Dienstleistung
Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Für die Nutzung einer Sportstätte benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung. Die Verwaltung entscheidet je nach rechtlicher Vorgabe und Richtlinie der Stadt, ob die Nutzung gewährleistet werden kann und unter welchen Bedingungen.
Einrichtung
213 Sport und Bewegung
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Die Mitarbeiter des Bereiches Sport und Bewegung sind von Montag bis Freitag telefonisch und / oder per Mail erreichbar und beraten Sie gern.
0331 2891843
Rosa-Luxemburg-Str. 44
04916 Herzberg (Elster)
- Dienstag 08:00 bis 11:30 und 13:00 bis 17:00
- Donnerstag 08:00 bis 11:30 und 13:00 bis 16:00
- Freitag 08:00 bis 11:00
oder nach Terminvereinbarung
+49 3535 46-3530
+49 3535 46-3521
Sachgebietsleitung
+49 3535 46-3174
Schülerbeförderung
+49 3535 46-3539
Schülerbeförderung
Paul-Lincke-Platz 1
19322 Wittenberge
03877 9291-69
03877 9291-61
Einrichtung
Fachbereich 3 - Bauen und Erhalten
Am Markt 8
03253 Doberlug-Kirchhain
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
035322 2271
035322 390
Einrichtung
FD Infrastruktur
Falkenthaler Chaussee 1
16792 Zehdenick
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
03307 4684188
03307 46840
Am Rathaus 1
14979 Großbeeren
Di. 09:00 - 12:00 Uhr
Do. 14:00 - 17:30 Uhr
Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung oder Online-Terminbuchung!
033701 328838
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag keine Sprechzeiten
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
03341 414999
03341 4149222
Einrichtung
Kultur, Tourismus, Sport
Markt 1-3
14959 Trebbin
Einrichtung
Kultur-, Ausbildungs- und Sportförderung
Beethovenweg 14
15907 Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)
03546 20-2481
03546 20-1611
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
- Di. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
- Do. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
darüber hinaus nach Terminvereinbarung möglich
03535 46-2634
+49 3535 46-2666
Zentrale Ausschreibungsstelle
+49 3535 46-2649
Sachgebietsleitung
Einrichtung
Sachgebiet Bildung, Sport, Familie und Soziales
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs:
- Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
- Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.
03391 355-623
Schillerstraße 58
15738 Zeuthen
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
+49 33762 753501
+49 33762 753507
Einrichtung
SG Kultur, Sport und Jugend
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Einrichtung
Soziales
Richard-Muth-Platz 1
14552 Michendorf
Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr
Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
033205 598-50
033205 598-15
033205 598-15
Einrichtung
Sport
Kirchstraße 6/7
14542 Werder (Havel)
Montag - geschlossen
Dienstag - 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Donnerstag - 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag - 08:00 - 12:00 Uhr
03327 783325
Einrichtung
Stabsstelle Sport
Neumarkt 5
03046 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-3461
Einrichtung
Stadt Bernau bei Berlin - Gebäudemanagement
Marktplatz 2
16321 Bernau bei Berlin
Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
03338 365105
03338 365337
Rathausstraße 3
14974 Ludwigsfelde
03378 827124
03378 827124
03378 827-247
Einrichtung
Tourismus, Kultur, Sport
Rathausstraße 18
14669 Ketzin/Havel
Montag 10:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag 10:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch 10:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 bis 15:00 Uhr
Freitag 10:00 bis 15:00 Uhr
Hinweis:
an Feiertagen geschlossen
von März bis Oktober
Dienstag und Donnerstag bis 17:00 Uhr geöffnet
von Mai bis September zusätzlich
Samstag 10:00 bis 13:00 Uhr
Sonntag 10:00 bis 13:00 Uhr
+49 33233 720199
+49 33233 73830
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Benutzungsgebühr
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 Woche bis 4 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Um eine Sportstätte zu mieten, müssen Sie sich an die zuständige Gemeinde oder den Betreiber der Halle wenden. Dies ist in der Regel das Schulamt, Sportamt oder Gebäudemanagement der Verwaltung.
Dort können Sie einen formalen oder formlosen Antrag stellen, so dass der Anspruch, die Gebühren und sonstige Nutzungsüberlassungen geprüft und umgesetzt werden können. Bitte prüfen Sie individuell in Ihrer zuständigen Gemeinde, ob die Halle verfügbar ist, ob es eine Online-Plattform gibt oder ob Sie einen Antrag in Papierform stellen müssen.
Bei der Antragstellung sind die benötigte Ausstattung und der Zweck der Nutzung zu berücksichtigen. Dies kann unter Umständen die Kosten beeinflussen.
