Sie sind wahlberechtigt und möchten per Briefwahl an der Wahl teilnehmen oder in einem anderen Wahlraum wählen? Dann müssen Sie einen Wahlschein beantragen. 


Adresse
Bahnhofstraße 1
03130 Spremberg/Grodk
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Terminvereinbarung unter: https://spremberg.termine-reservieren.online


Adresse
Rathausstraße 29
14669 Ketzin/Havel
Servicezeiten

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Hinweise:
Bürgerbüro zusätzlich Montags geöffnet von 08:00 - 12:00 Uhr
Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.


Fax
+49 33233 720199
Telefon
+49 33233 720212
Telefon
+49 33233 720122
Telefon
+49 33233 720119

Adresse
Plantagenplatz 9
14542 Werder (Havel)
Adresse
Eisenbahnstraße 13/14
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Montag  
08:00 - 13:00 Uhr  
(mit Terminvereinbarung)

 

Dienstag  
10:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr 
(ohne Terminvereinbarung)
 

Mittwoch  
geschlossen
 

Donnerstag 
08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr 
(mit Terminvereinbarung)
 

Freitag  
08:00 - 12:00 Uhr
(mit Terminvereinbarung)  
 

Jeden 1. Samstag im Monat 
09:00 - 12:00 Uhr
(ohne Terminvereinbarung) 
 

Die Samstagssprechzeit vom 02.05.2026 wird auf den 09.05.2026 verschoben.


Fax
03327 783159
Telefon
03327 7830

Adresse
Falkenthaler Chaussee 1
16792 Zehdenick
Servicezeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr


Telefon
03307 4684145
Telefon
03307 4684154
Telefon
03307 4684150
Telefon
03307 4684153

Adresse
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr

Mittwoch keine Sprechzeiten

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag keine Sprechzeiten


Adresse
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Adresse
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Adresse
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Servicezeiten

Di. 09:00 - 12:00 Uhr  und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Hinweis:

Sie können gern auch einen Termin vereinbaren.


Telefon
03341 4149900

Adresse
Hans-Striegelski-Straße 5
15562 Rüdersdorf bei Berlin
Postfach
Postfach 07
15558 Rüdersdorf bei Berlin

Fax
033638 22304
Telefon
033638 85-123

Adresse
Karl-Marx-Straße 1
16259 Bad Freienwalde (Oder)
Servicezeiten

Dienstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr


Fax
03344 412153

Adresse
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Servicezeiten

Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs:

  • Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
  • Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.


Telefon
03391 355-200

Adresse
Gasstraße 4
03172 Guben
Servicezeiten

Montag 08:00 – 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 14:00 Uhr (keine Meldestelle)

Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr

Freitag 08:00 – 14:00 Uhr

Samstag 09:00 – 12:00 Uhr (in jeder geraden Kalenderwoche)


Fax
+49 3561 68714000
Telefon
+49 3561 68710

Adresse
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
Servicezeiten

Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


Fax
03338 365105
Telefon
03338 365-133

Adresse
Schlossstraße 3
15711 Königs Wusterhausen

Fax
03375 273 134
Telefon
03375 273 0

Adresse
Rathausstraße 3
14974 Ludwigsfelde
Servicezeiten

Sprechzeiten, ohne Terminbuchung:

Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Sprechzeiten, nur mit vorheriger Terminbuchung:

Montag
08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch
08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag
10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 19:00 Uhr
Freitag
08:00 – 12:00 Uhr


Fax
03378 827-124
Telefon
03378 827-140
Telefon
03378 827-141
Telefon
03378 827-142
Telefon
03378 827-143
Telefon
03378 827-144

Adresse
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus/Chóśebuz
Servicezeiten

Montag 08:30 - 13:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nach Terminverinbarung, nachmittags auch ohne Terminvereinbarung möglich)
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
Freitag 08:30 -12:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)

Hinweis:

Möglichkeiten zur Terminvereinbarung

  • über unseren Telefonservice 0355 6123333
  • per E-Mail mit der Angabe der Rückruftelefonnummer an stadtbuero@cottbus.de
  • über den „ Terminbriefkasten " vor Ort - durch Ausfüllen des Terminformulars

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Telefon
+49 355 612-2070

Adresse
Schlossstraße 3
15711 Königs Wusterhausen
Servicezeiten
  •  Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
  •  Dienstag:09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
  •  Donnerstag: 13:00 - 17:00 Uhr
  •  Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr

Telefon
03375 273-539
Hinweis
Wahlleiter

Ansprechpartner
Adresse
Grünauer Straße 49
15732 Eichwalde
Servicezeiten

Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung (offener Sprechtag):

Dienstag: 09:00 – 11:30 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr, 16:00 – 17:30 Uhr

Donnerstag: 09:00 – 11:30 Uhr, 13:00 – 15:30 Uhr

Nur mit vorheriger Terminbuchung:

Montag: 09:00 – 11:30 Uhr

Mittwoch: 09:00 – 11:30 Uhr, 13:00 – 14:30 Uhr Hinweis (Nur Abholung bereits beantragter Personalausweise und Reisepässe)

Wichtige Hinweise:

Bitte beachten Sie, dass an offenen Sprechtagen die Anzahl der bearbeitbaren Anliegen von der täglichen Personalverfügbarkeit abhängt. Der Sprechtag kann daher bei Erreichen der Kapazitätsgrenze auch früher beendet werden.

Von Anfragen zu früheren Terminvergaben per Telefon oder E-Mail bitten wir abzusehen, da unsere Mitarbeitenden während der Sprechtage keine telefonischen Rückfragen bearbeiten können.

Die oben genannten Öffnungszeiten beziehen sich nur auf das Einwohnermeldeamt. Für das Standesamt gilt weiterhin ausschließlich die Terminbuchung.


Telefon
030 67502300

Ansprechpartner
Adresse
Hans-Striegelski-Straße 5
15562 Rüdersdorf bei Berlin

Telefon
033638 85400

Häufig gestellte Fragen

Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Sie müssen den Wahlschein in der Regel bis spätestens 2 Tage vor dem Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt haben.

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.

Falls Sie einen Wahlschein für eine Bundestagswahl beantragt, aber nie erhalten oder ihn verloren haben, können Sie bis zum Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Land Brandenburg:

Falls Sie einen Wahlschein  beantragt, aber nie erhalten haben und glaubhaft versichern, dass er Ihnen nicht zugegangen ist, können Sie  einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.


Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in Ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen.  Einen entsprechenden Antrag finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.  Die Erteilung des Wahlscheins kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden.

Sie erhalten dann folgende Wahlunterlagen:

  • einen Wahlschein
  • einen amtlichen Stimmzettel
  • einen amtlichen Stimmzettelumschlag
  • einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag und
  • ein Merkblatt mit wichtigen Hinweisen zur Briefwahl.

Wenn Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, können Sie Ihre Stimme auch gleich vor Ort abgeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben? Dann darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss 

  • mindestens 16 Jahre alt sein, 
  • durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde und
  • die erlangte Information zu Ihrer Stimmabgabe geheim halten.
     

  • Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins unter Angabe persönlicher Daten: 
    • Name
    • Geburtsdatum
    • Anschrift
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
     
  • bei Antrag durch andere Person: schriftliche Vollmacht

  • Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.    
  • Bei Antragstellung für eine andere Person: Sie haben eine schriftliche Vollmacht. 
     

  • Einspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, finden Sie in der Ablehnung Ihres Antrags auf Erteilung eines Wahlscheines

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. 


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