen
03375 26-2176
03375 26-2145
Einrichtung
Landkreis Barnim - Gesundheitsamt
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Jahnstraße 45
16321 Bernau bei Berlin
Dienstags 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Donnerstags 09.00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Montags, Mittwochs, Freitags Termine nach Vereinbarung
Hinweis: Für alle Untersuchungen sind generell Termine zu vereinbaren.
+49 3334 2142601
+49 3334 2141601
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
- Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
- Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können individuell vereinbart werden.
+49 3535 46-3122
Fax
+49 3535 46-3101
Sekretariat
Havelstraße 29
16515 Oranienburg
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
03301 601-3750
03301 601-80373
03301 601-3772
Team Hygiene
03301 601-3790
Team Infektionsschutz
03301 601-3777
Team Gesundheitsaufsicht
03301 601-3769
Team Sprechsstunde
Steinstraße 14
14806 Bad Belzig
Niemöllerstraße 1
14806 Bad Belzig
033841 91-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Richten sich nach der Gebührenordnung MSGIV
Ausführliche Beschreibung
Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.
Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz - BbgBestG) i. V. mit Verordnung über die Dokumentation der Leichenschau im Land Brandenburg (Brandenburgische Leichenschaudokumentations-Verordnung - BbgLDV)
Erforderliche Unterlagen
- beurkundeter Original-Totenschein Teil I
- Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung
- Route der Überführung
Zuständige Stelle
Nach § 18 Absatz 4 BbgBestG ist die untere Gesundheitsbehörde für die Ausstellung des Leichenpasses in den dort genannten Fällen zuständig. Nach § 3 Absatz 1 BbgGDG sind dies die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese führen ihre Aufgaben als Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes nach dem Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz in einem Gesundheitsamt durch (vgl. § 3 Absatz 1 Satz 2 BbgGDG). Bitte wenden Sie sich daher an das Gesundheitsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, an dem die betreffende Person verstorben ist (Gesundheitsamt des Sterbeortes).
Schlagwörter
Totenüberführung, Totentransport, Leichentransport, Leichenüberführung, Leichenpass, Leichenpass, Leichenüberführung, Leichentransport, Totenüberführung, Totentransport
Welche Gebühren fallen an?
Richten sich nach der Gebührenordnung MSGIV
Ausführliche Beschreibung
Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.
Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz - BbgBestG) i. V. mit Verordnung über die Dokumentation der Leichenschau im Land Brandenburg (Brandenburgische Leichenschaudokumentations-Verordnung - BbgLDV)
Erforderliche Unterlagen
- beurkundeter Original-Totenschein Teil I
- Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung
- Route der Überführung
Zuständige Stelle
Nach § 18 Absatz 4 BbgBestG ist die untere Gesundheitsbehörde für die Ausstellung des Leichenpasses in den dort genannten Fällen zuständig. Nach § 3 Absatz 1 BbgGDG sind dies die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese führen ihre Aufgaben als Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes nach dem Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz in einem Gesundheitsamt durch (vgl. § 3 Absatz 1 Satz 2 BbgGDG). Bitte wenden Sie sich daher an das Gesundheitsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, an dem die betreffende Person verstorben ist (Gesundheitsamt des Sterbeortes).