Für das Umsetzen von Denkmalen benötigen Sie eine Genehmigung von der unteren Denkmalschutzbehörde.


Adresse
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
  • Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr

außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung


Fax
+49 3535 46-2657
Telefon
+49 3535 46-9101
Hinweis
Sachgebietsleitung, Baudenkmalpflege, Fördermittel
Telefon
+49 3535 46-9104
Hinweis
Baudenkmale
Telefon
+49 3535 46-9102
Hinweis
Bodendenkmale

Adresse
Brückenstraße 41
15711 Königs Wusterhausen

Fax
03375 26-2422
Telefon
03375 26-2421

Adresse
Eisenbahnstraße 13-14
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Montag - geschlossen

Dienstag - 08:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch - geschlossen

Donnerstag - 08:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr

Freitag - 08:00 - 12:00 Uhr


Telefon
03327 783190

Adresse
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus/Chóśebuz

Fax
+49 355 612-4303
Telefon
+49 355 612-4315

Adresse
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Adresse
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Adresse
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Servicezeiten

Di. 09:00 - 12:00 Uhr  und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Hinweis:

Sie können gern auch einen Termin vereinbaren.


Fax
03341 414999
Telefon
03341 4149500

Adresse
Carl-von-Ossietzky-Straße 11
16225 Eberswalde
Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr

Termine nach Vereinbarung


Fax
+49 3334 2142387
Telefon
+49 3334 2141387

Adresse
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr


Fax
03301 601-80519
Telefon
03301 601-3611

Adresse
Neustädter Straße 14
16816 Neuruppin

Telefon
03391 688-0

Postfach
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Adresse
Am Teltowkanal 7
14513 Teltow

Fax
03328 318583
Telefon
03328 318388

Adresse
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
Servicezeiten

Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


Fax
03338 365105
Telefon
03338 365341

Adresse
Marktplatz 2
16321 Bernau bei Berlin
Servicezeiten

Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


Fax
03338 365105
Telefon
03338 365344

Häufig gestellte Fragen

Erlöschen der Genehmigung

  • bei nicht erfolgtem Baubeginn: 4 Jahre nach Genehmigung
  • bei einer Bauunterbrechung von mehr als 2 Jahren

(einmalige Verlängerung um bis zu 2 Jahre auf schriftlichen Antrag)


4 Wochen nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen


Wenn Sie Denkmale von ihrem ursprünglichen Standort entfernen wollen, um sie an einen anderen Ort zu verbringen, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde.

Diese prüft vorab, ob die Durchführung einer derartigen Maßnahme möglich ist.

Planen Sie baugenehmigungspflichtige Maßnahmen nach der Brandenburgischen Bauordnung, wird die untere Denkmalschutzbehörde über das Bauaufsichtsamt im Baugenehmigungsverfahren beteiligt. In diesem Fall schließt die Baugenehmigung automatisch eine Änderungsgenehmigung von der zuständigen Denkmalschutzbehörde mit ein.


Jede Maßnahme ist detailliert darzustellen. Sie sollten alle Unterlagen einreichen, die zur Beurteilung Ihres Vorhabens möglichst umfassend beitragen. Dies können sein:

  • Pläne (z.B. Lage, Grundrisse, Ansichten, Schnittdarstellungen)
  • Dokumentationen
  • Fotografien
  • Gutachten oder Voruntersuchungen
  • Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Hinweis: Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Genehmigungsverfahren erforderlich sind.


Sie erhalten die Genehmigung, wenn:

  • die Maßnahmen nach denkmalpflegerischen Grundsätzen erfolgen

oder

  • überwiegende private oder öffentliche Gründe berücksichtigt werden müssen.

  • Füllen Sie den Antrag entweder online aus oder drucken Sie sich das PDF-Formular aus.
  • Fügen Sie alle nötigen Unterlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen rechtzeitig vor Beginn der geplanten Maßnahmen bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde ein.
  • Per Post erhalten Sie dann die Genehmigung oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags

Formulare: Antrag
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Zuständig im Land Brandenburg ist die untere Denkmalschutzbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte