Dienstleistung
Baugenehmigung
Informationen zum Baugenehmigungsverfahren
Einrichtung
441 Bereich Untere Bauaufsichtsbehörde
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81 79/81
14469 Potsdam
Besprechungstermine können individuell und vorab grundsätzlich für jeden Tag während der üblichen Bürozeiten (Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr) vereinbart werden.
Die Entgegennahme von Anträgen erfolgt in der Bauantragsannahme bzw. im Sekretariat des Bereiches während der genannten Öffnungs- und Dienstzeiten.
Alternativ besteht die Möglichkeit, Antragsunterlagen auch in den Briefkasten im Eingangsbereich des Hauses 1 einzuwerfen.
0331 2892608
0331 2892611
Sekretariat
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Kirchhainer Straße 38a
03238 Finsterwalde
- Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr
- Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr
außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung
+49 3535 46-2657
Herzberg
+49 3531 502-6719
Finsterwalde
+49 3535 46-2652
Herzberg
+49 3531 502-6243
Finsterwalde
Einrichtung
Bau- Ordnungsrecht
Richard-Muth-Platz 1
14552 Michendorf
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
033205 598-50
033205 598-63
033205 598-64
Einrichtung
Bauordnungsamt
Brückenstraße 41
15711 Königs Wusterhausen
03375 26-2422
03375 26-2421
Einrichtung
Fachbereich 3 - Bauen und Erhalten
Am Markt 8
03253 Doberlug-Kirchhain
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
035322 2271
035322 390
Einrichtung
Landkreis Barnim - Bauordnungs- und Planungsamt
Eisenbahnstraße 37
16225 Eberswalde
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstag 9 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 16 Uhr nach Terminvereinbarung
+49 3334 2142360
+49 3334 2141360
Klosterstraße 14
15344 Strausberg
03346 850-7520
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
03301 601-80519
03301 601-3611
Einrichtung
Sachgebiet Stadtplanung und Gestaltung
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs:
- Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
- Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.
03391 355-729
Einrichtung
Stadt Bernau bei Berlin - Bauamt
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
03338 365105
03338 365341
Einrichtung
Stadt Bernau bei Berlin - Bauverwaltung
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
03338 365105
03338 365343
Einrichtung
untere Bauaufsichtsbehörde (uBAB)
+49 3984 70-2399
Bauordnungsamt
+49 3984 70-1163
Bauordnungsamt
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Nach Eingang der Stellungnahmen wird der unteren Bauaufsichtsbehörde in § 69 Absatz 6 BbgBO eine gesetzliche Entscheidungsfrist von einem Monat eingeräumt, so dass das Baugenehmigungsverfahren in der Regel nach vier Monaten abgeschlossen ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt gemäß § 73 BbgBO sechs Jahre.
Die Baugenehmigung erlischt nicht, wenn innerhalb von sechs Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wurde und spätestens ein Jahr nach Ablauf der Frist die Aufnahme der Nutzung angezeigt worden ist.
Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.
Welche Gebühren fallen an?
1,4 Prozent des anrechenbaren Bauwertes, mindestens 100€
Gemäß Tarifstelle 1.1-1.5 der Brandenburgischen Baugebührenordnung
Die Gebühr kann teilweise als Vorschuss erhoben werden.
Ausführliche Beschreibung
Wenn genehmigungspflichtige bauliche Anlagen errichtet, Veränderungen vorgenommen werden oder eine Nutzungsänderung erfolgen soll, ist dafür meistens eine Baugenehmigung notwendig. Zu den baulichen Anlagen zählen auch Aufschüttungen und Abgrabungen, Stellplätze, Lagerplätze sowie Sport- und Spielflächen.
Erforderliche Unterlagen
Neben dem Antragsformular sind noch folgende Unterlagen mit einzureichen:
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- amtlicher Lageplan
vgl. § 3 Brandenburgische Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV)
Voraussetzungen
Reichen Sie bitte den Bauantrag in dreifacher Ausfertigung in Papierform und zusätzlich als elektronisches Exemplar ein. Hat die untere Bauaufsichtsbehörde einen elektronischen Zugang eröffnet, ist dieser zu verwenden. Für Ihren Bauantrag müssen Sie die vorgeschriebenen Formulare verwenden.
Für die meisten Bauanträge ist die Erstellung der Bauvorlagen und eine Unterschrift durch eine bauvorlageberechtigte Person (Entwurfsverfasser oder Entwurfsverfasserin) erforderlich.
Liegt das Baugrundstück in einem Bebauungsplangebiet, kann eine Bauanzeige oder ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren ausreichend sein.
Verfahrensablauf
Im Baugenehmigungsverfahren wird das Vorhaben in vollem Umfang geprüft. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang, ob die Bauvorlagen vollständig sind und bestätigt den Eingang.
