Wie kann ich einen Kleingarten pachten?


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Dienstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

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  • Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.


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Häufig gestellte Fragen

Grabeland ist hobbygärtnerisch genutztes Land, das von Gemeinden parzellenweise und befristet zur Zwischennutzung ausgegeben wird und gegen eine verhältnismäßig geringe, jährlich zu zahlende Pacht vom Pächter genutzt und nur mit einjährigen Pflanzen bepflanzt werden darf.


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