Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.


Adresse
Karl-Marx-Str. 1
17291 Prenzlau
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 12:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 15:00 Uhr

Freitag 08:00 - 11:30 Uhr


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03984 70-4032
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Sekretariat
Telefon
03984 70-1132
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Sekretariat

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Berliner Straße 49
19348 Perleberg
Servicezeiten

Untere Straßenverkehrsbehörde (einschl.  Zulassung von Booten )

  • Montag 8:30-14:30

  • Dienstag 8:30-17:30

  • Mittwoch telefonisch erreichbar

  • Donnerstag 8:30-14:30

  • Freitag 8:30-11:30

    Kfz-Zulassung
    mit  Terminbuchung

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Adresse
Hegelstraße 23a
15517 Fürstenwalde/Spree
Servicezeiten

Montag, Mittwoch, Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 18:00 Uhr


Telefon
03361 599-3050

Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Adresse
Jahnstr. 45
16321 Bernau bei Berlin
Servicezeiten

Montag - geschlossen
Dienstag - 9 bis 18 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Donnerstag - 8 bis 15 Uhr
Freitag - 8 bis 12 Uhr
Samstag - 8 bis 12 Uhr


Fax
+49 3334 2142466
Telefon
+49 3334 2141466

Online-Terminvereinbarung
Adresse
Goethestraße 59/60
14631 Nauen
Adresse
Geschwister-Scholl-Straße 7
14712 Rathenow
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr (in Nauen nur mit Terminvereinbarung)

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr

Freitag 07:30 - 12:00 Uhr (nur mit Terminvereinbarung)


Fax
+49 3321 403-35151
Telefon
+49 3321 403-5151

Ansprechpartner
Adresse
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Montag
07.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr

Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr

Freitag
07.30 - 12.30 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Telefon
03301 601-5900

Ansprechpartner
Adresse
Heinrich-Rau-Straße 27-30
16816 Neuruppin

Adresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr 
Donnerstag 07:30 - 16:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass eine Vorsprache ohne vorherige Online-Terminvereinbarung nicht möglich ist.


Telefon
033841 91-0

Adresse
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 11:00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
03562 986-13288
Telefon
03562 986-13201

Adresse
Fontaneplatz 10
15711 Königs Wusterhausen

Fax
03375 26-2670
Telefon
03375 26-2660

Häufig gestellte Fragen

Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde


Die Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde. Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.
Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwendiger, da mehr Unterlagen benötigt werden.
 


Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (-StVZO-)


  • Ggf. ausgefüllte Antragsformulare
  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
  • evtl. ausländische Fahrzeugpapiere,
  • ausländische Kennzeichen (sofern vorhanden) 
  • Kaufvertrag/Rechnung
  • CoC-Papiere (inkl. Schadstoffklasse / Emissionsschlüssel) oder wenn nicht vorhanden: Gutachten gem. § 21 StVZO
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
  • Nachweis über Untersuchung nach § 29 StVZO (i.d.R. Haupt- und Abgasuntersuchung)

Weitere Auskünfte erteilt Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Ggf. weitere Unterlagen, z.B.:

  • bei Vertretung durch einen Dritten:  Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
  • bei Zulassung auf Minderjährige:  die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
 
 Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.


Zulassungsstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.


SEPA-Lastschriftmandat_für_das_Hauptzollamt
FormularDokInfodienste


Verlusterklärung_(Dokumente_und_Kennzeichen)
FormularDokInfodienste

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