Dienstleistung
Entrichtung der Fischereiabgabe
Wenn Sie angeln oder fischen möchten, müssen Sie vorher die Fischereiabgabe entrichten.
Einrichtung
3213 Arbeitsgruppe ordnungsbehördlicher Vollzug
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
BITTE BEACHTEN SIE:
Eine persönliche Vorsprache in der Behörde ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.
Mo geschlossen Di 09:00 – 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi geschlossen Do 09:00 – 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr geschlossen
0331 289841748
0331 2891748
Einrichtung
Landkreis Barnim - Fischereibehörde
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstag 9 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Montag, Donnerstag, Freitag Termine nach Vereinbarung
+49 3334 2142523
+49 3334 2141523
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
- Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
+49 3535 46-4448
+49 3535 46-4404
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
+49 3535 46-4419
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
+49 3535 46-4458
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
03301 601-80224
03301 601-265
Jagdwesen
03301 601-245
Fischerei/Jagd
03301 601-237
Jagd/Fischerei
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Potsdamer Straße 18
14776 Brandenburg an der Havel
Jagdbehörde
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Fischereibehörde
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
033841 91-0
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Allgemeine Sprechzeit:
Dienstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Es wird gebeten,
telefonisch oder per E-Mail vorab
einen Termin zu vereinbaren.
03562 986-17003
Einrichtung
Landkreis Uckermark
allgemeine Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
Fr. 08:00 - 11:30 Uhr
Hinweis:
Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten in einzelnen Ämtern und Bereichen der Kreisverwaltung!
03984 70-4099
zentrales Fax
03984 70-0
Vermittlung
Einrichtung
Ordnungsamt
Karl-Marx-Straße 21
15926 Luckau
03546 20-1555
03546 20-1518
Einrichtung
Sachgebiet Naturschutz, Jagd- u. Fischereiwesen
allgemeine Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
Fr. 08:00 - 11:30 Uhr
Hinweis:
Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten in einzelnen Ämtern und Bereichen der Kreisverwaltung!
03984 70-4599
03984 70-1668
Einrichtung
Untere Fischereibehörde
allgemeine Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
Fr. 08:00 - 11:30 Uhr
Hinweis:
Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten in einzelnen Ämtern und Bereichen der Kreisverwaltung!
03984 70-4032
03984 70-3432
Einrichtung
Untere Fischereibehörde
Einrichtung
Untere Fischereibehörde
Berliner Str. 49
19348 Perleberg
-
Montag 08:30 - 11:30 und 12:30 - 14:30
Dienstag 08:30 - 11:30 und 12:30 - 17:30
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 11:30 und 12:30 - 14:30
Freitag 08:30 - 11:30
03876 713-468
03876 713-359
03876 713-462
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
- Nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres für ein Kalenderjahr: 12,00 EUR
- Nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres für fünf Kalenderjahre: 40,00 EUR
Ausführliche Beschreibung
In Brandenburg muss von Personen ab 14 Jahren für jedes Jahr die Fischereiabgabe bezahlt werden, um angeln zu dürfen. Pro Kalenderjahr fallen 12,00 EUR Fischereiabgabe an. Die Fischereiabgabe kann auch für fünf Kalenderjahre bezahlt werden. In dem Fall beträgt die Fischereiabgabe 40,00 EUR.
Die Fischereiabgabemarken sind vor Beginn des Angelns oder Fischens in eine ausgefüllte Nachweiskarte einzukleben. Die Marken können bei den Gemeinden, bei ausgewählten Verbänden und Läden, sowie über ein Pilotprojekt unter www.angelkarten.com auch digital erworben werden.
Von der Fischereiabgabe befreit sind Personen, die noch nicht das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben sowie Personen, die Anlagen der Teichwirtschaft oder der Fischzucht und -haltung bewirtschaften. Auch befreit sind Personen, die in bewirtschafteten Anlagen, in denen die Fische nicht herrenlos sind, mit der Handangel fischen.
Die Fischereiabgabe ist unaufgefordert zu bezahlen, unabhängig ob die Fischereiabgabe für ein oder für fünf Kalenderjahre bezahlt wird.
