Dienstleistung
Mülltonne Anmeldung
An wen muss ich mich wegen An-, Ab- oder Ummeldung der Mülltonne wenden?
Berliner Str. 135 (Haus H2)
14467 Potsdam
14469 Potsdam
Di 09:00 – 18:00 Uhr
Do 09:00 – 16:00 Uhr
0331 289843798
0331 2893799
Hotline Abfallgebühren
0331 2891796
Abfallberatung
Einrichtung
Abfallwirtschaft
Bergstraße 1
19348 Perleberg
Montag 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr , 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr , 13:00 - 15:30 Uhr
03876 713664
03876 713673
03876 713668
03876 713669
03876 713672
Berliner Str. 6
03046 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-132903
+49 355 612-2723
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Auf jedem bewohnten Grundstück muss ein Restabfallbehälter in ausreichender Größe bereitgehalten werden. Insofern nicht vollumfänglich selbst kompostiert wird, zudem eine Biotonne. Papiertonnen können ohne zusätzliche Kosten bestellt werden (die Nutzung ist freiwillig).
Die An-, Ab- und Ummeldung der Mülltonnenbehälter kann nur vom Grundstückseigentümer vorgenommen werden. Zudem müssen Behälteränderungen, (z.B. die Behältergröße) oder das Ab- und Anmelden einzelner oder weiterer Behälter der zuständigen Stelle mitgeteilt werden. Eine Neuanmeldung nach Bezug eines Grundstücks muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Anträge / Formulare
Übersicht Behältergrößen /-maße
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Grundstückseigentümer - Wechsel
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SEPA-Mandat für wiederkehrende Zahlungen
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Gewerbe/öffentl. Einrichtungen - Bevollmächtigung
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Antrag auf Befreiung von der Biotonne
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Grundstückseigentümer - Abmeldung
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Antrag auf Entsorgungsgemeinschaft
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Schlagwörter
Abfallbehälter, Müllentsorgung, Mülltonnenbehälter, Restmülltonne, Abfalltonne
Ausführliche Beschreibung
Auf jedem bewohnten Grundstück muss ein Restabfallbehälter in ausreichender Größe bereitgehalten werden. Insofern nicht vollumfänglich selbst kompostiert wird, zudem eine Biotonne. Papiertonnen können ohne zusätzliche Kosten bestellt werden (die Nutzung ist freiwillig).
Die An-, Ab- und Ummeldung der Mülltonnenbehälter kann nur vom Grundstückseigentümer vorgenommen werden. Zudem müssen Behälteränderungen, (z.B. die Behältergröße) oder das Ab- und Anmelden einzelner oder weiterer Behälter der zuständigen Stelle mitgeteilt werden. Eine Neuanmeldung nach Bezug eines Grundstücks muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
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