Dienstleistung
Wildunfall
Wildunfall - Was nun zu tun ist
Einrichtung
3213 Arbeitsgruppe ordnungsbehördlicher Vollzug
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
BITTE BEACHTEN SIE:
Eine persönliche Vorsprache in der Behörde ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.
Mo geschlossen Di 09:00 – 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi geschlossen Do 09:00 – 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr geschlossen
0331 289841748
0331 2891748
Einrichtung
Fachbereich 37 - Feuerwehr
Dresdener Str. 46
03050 Cottbus/Chóśebuz
Feuerwehr und Rettungsdienst sind immer erreichbar.
+49 355 632-138
+49 355 632-0
Einrichtung
Landkreis Barnim - Jagdbehörde
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstag 9 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Montag, Donnerstag, Freitag Termine nach Vereinbarung
+49 3334 214-2424
+49 3334 214-1424
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Liegt verunfalltes Wild, unabhängig ob lebend oder bereits verendet, auf der Fahrbahn, ist die Unfallstelle möglichst durch ein Warndreieck und/oder Warnblinklicht abzusichern, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen und weitere Unfälle zu vermeiden.
Verendetes Wild sollte nur dann von der Fahrbahn - gezogen werden, wenn dies ohne Gefährdung der eigenen Person möglich ist (Schutzhandschuhe verwenden!). Verletztes Wild sollte nicht berührt oder anderweitig beunruhigt werden (Stress für das Tier, Selbstgefährdung). Die Tötung eines verletzten Tieres darf nur durch eine berechtigte und fachkundige Person (zum Beispiel den Jagdausübungsberechtigten) durchgeführt werden. Eine tierärztliche Behandlung scheidet in der Regel aus (Ausgenommen ist ein Unfall mit einem Wolf – hier ist durch die den Unfall aufnehmenden Personen ein Tierarzt hinzuzuziehen).
Halten Sie sich bitte möglichst weit vom verletzten Tier auf, denn mit zunehmender Nähe zum verletzten Tier erhöht sich dessen Stresssituation.
Rechtsgrundlage(n)
§ 27 BbgJagdG
Verfahrensablauf
Anruf bei der Leitstelle der Berufsfeuerwehr oder bei jeder Polizeidienststelle
Weiterführende Informationen
Je nach Situation des Einzelfalles übernimmt für Teil- oder Vollkaskoversicherte die Versicherung den Schaden am Fahrzeug. Voraussetzung ist, dass der Wildunfall nachgewiesen ist. Hierzu stellen die Personen oder Stellen die über den Unfall informiert werden müssen entsprechende Bescheinigungen aus.
Wildspuren am Fahrzeug sollten fotografiert werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweis zur Vermeidung von Wildunfällen - es besteht eine erhöhte Unfallgefahr:
- grundsätzlich morgens und abends in der Dämmerung
- im Übergangsbereich Feld/Wald
- Außerdem in den Monaten Juli und August zur Blattzeit des Rehwildes
!!! Wild kann zu jeder Tages- und Nachtzeit unterwegs sein!!!
Zuständige Stelle
Leitstelle der Berufsfeuerwehr oder Polizei
Der Leitstelle der Berufsfeuerwehr liegen Karten vor, aus denen der zu verständigende Jagdausübungsberechtigte hervorgeht.
Anträge / Formulare
Wildtiere im Stadtgebiet Potsdam
FormularDokLink
Wildschaden (Verfahren zur Anmeldung) - Merkblatt
FormularDokLink
Wildschaden - Anmeldung
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Wildschäden in landwirtschaftlichen Flächen - Merkblatt
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Schlagwörter
Verkehrsunfall mit Wild, Wildschweine, Wildtier, Wild, Wildunfall, Wildtiere, Reh
Ausführliche Beschreibung
Liegt verunfalltes Wild, unabhängig ob lebend oder bereits verendet, auf der Fahrbahn, ist die Unfallstelle möglichst durch ein Warndreieck und/oder Warnblinklicht abzusichern, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen und weitere Unfälle zu vermeiden.
Verendetes Wild sollte nur dann von der Fahrbahn - gezogen werden, wenn dies ohne Gefährdung der eigenen Person möglich ist (Schutzhandschuhe verwenden!). Verletztes Wild sollte nicht berührt oder anderweitig beunruhigt werden (Stress für das Tier, Selbstgefährdung). Die Tötung eines verletzten Tieres darf nur durch eine berechtigte und fachkundige Person (zum Beispiel den Jagdausübungsberechtigten) durchgeführt werden. Eine tierärztliche Behandlung scheidet in der Regel aus (Ausgenommen ist ein Unfall mit einem Wolf – hier ist durch die den Unfall aufnehmenden Personen ein Tierarzt hinzuzuziehen).
Halten Sie sich bitte möglichst weit vom verletzten Tier auf, denn mit zunehmender Nähe zum verletzten Tier erhöht sich dessen Stresssituation.
Rechtsgrundlage(n)
§ 27 BbgJagdG
Verfahrensablauf
Anruf bei der Leitstelle der Berufsfeuerwehr oder bei jeder Polizeidienststelle
Weiterführende Informationen
Je nach Situation des Einzelfalles übernimmt für Teil- oder Vollkaskoversicherte die Versicherung den Schaden am Fahrzeug. Voraussetzung ist, dass der Wildunfall nachgewiesen ist. Hierzu stellen die Personen oder Stellen die über den Unfall informiert werden müssen entsprechende Bescheinigungen aus. Wildspuren am Fahrzeug sollten fotografiert werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweis zur Vermeidung von Wildunfällen - es besteht eine erhöhte Unfallgefahr:
- grundsätzlich morgens und abends in der Dämmerung
- im Übergangsbereich Feld/Wald
- Außerdem in den Monaten Juli und August zur Blattzeit des Rehwildes
!!! Wild kann zu jeder Tages- und Nachtzeit unterwegs sein!!!
Zuständige Stelle
Leitstelle der Berufsfeuerwehr oder Polizei
Der Leitstelle der Berufsfeuerwehr liegen Karten vor, aus denen der zu verständigende Jagdausübungsberechtigte hervorgeht.
Anträge / Formulare
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Wildschaden (Verfahren zur Anmeldung) - Merkblatt
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Wildschaden - Anmeldung
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Wildschäden in landwirtschaftlichen Flächen - Merkblatt
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