Dienstleistung
Mülltonne Anmeldung
An wen muss ich mich wegen An-, Ab- oder Ummeldung der Mülltonne wenden?
Adresse
Berliner Str. 135 (Haus H2)
14467 Potsdam
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Adresse
14469 Potsdam
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Servicezeiten
Di 09:00 – 18:00 Uhr
Do 09:00 – 16:00 Uhr
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0331 289843798
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0331 2893799
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Hotline Abfallgebühren
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Telefon
0331 2891796
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Hinweis
Abfallberatung
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Berliner Str. 6
03046 Cottbus/Chóśebuz
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+49 355 612-132903
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Telefon
+49 355 612-2723
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Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Auf jedem bewohnten Grundstück muss ein Restabfallbehälter in ausreichender Größe bereitgehalten werden. Insofern nicht vollumfänglich selbst kompostiert wird, zudem eine Biotonne. Papiertonnen können ohne zusätzliche Kosten bestellt werden (die Nutzung ist freiwillig).
Die An-, Ab- und Ummeldung der Mülltonnenbehälter kann nur vom Grundstückseigentümer vorgenommen werden. Zudem müssen Behälteränderungen, (z.B. die Behältergröße) oder das Ab- und Anmelden einzelner oder weiterer Behälter der zuständigen Stelle mitgeteilt werden. Eine Neuanmeldung nach Bezug eines Grundstücks muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Anträge / Formulare
Antrag auf Befreiung von der Biotonne
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Übersicht Behältergrößen /-maße
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Kleingarten/Erholungsgrundstück – Anmeldung
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Grundstückseigentümer - Änderungsmitteilung
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SEPA-Mandat für wiederkehrende Zahlungen
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Grundstückseigentümer - Abmeldung
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Grundstückseigentümer - Wechsel
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Grundstückseigentümer - Anmeldung
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Gewerbe/öffentl. Einrichtungen - Bevollmächtigung
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Veranstaltungen - Anmeldung
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Antrag auf Entsorgungsgemeinschaft
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Schlagwörter
Abfallbehälter, Müllentsorgung, Mülltonnenbehälter, Restmülltonne, Abfalltonne
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Auf jedem bewohnten Grundstück muss ein Restabfallbehälter in ausreichender Größe bereitgehalten werden. Insofern nicht vollumfänglich selbst kompostiert wird, zudem eine Biotonne. Papiertonnen können ohne zusätzliche Kosten bestellt werden (die Nutzung ist freiwillig).
Die An-, Ab- und Ummeldung der Mülltonnenbehälter kann nur vom Grundstückseigentümer vorgenommen werden. Zudem müssen Behälteränderungen, (z.B. die Behältergröße) oder das Ab- und Anmelden einzelner oder weiterer Behälter der zuständigen Stelle mitgeteilt werden. Eine Neuanmeldung nach Bezug eines Grundstücks muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
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