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinie, Satzungen, Verordnungen der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Erforderliche Unterlagen
Antragstellung mit Nachweis der Gemeinnützigkeit
Verfahrensablauf
Der Verfahrensablauf startet in der Regel mit der Antragstellung des Nutzers. Es ist sinnvoll die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung vorab zu kontaktieren, um die Art und Weise der Antragstellung abzuklären. Alternativ können Sie sich direkt an den Betreiber wenden, beispielsweise eine Schule, einen Verein oder einen Sportpark, um Informationen zur Anmietung zu erhalten.
Fordern Sie die entsprechenden Antragsformulare an oder schauen Sie auf der Webseite der Verwaltung bzw. des Betreibers, ggf. ist eine Online-Beantragung möglich.
Beachten Sie, dass die Vermietung von Sportstätten oft an bestimmte Vorschriften gebunden ist, z. B. an die Nutzung durch Vereine.
Rechtsbehelf
Rücknahme der Antragstellung oder Auflösung des Vertrages individuell mit dem Vermieter möglich. Ggf. gelten individuelle Richtlinien, Satzungen oder Verordnungen der Verwaltungsbehörde.
Formulare
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hallenplanung Montessori
FormularDokLink
Hallenplanung Sporthalle Campus LHP
FormularDokLink
Hallenplanung Grundschule Eiche
FormularDokLink
Wettkampf- und Punktspielplanung
FormularDokLink
Hallenplanung Schulsporthallen
FormularDokLink
Hallenplanung Steubenschule
FormularDokLink
Hallenplanung Grundschule Heinrich-Mann-Allee
FormularDokLink
Hallenplanung Gymnasium Haeckelstraße
FormularDokLink
Hallenplanung Schule Kurfürstenstraße
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Hallenplanung Grundschule Jungfernsee
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Hallenplanung Schule Pappelallee
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Hallenplanung Da-Vinci-Schule
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Zuständige Stelle
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Schlagwörter
Bewegung, Sport, Sportplatz, Halle, Mieten, Sportanlage, Platzzeiten, Hallenzeiten, Turnhalle, Sporthalle, Plätze, Anlagen, Miete, Raumreservierung, Reservierung, Räume
Welche Gebühren fallen an?
Benutzungsgebühr
Bearbeitungsdauer
Ausführliche Beschreibung
Um eine Sportstätte zu mieten, müssen Sie sich an die zuständige Gemeinde oder den Betreiber der Halle wenden. Dies ist in der Regel das Schulamt, Sportamt oder Gebäudemanagement der Verwaltung.
Dort können Sie einen formalen oder formlosen Antrag stellen, so dass der Anspruch, die Gebühren und sonstige Nutzungsüberlassungen geprüft und umgesetzt werden können. Bitte prüfen Sie individuell in Ihrer zuständigen Gemeinde, ob die Halle verfügbar ist, ob es eine Online-Plattform gibt oder ob Sie einen Antrag in Papierform stellen müssen.
Bei der Antragstellung sind die benötigte Ausstattung und der Zweck der Nutzung zu berücksichtigen. Dies kann unter Umständen die Kosten beeinflussen.
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinie, Satzungen, Verordnungen der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Erforderliche Unterlagen
Antragstellung mit Nachweis der Gemeinnützigkeit
Verfahrensablauf
Der Verfahrensablauf startet in der Regel mit der Antragstellung des Nutzers. Es ist sinnvoll die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung vorab zu kontaktieren, um die Art und Weise der Antragstellung abzuklären. Alternativ können Sie sich direkt an den Betreiber wenden, beispielsweise eine Schule, einen Verein oder einen Sportpark, um Informationen zur Anmietung zu erhalten.
Fordern Sie die entsprechenden Antragsformulare an oder schauen Sie auf der Webseite der Verwaltung bzw. des Betreibers, ggf. ist eine Online-Beantragung möglich.
Beachten Sie, dass die Vermietung von Sportstätten oft an bestimmte Vorschriften gebunden ist, z. B. an die Nutzung durch Vereine.
Rechtsbehelf
Rücknahme der Antragstellung oder Auflösung des Vertrages individuell mit dem Vermieter möglich. Ggf. gelten individuelle Richtlinien, Satzungen oder Verordnungen der Verwaltungsbehörde.
Formulare
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
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Hallenplanung Sporthalle Campus LHP
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Hallenplanung Grundschule Eiche
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Wettkampf- und Punktspielplanung
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Hallenplanung Schulsporthallen
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Hallenplanung Steubenschule
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Hallenplanung Grundschule Heinrich-Mann-Allee
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Hallenplanung Gymnasium Haeckelstraße
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Hallenplanung Schule Kurfürstenstraße
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Hallenplanung Grundschule Jungfernsee
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Hallenplanung Schule Pappelallee
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Hallenplanung Da-Vinci-Schule
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Zuständige Stelle
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung