Dienstleistung
Landwirtschaftliche Pachtangelegenheiten und Grabeland
Wie kann ich einen Kleingarten pachten?
Einrichtung
Fachdienst Liegenschaften
Karl-Marx-Straße 1
16259 Bad Freienwalde (Oder)
Dienstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
03344 412-153
03344 412-114
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Allgemeine Sprechzeit:
Dienstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Es wird gebeten,
telefonisch oder per E-Mail vorab
einen Termin zu vereinbaren.
03562 986-18301
Einrichtung
Sachbereich Landwirtschaft
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
- Montag 09:00 -15:00 Uhr
- Dienstag 09:00 -18:00 Uhr
- Mittwoch 09:00 -15:00 Uhr
- Donnerstag 09:00 -15:00 Uhr
- Freitag 09:00 -12:00 Uhr
03876 713-400
Einrichtung
Sachgebiet Liegenschaften
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs:
- Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
- Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.
03391 355-661
Einrichtung
SG Stadtplanung
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Grabeland ist hobbygärtnerisch genutztes Land, das von Gemeinden parzellenweise und befristet zur Zwischennutzung ausgegeben wird und gegen eine verhältnismäßig geringe, jährlich zu zahlende Pacht vom Pächter genutzt und nur mit einjährigen Pflanzen bepflanzt werden darf.
Schlagwörter
Garten, Schrebergärten, Gartengrundstück, Landpachtvertrag, Landwirtschaft, Pacht, Verpachtung, pachten, Kleingarten, Grabelandpacht, Grabelandpächter, Acker
Ausführliche Beschreibung
Grabeland ist hobbygärtnerisch genutztes Land, das von Gemeinden parzellenweise und befristet zur Zwischennutzung ausgegeben wird und gegen eine verhältnismäßig geringe, jährlich zu zahlende Pacht vom Pächter genutzt und nur mit einjährigen Pflanzen bepflanzt werden darf.