Sind die Bauvorlagen unvollständig oder mangelhaft, wird der Bauherrin oder dem Bauherrn bereits mit der Eingangsbestätigung eine Frist zur Ergänzung des Bauantrages mitgeteilt.
Der Antrag gilt als zurückgenommen, wenn die fehlenden Unterlagen nicht fristgerecht (§ 69 Absatz 2 BbgBO) nachgereicht werden.
Sind die Bauvorlagen vollständig, beteiligt die untere Bauaufsichtsbehörde unverzüglich alle Fachbehörden, deren Belange vom Vorhaben betroffen sind, sowie die Gemeinde. Die Frist zur Stellungnahme für die Fachbehörden beträgt einen Monat, die Gemeinde hat für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zwei Monate Zeit.
Liegen alle Stellungnahmen vor und bestehen keine Widersprüche zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften, ist die Baugenehmigung zu erteilen. Die Baugenehmigung schließt alle erforderlichen Genehmigungen mit ein.
Formulare
Formulare zur Antragstellung
Infos des Bauministeriums zum Bauplanungsrecht
FormularDokLink
online-Erhebungsbogen und Erläuterungen zum Ausfüllen
FormularDokLink
Übersicht über genehmigungsfreie Vorhaben gemäß § 61 BbgBO
FormularDokLink
Antrag zur Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung
FormularDokLink
ILB-ZUSCHÜSSE für Wohnungsbau
FormularDokLink
Angaben zur Einhaltung des EEWärmeG
FormularDokLink
Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, gewerbliche Tierhaltungsanlagen (Anlage 3.1)
FormularDokLink
Dateibenennung Virtuelles Bauamt
FormularDokLink
Prüfingenieure des Landes Brandenburg
FormularDokLink
bauliche Anlagen (gewerbliche Nutzung) - Merkblatt
FormularDokLink
Baugenehmigung - Merkblatt
FormularDokLink
Infos des Bauministeriums zum EEWärmeG / BbgEEWärmeGDG
FormularDokLink
Antragsformular (Anlage 1)
FormularDokLink
Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen zur neuen BbgBO
FormularDokLink
Übersicht aller veröffentlichten Vordrucke des Landes Brandenburg
FormularDokLink
Brandschutzmerkblatt Nr. 6 - Ausführungsbedingungen für digitale Gebäudefunkanlagen
FormularDokLink
Betretungserlaubnis
FormularDokLink
Infos des Bauministeriums zum Bauordnungsrecht
FormularDokLink
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure des Landes Brandenburg
FormularDokLink
Kinderspielplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam
FormularDokLink
Baudatenweitergabe an Baustelleninformationsdienste - Merkblatt
FormularDokLink
Eingetragene Architekten des Landes Brandenburg
FormularDokLink
Herstellungskosten des Vorhabens (Anlage 4.4)
FormularDokLink
Baubeschreibung (Anlage 2.1)
FormularDokLink
Schornsteinfeger des Landes Brandenburg
FormularDokLink
Zugelassene Ingenieure des Landes Brandenburg
FormularDokLink
Formblatt Spielflächennachweis
FormularDokLink
Brandschutzmerkblatt Nr. 7 - Photovoltaikanlagen
FormularDokLink
Bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige des Landes Brandenburg
FormularDokLink
Aktuelles “Merkblatt für private Bauherren - gesetzliche Unfallversicherung für private Bauhelfer“ der BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
FormularDokLink
Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen (Anlage 3.2)
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Übersicht der Gebäudeklassen
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Weiterführende Informationen
Die Baugenehmigung hat Konzentrationswirkung, d. h. sie schließt andere nach Landesrecht erforderlichen Genehmigungen mit ein.
Zuständige Stelle
Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen Kreisangehörigen Stadt
Bearbeitungsdauer
Nach Eingang der Stellungnahmen wird der unteren Bauaufsichtsbehörde in § 69 Absatz 6 BbgBO eine gesetzliche Entscheidungsfrist von einem Monat eingeräumt, so dass das Baugenehmigungsverfahren in der Regel nach vier Monaten abgeschlossen ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt gemäß § 73 BbgBO sechs Jahre.
Die Baugenehmigung erlischt nicht, wenn innerhalb von sechs Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wurde und spätestens ein Jahr nach Ablauf der Frist die Aufnahme der Nutzung angezeigt worden ist.
Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.
Welche Gebühren fallen an?
1,4 Prozent des anrechenbaren Bauwertes, mindestens 100€
Gemäß Tarifstelle 1.1-1.5 der Brandenburgischen Baugebührenordnung
Die Gebühr kann teilweise als Vorschuss erhoben werden.
