Dienstleistung
Fahrrad herrenlos melden
Was tun bei herrenlosen Fahrrädern, von denen eine Gefährdung ausgeht?
Einrichtung
Bürgerbüro
Am Markt 2
03130 Spremberg/Grodk
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Einrichtung
Fachdienst Personenstand- und Meldewesen
Karl-Marx-Straße 1
16259 Bad Freienwalde (Oder)
Dienstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Einrichtung
Fundbüro
Eisenbahnstraße 13-14
14542 Werder (Havel)
Montag - geschlossen
Dienstag - 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Donnerstag - 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag - 08:00 - 12:00 Uhr
03327 44385
03327 783222
Möllenstraße 12
15378 Rüdersdorf bei Berlin
Postfach 07
15558 Rüdersdorf bei Berlin
033638 2602
+49 33638 85-450
Einrichtung
Ordnungsaufgaben und Vollzugsdienst
Berliner Straße 154
03046 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-132312
+49 355 612-2312
Einrichtung
Stadt Bernau bei Berlin - Fundbüro
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
03338 365105
03338 365137
Einrichtung
Stadt Premnitz - Fachbereich 3 - Fundsachen
Gerhart-Hauptmann-Str. 3
14727 Premnitz
03386 259-130
Frau Neubert
03386 259-270
Frau Wenzlow
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Angekettete Fahrräder, die Zufahrtswege blockieren, Gehwege behindern bzw. unpassierbar machen, können Sie der zuständigen Stelle melden. Ebenso wie Fahrräder, die im Verdacht stehen, gestohlen worden zu sein. Machen Sie möglichst genaue Angaben über:
- den genauen Standort, wo sich das (herrenlose) Fahrrad befindet
- ist das Fahrrad angekettet ist oder nicht
- wie ist der Zustand des Fahrrades
- ggf. wie lange das Fahrrad sich bereits dort befindet
- ggf. wenn bekannt, Name und Anschrift des Inhabers
Gemeldet werden können auch abgestellte Fahrräder im öffentlichen Raum, die sichtbar nicht mehr bewegt werden bzw. ohne hohe Kosten nicht reparaturfähig wären.
Schlagwörter
Rad, Mountainbike, Radel, Straßenbehinderung, herrenlos, Bike
Ausführliche Beschreibung
Angekettete Fahrräder, die Zufahrtswege blockieren, Gehwege behindern bzw. unpassierbar machen, können Sie der zuständigen Stelle melden. Ebenso wie Fahrräder, die im Verdacht stehen, gestohlen worden zu sein. Machen Sie möglichst genaue Angaben über:
- den genauen Standort, wo sich das (herrenlose) Fahrrad befindet
- ist das Fahrrad angekettet ist oder nicht
- wie ist der Zustand des Fahrrades
- ggf. wie lange das Fahrrad sich bereits dort befindet
- ggf. wenn bekannt, Name und Anschrift des Inhabers
Gemeldet werden können auch abgestellte Fahrräder im öffentlichen Raum, die sichtbar nicht mehr bewegt werden bzw. ohne hohe Kosten nicht reparaturfähig wären.