Dienstleistung
Auskunft von Vergleichskaufpreisen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses beantragen
Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können Sie Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses bekommen.
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-4215
Bergstraße 1
19348 Perleberg
- Montag 09:00 -15:00 Uhr
- Dienstag 09:00 -18:00 Uhr
- Mittwoch 09:00 -15:00 Uhr
- Donnerstag 09:00 -15:00 Uhr
- Freitag 09:00 -12:00 Uhr
03876 713-791
Leiterin der Gschäftsstelle
Einrichtung
Kataster- und Vermessungsamt
Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)
03546 20-1264
03546 20-2700
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstag: 9 – 18 Uhr
Montag, Mittwoch – Freitag: Termine nach Vereinbarung
+49 3334 2142946
+49 3334 2141946
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
- Montag 08:00 bis 15:00 Uhr
- Dienstag 08:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr
- Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
03535 46-2730
+49 3535 46-2706
Geschäftsstelle des Gutachterausschuss
Klosterstraße 14
15344 Strausberg
Rungestraße 20
16515 Oranienburg
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
Weitere Sprechzeiten nach Vereinbarung.
Neustädter Straße 14
16816 Neuruppin
+493391 688 6222
Auskunft Sachgebiet Geodatenbereitstellung
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Potsdamer Straße 18 a
14513 Teltow
Montag nach Vereinbarung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag nach Vereinbarung
Freitag nach Vereinbarung
03328 318316
Vom-Stein-Straße 30
03050 Cottbus/Chóśebuz
Allgemeine Sprechzeit:
Dienstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Es wird gebeten,
telefonisch oder per E-Mail vorab
einen Termin zu vereinbaren.
0355 49912-107
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Antrags ab. Von der Antragstellung bis zum Versand der Auskunft können ein bis zwei Wochen vergehen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der zuständigen Stelle nach.
Land Brandenburg:
Die Erteilung von schriftlichen Auskünften hat eine Bearbeitungsdauer von ca. 10 bis 14 Tagen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Auskunftserteilung aus der Kaufpreissammlung ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach landesrechtlichen Vorschriften.
Ausführliche Beschreibung
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte führen für ihre Zuständigkeitsbereiche eine Kaufpreissammlung. Die Kaufpreissammlung enthält unter anderem Informationen über Verträge vom Kauf und Tausch von Grundstücken, Grundstücksteilen und Rechten an Grundstücken.
Zur Führung der Kaufpreissammlung erhalten die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse sämtliche Verträge, durch welche Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll. Diese Verträge werden gesammelt und im Hinblick auf die unterschiedlichen wertbeeinflussenden Umstände einer Immobilie anonymisiert ausgewertet.
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können grundsätzlich nur bei berechtigtem Interesse erteilt werden. Die Berechtigung im Einzelfall richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften.
Erforderliche Unterlagen
- keine
Voraussetzungen
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird. Die Berechtigung im Einzelfall richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften.
Verfahrensablauf
Als Person mit einem berechtigten Interesse können Sie für ein möglichst genau beschriebenes Wertermittlungsobjekt eine Auskunft über Vergleichskaufpreise aus der Kaufpreissammlung bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beantragen.
- Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird Ihre Auskunftsberechtigung prüfen.
- Die Geschäftsstelle wird geeignete Vergleichskauffälle für das genannte Objekt aus der Kaufpreissammlung selektieren.
- Falls keine beziehungsweise nicht ausreichend viele Vergleichskauffälle vorliegen, wird die Geschäftsstelle mit Ihnen Rücksprache halten.
- Im Abschluss werden Ihnen die Kauffälle zusammen mit einer Kostenrechnung übermittelt.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Hinweise (Besonderheiten)
Privatpersonen können überschlägige Immobilienwerte oftmals gut aus den Immobilien- und Grundstücksmarktberichten der Gutachterausschüsse herauslesen.
Zuständige Stelle
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den Landkreisen und kreisfreien Städten
Schlagwörter
Grundstücksmarkt, Verkehrswertgutachten, Grundstücksbewertung, Immobilien, Wertermittlung, Vergleichskaufpreise
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Antrags ab. Von der Antragstellung bis zum Versand der Auskunft können ein bis zwei Wochen vergehen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der zuständigen Stelle nach.
Land Brandenburg:
Die Erteilung von schriftlichen Auskünften hat eine Bearbeitungsdauer von ca. 10 bis 14 Tagen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Auskunftserteilung aus der Kaufpreissammlung ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach landesrechtlichen Vorschriften.
Ausführliche Beschreibung
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte führen für ihre Zuständigkeitsbereiche eine Kaufpreissammlung. Die Kaufpreissammlung enthält unter anderem Informationen über Verträge vom Kauf und Tausch von Grundstücken, Grundstücksteilen und Rechten an Grundstücken.
Zur Führung der Kaufpreissammlung erhalten die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse sämtliche Verträge, durch welche Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll. Diese Verträge werden gesammelt und im Hinblick auf die unterschiedlichen wertbeeinflussenden Umstände einer Immobilie anonymisiert ausgewertet.
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können grundsätzlich nur bei berechtigtem Interesse erteilt werden. Die Berechtigung im Einzelfall richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften.
Erforderliche Unterlagen
- keine
Voraussetzungen
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird. Die Berechtigung im Einzelfall richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften.
Verfahrensablauf
Als Person mit einem berechtigten Interesse können Sie für ein möglichst genau beschriebenes Wertermittlungsobjekt eine Auskunft über Vergleichskaufpreise aus der Kaufpreissammlung bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beantragen.
- Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird Ihre Auskunftsberechtigung prüfen.
- Die Geschäftsstelle wird geeignete Vergleichskauffälle für das genannte Objekt aus der Kaufpreissammlung selektieren.
- Falls keine beziehungsweise nicht ausreichend viele Vergleichskauffälle vorliegen, wird die Geschäftsstelle mit Ihnen Rücksprache halten.
- Im Abschluss werden Ihnen die Kauffälle zusammen mit einer Kostenrechnung übermittelt.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Hinweise (Besonderheiten)
Privatpersonen können überschlägige Immobilienwerte oftmals gut aus den Immobilien- und Grundstücksmarktberichten der Gutachterausschüsse herauslesen.
Zuständige Stelle
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den Landkreisen und kreisfreien Städten