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Team Gesundheitsamt

Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure werden im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig. Um diesen Beruf ausüben zu können bedarf es einer Ausbildung, welche mit einem Zeugnis über die staatliche Prüfung und der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung endet.


Adresse
Schulweg 1b
15711 Königs Wusterhausen

Fax
03375 26-2176
Telefon
03375 26-2145

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Havelstraße 29
16515 Oranienburg
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09.00 - 12.00 Uhr
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Donnerstag
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Häufig gestellte Fragen

Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure werden im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig. Ausbildungsbehörde ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss ab. Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling ein Zeugnis über die staatliche Prüfung und ist damit berechtigt die Berufsbezeichnung „Hygienekontrolleurin/ Hygienekontrolleur zu führen.


Antrag mit Berichtsheft, Bescheinigungen regelmäßige Teilnahme an der praktischen und theoretischen Ausbildung, Nachweis über die Ausbildung zur Desinfektorin/ Desinfektor


Ausbildung, Prüfung, Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung


Landkreise / kreisfreie Städte


Gesundheitsaufseher, Gesundheitsaufseherin, Hygienekontrolleurin, Hygieneinspektorin, Hygienekontrolleur, Staatlich anerkannter Gesundheitsaufseher, Hygieneinspektor, Staatlich anerkannte Gesundheitsaufseherin