Ausführliche Beschreibung
Wenn genehmigungspflichtige bauliche Anlagen errichtet, Veränderungen vorgenommen werden oder eine Nutzungsänderung erfolgen soll, ist dafür meistens eine Baugenehmigung notwendig. Zu den baulichen Anlagen zählen auch Aufschüttungen und Abgrabungen, Stellplätze, Lagerplätze sowie Sport- und Spielflächen.
Erforderliche Unterlagen
Neben dem Antragsformular sind noch folgende Unterlagen mit einzureichen:
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- amtlicher Lageplan
vgl. § 3 Brandenburgische Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV)
Voraussetzungen
Reichen Sie bitte den Bauantrag in dreifacher Ausfertigung in Papierform und zusätzlich als elektronisches Exemplar ein. Hat die untere Bauaufsichtsbehörde einen elektronischen Zugang eröffnet, ist dieser zu verwenden. Für Ihren Bauantrag müssen Sie die vorgeschriebenen Formulare verwenden.
Für die meisten Bauanträge ist die Erstellung der Bauvorlagen und eine Unterschrift durch eine bauvorlageberechtigte Person (Entwurfsverfasser oder Entwurfsverfasserin) erforderlich.
Liegt das Baugrundstück in einem Bebauungsplangebiet, kann eine Bauanzeige oder ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren ausreichend sein.
Verfahrensablauf
Im Baugenehmigungsverfahren wird das Vorhaben in vollem Umfang geprüft. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang, ob die Bauvorlagen vollständig sind und bestätigt den Eingang.
Sind die Bauvorlagen unvollständig oder mangelhaft, wird der Bauherrin oder dem Bauherrn bereits mit der Eingangsbestätigung eine Frist zur Ergänzung des Bauantrages mitgeteilt.
Der Antrag gilt als zurückgenommen, wenn die fehlenden Unterlagen nicht fristgerecht (§ 69 Absatz 2 BbgBO) nachgereicht werden.
Sind die Bauvorlagen vollständig, beteiligt die untere Bauaufsichtsbehörde unverzüglich alle Fachbehörden, deren Belange vom Vorhaben betroffen sind, sowie die Gemeinde. Die Frist zur Stellungnahme für die Fachbehörden beträgt einen Monat, die Gemeinde hat für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zwei Monate Zeit.
Liegen alle Stellungnahmen vor und bestehen keine Widersprüche zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften, ist die Baugenehmigung zu erteilen. Die Baugenehmigung schließt alle erforderlichen Genehmigungen mit ein.
Formulare
Formulare zur Antragstellung Infos des Bauministeriums zum Bauplanungsrecht
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online-Erhebungsbogen und Erläuterungen zum Ausfüllen
FormularDokLink
Übersicht über genehmigungsfreie Vorhaben gemäß § 61 BbgBO
FormularDokLink
Antrag zur Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung
FormularDokLink
ILB-ZUSCHÜSSE für Wohnungsbau
FormularDokLink
Angaben zur Einhaltung des EEWärmeG
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Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, gewerbliche Tierhaltungsanlagen (Anlage 3.1)
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Dateibenennung Virtuelles Bauamt
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Prüfingenieure des Landes Brandenburg
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bauliche Anlagen (gewerbliche Nutzung) - Merkblatt
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Baugenehmigung - Merkblatt
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Infos des Bauministeriums zum EEWärmeG / BbgEEWärmeGDG
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Antragsformular (Anlage 1)
FormularDokLink
Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen zur neuen BbgBO
FormularDokLink
Übersicht aller veröffentlichten Vordrucke des Landes Brandenburg
FormularDokLink
Brandschutzmerkblatt Nr. 6 - Ausführungsbedingungen für digitale Gebäudefunkanlagen
FormularDokLink
Betretungserlaubnis
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Infos des Bauministeriums zum Bauordnungsrecht
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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure des Landes Brandenburg
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Kinderspielplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam
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Baudatenweitergabe an Baustelleninformationsdienste - Merkblatt
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Eingetragene Architekten des Landes Brandenburg
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Herstellungskosten des Vorhabens (Anlage 4.4)
FormularDokLink
Baubeschreibung (Anlage 2.1)
FormularDokLink
Schornsteinfeger des Landes Brandenburg
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Zugelassene Ingenieure des Landes Brandenburg
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Formblatt Spielflächennachweis
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Brandschutzmerkblatt Nr. 7 - Photovoltaikanlagen
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Bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige des Landes Brandenburg
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Aktuelles “Merkblatt für private Bauherren - gesetzliche Unfallversicherung für private Bauhelfer“ der BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
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Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen (Anlage 3.2)
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Übersicht der Gebäudeklassen
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Weiterführende Informationen
Die Baugenehmigung hat Konzentrationswirkung, d. h. sie schließt andere nach Landesrecht erforderlichen Genehmigungen mit ein.
Zuständige Stelle
Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen Kreisangehörigen Stadt