Ansprechpartner


Team Soziales
Frau Peggy Thräne
Frau Susanne Bünger
AnfangsbuchstabeFamilienname: B, C, I, Ka, Gr
Sonstiges: westliches Havelland
Frau Brigitta Briese
AnfangsbuchstabeFamilienname: D, H, J, Z
Sonstiges: westliches Havelland
Frau Birgit Fürstenow
AnfangsbuchstabeFamilienname: L, R, Z
Sonstiges: östliches Havelland
Frau Christin Giebler
AnfangsbuchstabeFamilienname: K
Sonstiges: westliches Havelland
Herr David Hölker
AnfangsbuchstabeFamilienname: B, N
Sonstiges: östliches Havelland
Frau Andrea Lohmann
AnfangsbuchstabeFamilienname: D, E, F, G
Sonstiges: östliches Havelland
Herr Andreas Peschke
AnfangsbuchstabeFamilienname: A, M
Sonstiges: westliches Havelland
Frau Jacqueline Pydde
AnfangsbuchstabeFamilienname: S
Sonstiges: östliches Havelland
Herr Thomas Pröhl
AnfangsbuchstabeFamilienname: H, I, J, V, W
Sonstiges: östliches Havelland
Frau Stephanie Peltsch
AnfangsbuchstabeFamilienname: P, Q, U, V, W, X, Y
Sonstiges: westliches Havelland
Frau Lucy Rahneberg
AnfangsbuchstabeFamilienname: S
Sonstiges: westliches Havelland
Frau Elisa Schöpp
AnfangsbuchstabeFamilienname: G, L
Sonstiges: westliches Havelland
Frau Jana Suck
AnfangsbuchstabeFamilienname: M
Sonstiges: östliches Havelland
Frau Maria Scherf
AnfangsbuchstabeFamilienname: E, F, O, R, T
Sonstiges: westliches Havelland
Frau Emelie Stiemer
AnfangsbuchstabeFamilienname: A, C, O, P, Q, T, X, Y
Sonstiges: östliches Havelland
Frau Yvonne Weinert
AnfangsbuchstabeFamilienname: N
Sonstiges: westliches Havelland
Sachbearbeiter Sb Kita und Vormundschaftswesen C bis S
Sachbearbeiter Sb Kita und Vormundschaftswesen T bis Z
Sachbearbeiter Sb Kita und Vormundschaftswesen Buchstabe A bis B
Sachbearbeiter Sb Kita und Vormundschaftswesen Buchstabe C bis S
Sachbearbeiter Sb Kita und Vormundschaftswesen Buchstabe T bis Z

Wollen Sie sich verpflichten, Ihrem Kind regelmäßig Unterhalt zu zahlen? Oder wollen Sie die Unterhaltspflicht des anderen Elternteils beurkunden lassen? Hier erfahren Sie, wie das dokumentiert werden kann.


Adresse
Goethestraße 59-60
14641 Nauen
Servicezeiten

Dienstag 09:00  - 12:00 Uhr, 15:00  - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00  - 12:00 Uhr

Freitag: nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Hinweis: 

Bitte beachten Sie ggf. abweichende Sprechzeiten in den einzelnen Leistungsbereichen.


Fax
+49 3385 551-35217
Telefon
+49 3385 551-5217

Adresse
Heinrich-Rau-Straße 27-30
16816 Neuruppin

Adresse
Beethovenweg 14
15907 Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)
Adresse
Max-Werner-Straße 7 a
15711 Königs Wusterhausen

Fax
03546 20-1850
Telefon
03546 20-1730

Adresse
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus/Chóśebuz

Telefon
+49 355 612-3510

Adresse
Rathenaustraße 13a
15848 Beeskow
Servicezeiten

Montag, Freitag: Termine nach Vereinbarung
Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen


Fax
03366 35-1599
Telefon
03366 35-2511

Adresse
Berliner Straße 72
16278 Angermünde
Servicezeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. nur nach Vereinbarung

Fr. 08:00 - 11:30 Uhr


Telefon
03331 268-218
Hinweis
Frau S. Schulz
Telefon
03331 268-219
Hinweis
Frau Zorn

Adresse
Karl-Marx-Str. 1
17291 Prenzlau
Servicezeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. nur nach Vereinbarung

Fr. 08:00 - 11:30 Uhr


Telefon
03332 208-195
Hinweis
Frau Döring
Telefon
03984 70-1348
Hinweis
Frau Fürstenau
Telefon
03984 70-3551
Hinweis
Frau Petznick
Telefon
03332 208-189
Hinweis
Frau Stredak

Adresse
Berliner Straße 123
16303 Schwedt/Oder
Servicezeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. nur nach Vereinbarung

Fr. 08:00 - 11:30 Uhr


Telefon
03332 208-193
Hinweis
Frau Faller
Telefon
03332 208-194
Hinweis
Frau Roskosch

Adresse
Prenzlauer Allee 7
17268 Templin
Servicezeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. nur nach Vereinbarung

