Dienstleistung
Kleingarten pachten
Wohin muss ich mich wenden, wenn ich einen kommunalen Kleingarten pachten will?
Baustraße 56
16775 Gransee
Mo. geschlossen
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Fr. geschlossen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
03306 751-102
03306 751-231
Britta Franzen
03306 751-232
Kerstin Funke
Einrichtung
Fachbereich 23 - Immobilien
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-2960
Hans-Striegelski-Straße 6
15562 Rüdersdorf bei Berlin
Postfach 07
15558 Rüdersdorf bei Berlin
033638 2602
033638 85-341
Einrichtung
Liegenschaften
Prenzlauer Straße 8
17326 Brüssow
Einrichtung
SG Stadtplanung
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Einrichtung
Stadt Ludwigsfelde - Liegenschaften
Einrichtung
Stadt Premnitz - Fachbereich 2 - Pachten
Liebigstraße 42
14727 Premnitz
03386 259-219
Frau Wulke
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Ein Kleingarten ist ein Garten, der Ihnen zur nichterwerbsmäßigen, gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient. Ein Kleingarten liegt in einer Anlage, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind. Ausgenommen sind hier Eigentümer-, Arbeitnehmer- und Wohnungsgärten oder Grabland.
Für die Pacht eines Kleingartens gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Diese regeln, dass Sie als Pächter den Garten bewirtschaften und die Erträge behalten können. Hierfür bezahlen Sie eine vereinbarte Pacht an den Verpächter. Innerhalb der Kleingartenanlage regelt eine Vereinssatzung der verwaltende Kleingartenorganisation bzw. der Kleingartenverein unter anderem die Rechte und Pflichten der Mitglieder.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landesverband Brandenburg der Kleingärtner e.V
Landesverband Brandenburg der Kleingärtner e.V
Schlagwörter
Parzelle, Kleingartenanlage, Kleingartenwesen, Garten, Gartengrundstück, Liegenschaften, Gartenlaube, Landpachtvertrag, Kleingartenverein, Schrebergärten, Laubenpieper
Ausführliche Beschreibung
Ein Kleingarten ist ein Garten, der Ihnen zur nichterwerbsmäßigen, gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient. Ein Kleingarten liegt in einer Anlage, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind. Ausgenommen sind hier Eigentümer-, Arbeitnehmer- und Wohnungsgärten oder Grabland.
Für die Pacht eines Kleingartens gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Diese regeln, dass Sie als Pächter den Garten bewirtschaften und die Erträge behalten können. Hierfür bezahlen Sie eine vereinbarte Pacht an den Verpächter. Innerhalb der Kleingartenanlage regelt eine Vereinssatzung der verwaltende Kleingartenorganisation bzw. der Kleingartenverein unter anderem die Rechte und Pflichten der Mitglieder.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landesverband Brandenburg der Kleingärtner e.V
Landesverband Brandenburg der Kleingärtner e.V