Erforderliche Unterlagen
Nachweiskarte ausgefüllt mit Name, Vorname und Adresse oder
Nachweis eines digitalen Verfahrens mit Name, Vorname und Adresse, ausgedruckt oder als digitales Dokument
Voraussetzungen
Mindestalter 14 Jahre
Verfahrensablauf
Sie begeben sich unaufgefordert zur Ausgabestelle für Fischereiabgabemarken und entrichten die entsprechende Fischereiabgabe.
Nach Entrichtung der Fischereiabgabe erhalten Sie die Abgabemarke als Nachweis. Diese ist in die Nachweiskarte einzukleben.
Wird die Fischereiabgabe über über ein digitales Vefahren entrichtet, ist der durch das Verfahren erstellte Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe ausgedruckt oder als digitales Dokument mit sich zu führen.
Formulare
- Formulare: Keine
- Onlineverfahren möglich: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fischereischein u. Fischereiabgabemarke - Antrag
FormularDokLink
Informationen zur Datenverarbeitung für Fischereiangelegenheiten
FormularDokLink
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zum Thema Fischerei und Angeln in Brandenburg finden Sie auf der Internetseite der obersten Fischereibehörde.
https://service.brandenburg.de/service/de/adressen/weitere-verzeichnisse/verzeichnisliste/~fischereibehoerde-oberste
Zuständige Stelle
Zuständig sind die unteren Fischereibehörden der Landkreise / kreisfreien Städte
untere Fischereibehörden
Schlagwörter
Angelkarte, Fischereiabgabe, Fischereimarke, Angelmarke, Angelabgabe
Welche Gebühren fallen an?
- Nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres für ein Kalenderjahr: 12,00 EUR
- Nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres für fünf Kalenderjahre: 40,00 EUR
Ausführliche Beschreibung
In Brandenburg muss von Personen ab 14 Jahren für jedes Jahr die Fischereiabgabe bezahlt werden, um angeln zu dürfen. Pro Kalenderjahr fallen 12,00 EUR Fischereiabgabe an. Die Fischereiabgabe kann auch für fünf Kalenderjahre bezahlt werden. In dem Fall beträgt die Fischereiabgabe 40,00 EUR.
Die Fischereiabgabemarken sind vor Beginn des Angelns oder Fischens in eine ausgefüllte Nachweiskarte einzukleben. Die Marken können bei den Gemeinden, bei ausgewählten Verbänden und Läden, sowie über ein Pilotprojekt unter www.angelkarten.com auch digital erworben werden.
Von der Fischereiabgabe befreit sind Personen, die noch nicht das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben sowie Personen, die Anlagen der Teichwirtschaft oder der Fischzucht und -haltung bewirtschaften. Auch befreit sind Personen, die in bewirtschafteten Anlagen, in denen die Fische nicht herrenlos sind, mit der Handangel fischen.
Die Fischereiabgabe ist unaufgefordert zu bezahlen, unabhängig ob die Fischereiabgabe für ein oder für fünf Kalenderjahre bezahlt wird.
Erforderliche Unterlagen
Nachweiskarte ausgefüllt mit Name, Vorname und Adresse oder
Nachweis eines digitalen Verfahrens mit Name, Vorname und Adresse, ausgedruckt oder als digitales Dokument
Voraussetzungen
Mindestalter 14 Jahre
Verfahrensablauf
Sie begeben sich unaufgefordert zur Ausgabestelle für Fischereiabgabemarken und entrichten die entsprechende Fischereiabgabe.
Nach Entrichtung der Fischereiabgabe erhalten Sie die Abgabemarke als Nachweis. Diese ist in die Nachweiskarte einzukleben.
Wird die Fischereiabgabe über über ein digitales Vefahren entrichtet, ist der durch das Verfahren erstellte Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe ausgedruckt oder als digitales Dokument mit sich zu führen.
Formulare
- Formulare: Keine
- Onlineverfahren möglich: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fischereischein u. Fischereiabgabemarke - AntragFormularDokLink
Informationen zur Datenverarbeitung für Fischereiangelegenheiten
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Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zum Thema Fischerei und Angeln in Brandenburg finden Sie auf der Internetseite der obersten Fischereibehörde.
https://service.brandenburg.de/service/de/adressen/weitere-verzeichnisse/verzeichnisliste/~fischereibehoerde-oberste
Zuständige Stelle
Zuständig sind die unteren Fischereibehörden der Landkreise / kreisfreien Städte
untere Fischereibehörden