Dienstleistung
Familien- und Sozialpass
Wo bekomme ich einen Familien- und Sozialpass?
Einrichtung
Sachbereich Jugend- und Sozialmanagement
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
- Montag
- 09:00 -15:00 Uhr
- Dienstag
- 09:00 -18:00 Uhr
- Mittwoch
- 09:00 -15:00 Uhr
- Donnerstag
- 09:00 -15:00 Uhr
- Freitag
- 09:00 -12:00 Uhr
03876 713240
Einrichtung
SG Kita
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Einrichtung
Soziales, Schule & Jugend
August-Bebel-Straße 10
19322 Wittenberge
Dienstag 09:00–11:30 Uhr, 13:00–17:30 Uhr
Donnerstag 09:00–11:30 Uhr, 13:00–15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
03877 951-123
03877 951-242
03877 951-232
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
03338 365105
03338 365-324
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Der Familien- und Sozialpass gewährt seinen Inhabern besondere Vergünstigungen in kommunalen Einrichtungen und bei kommunalen Veranstaltungen. Ebenso ist es vorgesehen, dass Vereine und Institutionen, die Veranstaltungen durchführen, Ermäßigungen auf Grund des Familien- und Sozialpasses gewähren. Vereine und Institutionen die eine Ermäßigung gewähren, machen dies durch einen entsprechenden Hinweis erkennbar. Eine Verpflichtung dieser Einrichtungen eine Ermäßigung zu gewähren besteht allerdings nicht.
Schlagwörter
Sozialausweis, Sozialleistungen, Sozialpass, Familienpass, Fahrkartenzuschuss, Geringverdiener, Sozialtarif, Sozialkarte, Ermäßigung, soziale Hilfen, Stadtpass
Ausführliche Beschreibung
Der Familien- und Sozialpass gewährt seinen Inhabern besondere Vergünstigungen in kommunalen Einrichtungen und bei kommunalen Veranstaltungen. Ebenso ist es vorgesehen, dass Vereine und Institutionen, die Veranstaltungen durchführen, Ermäßigungen auf Grund des Familien- und Sozialpasses gewähren. Vereine und Institutionen die eine Ermäßigung gewähren, machen dies durch einen entsprechenden Hinweis erkennbar. Eine Verpflichtung dieser Einrichtungen eine Ermäßigung zu gewähren besteht allerdings nicht.