Fr. 08:00 - 11:30 Uhr


Telefon
03987 41-2251
Hinweis
Frau Stäck (Teamleitung Unterhaltsvorschuss)
Telefon
03987 41-2448
Hinweis
Herr Schrade
Telefon
03987 41-3548
Hinweis
Frau Greiner-Mai

Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr

Donnerstag 9 bis 16 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag, Termine nach Vereinbarung


Telefon
+49 3334 2141202

Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr

Donnerstag 9 bis 16 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag, Termine nach Vereinbarung


Fax
+49 3334 2142202
Telefon
+49 3334 2141202

Adresse
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
  • Dienstag 8-12 Uhr und 13-17 Uhr
  • Donnerstag 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
  • und nach Vereinbarung

Fax
+49 3535 46-3530
Telefon
+49 3535 46-3166
Hinweis
Sachgebietsleitung

Adresse
Friedrich-Ebert-Ring 92 b
14712 Rathenow
Adresse
Goethestraße 59/60
14641 Nauen
Servicezeiten

Dienstag 09:00  - 12:00 Uhr, 15:00  - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00  - 12:00 Uhr

Freitag: nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Hinweis: 

Bitte beachten Sie ggf. abweichende Sprechzeiten in den einzelnen Leistungsbereichen.


Fax
+49 3385 551-32407
Telefon
+49 3385 551-2407

Adresse
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Montag und Mittwoch
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr*

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr*

Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr*

Freitag
09.00 - 12.00 Uhr

* nur mit vorheriger Terminvereinbarung

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
03301 601-80450
Telefon
03301 601-3300

Ansprechpartner
Postfach
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Adresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Montag nach Vereinbarung

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag nach Vereinbarung

Freitag nach Vereinbarung


Telefon
033841 91-0

Adresse
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Servicezeiten

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

sowie telefonischer Vereinbarung


Fax
03562 986-15188
Telefon
03562 986-0

Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
Servicezeiten

Dienstag     09:00 - 12:00 Uhr , 13:30 - 17:30 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr , 13:30 - 16:00 Uhr


Ansprechpartner

Häufig gestellte Fragen

Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Der Elternteil, der nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt, muss den Unterhalt durch Geldzahlungen leisten. Das wird auch Barunterhalt genannt. 
Die Höhe dieser Geldzahlungen richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen und kann zum Beispiel vom Jugendamt oder auch von Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten ermittelt werden. Der Unterhalt richtet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Diese Tabelle wird jährlich vom Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf veröffentlicht.

Idealerweise einigen Sie sich als Eltern über den Betrag, der als Unterhalt zu zahlen ist.

Der Elternteil, der den Unterhalt zahlen muss, kann die Unterhaltsverpflichtung festschreiben lassen. Die Festschreibung erfolgt in Form einer besonderen Urkunde durch die Urkundsperson im Jugendamt. Diese besondere Urkunde heißt Unterhaltsverpflichtungsurkunde. Wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird, kann auf Grundlage des Unterhaltstitels sofort eine Zwangsvollstreckung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

Der Unterhaltsanspruch des Kindes wird in aller Regel in einem sogenannten dynamischen Unterhaltstitel festgelegt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, den Unterhalt in Form einer statischen Urkunde (gleichbleibender Festbetrag) festzusetzen.

Ihr Kind hat einen rechtlichen Anspruch auf einen Unterhaltstitel. Wird kein Unterhaltstitel vorgelegt, kann das Kind einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellen.

Das Gerichtsverfahren ist mit Kosten und Gebühren verbunden.


  • Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen gegebenenfalls die Duldung oder Aufenthaltsgestattung),
  • schriftlicher Nachweis über die Höhe des festzusetzenden Unterhaltes (beispielsweise Schreiben von einem Anwalt oder Jugendamt),
  • falls vorhanden: bisherige Unterhaltsfestsetzung (beispielsweise Jugendamtsurkunde oder gerichtliche Unterhaltsregelung)
  • Alle Urkunden werden im Original benötigt.
  • Ausländische Urkunden oder Urteile bitte immer von einem vereidigten Dolmetscher übersetzen lassen.

Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein.


  • Volle Geschäftsfähigkeit
  • Bei beschränkter Geschäftsfähigkeit muss der Betreuer oder Vormund persönlich zur Beurkundung erscheinen.

  • Vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Beurkundung. Erscheinen Sie dann persönlich mit allen Unterlagen pünktlich zum vereinbarten Termin.
  • Die Beurkundung erfolgt in deutscher Sprache. Verfügen Sie nicht über ausreichende Deutschkenntnisse, muss ein Dolmetscher/Sprachmittler hinzugezogen werden, der weder verwandt noch verschwägert mit den Beteiligten/Eltern ist.
  • Weisen Sie bitte schon bei der Terminvereinbarung darauf hin, wenn Sie einen Dolmetscher benötigen.

Beistandschaft: Jugendamt

Unterhaltsvorschuss: Träger der örtlichen Jugendhilfe


Sorgerecht, Alleinerziehend, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, BGB, UVG, Trennung, Beurkundung, Beistandschaft, Getrenntlebend mit Kind, getrenntlebend, Durchsetzung, Unterhaltsanspruch, AÜG, Tod eines Elternteils