Sie möchten den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort verlegen, Ihr Name als Gewerbetreiber hat sich geändert oder Sie wollen künftig zusätzliche Waren oder Leistungen anbieten? In diesen und weiteren Fällen müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.


Adresse
Baustraße 56
16775 Gransee
Servicezeiten

Mo. geschlossen

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr

Fr. geschlossen

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Telefon
03306 751-309
Hinweis
Dario Janicki

Adresse
Großstraße 7
15823 Niemegk
Servicezeiten

Montag geschlossen

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag geschlossen

Hinweis:

Terminvereinbarungen sind nach telefonischer Absprache auch außerhalb der Sprechtage möglich. 


Fax
033843 62789
Telefon
033843 627-0

Adresse
Schulstraße 6
03185 Peitz/Picnjo
Servicezeiten
  • Montag:  08:30–11:30 Uhr und 13:30–15:30 Uhr
  • Dienstag:  08:30–11:30 Uhr und 13:30–18:00 Uhr
  • Mittwoch:  nach Terminvereinbarung
  • Donnerstag:  08:30–11:30 Uhr und 13:30–15:30 Uhr
  • Freitag:  nach Terminvereinbarung

Telefon
035601 38134
Hinweis
Gewerbeangelegenheiten/ Winterdienst

Adresse
Rathausstraße 7
14669 Ketzin/Havel
Servicezeiten

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Hinweise:
Bürgerbüro zusätzlich Montags geöffnet von 08:00 - 12:00 Uhr
Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.


Fax
+49 33233 720199
Telefon
+49 33233 720720

Adresse
Schlossstraße 3
15711 Königs Wusterhausen
Servicezeiten

Montag 08:00-12:00 Uhr

Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00-11:00 Uhr, 13:00-17:00 Uhr

Freitag 07:00-12:00 Uhr


Telefon
03375 273-373

Adresse
Richard-Muth-Platz 1
14552 Michendorf
Servicezeiten

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr


Fax
033205 598-50
Telefon
033205 598-41
Telefon
033205 598-42
Telefon
033205 598-43

Adresse
Am Markt 8
03253 Doberlug-Kirchhain
Servicezeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Der Bürgerservice hat zusätzlich jeden 1. Samstag im Monat 09:00 - 11:00 Uhr geöffnet.


Fax
035322 2271
Telefon
035322 390

Adresse
Karl-Marx-Straße 1
16259 Bad Freienwalde (Oder)
Servicezeiten

Dienstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr


Fax
03344 412-153
Telefon
03344 412-216

Adresse
Alte Molkerei
14979 Großbeeren
Servicezeiten

Di.   09:00 - 12:00 Uhr

Do. 14:00 - 17:30 Uhr

Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung oder Online-Terminbuchung!


Adresse
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr

Mittwoch keine Sprechzeiten

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag keine Sprechzeiten


Adresse
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Adresse
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Adresse
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Servicezeiten

Di. 09:00 - 12:00 Uhr  und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Hinweis:

Sie können gern auch einen Termin vereinbaren.


Telefon
03341 4149301

Adresse
Möllenstraße 12
15378 Rüdersdorf bei Berlin
Postfach
Postfach 07
15558 Rüdersdorf bei Berlin

Fax
033638 2602
Telefon
+49 33638 85-450

Adresse
Potsdamer Platz 9
14548 Schwielowsee

Adresse
Dorfaue 1
15566 Schöneiche bei Berlin
Servicezeiten

Montag geschlossen

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr

Freitag geschlossen

Hinweis: Weitere Termine nach Vereinbarung möglich.


Fax
030 643304-155
Telefon
030 643304152

Adresse
Hauptstraße 35
17337 Uckerland
Servicezeiten

Mo. 08:30 - 11:30 Uhr

Di.   08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 17:30 Uhr

Do.  08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr

Fr.   08:30 - 11:30 Uhr


Telefon
039745 86116

Adresse
Hoppenrader Allee 1
14641 Wustermark
Servicezeiten

Öffnungszeiten Bürgeramt

Mo.  08:00 - 12:00 Uhr
Di.   08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mi.   geschlossen
Do.  08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Fr.   08:00 - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Rathaus

Mo. geschlossen
Di.  08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mi.  geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Fr.  geschlossen


Fax
033234 73-250
Telefon
033234 73-0

Adresse
Schillerstraße 1
15738 Zeuthen
Servicezeiten

Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


Fax
+49 33762 753547
Telefon
+49 33762 753534

Adresse
August-Bebel-Straße 10
19322 Wittenberge
Servicezeiten

Dienstag 09:00–11:30 Uhr, 13:00–17:30 Uhr

Donnerstag 09:00–11:30 Uhr, 13:00–15:30 Uhr

und nach Vereinbarung


Fax
03877 951-123
Telefon
03877 951-216

Adresse
Prenzlauer Straße 8
17326 Brüssow

Adresse
Markt 1-3
14959 Trebbin

Adresse
Kirchstraße 6 - 7
14542 Werder (Havel)
Adresse
Eisenbahnstraße 13/14
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Montag - geschlossen

Dienstag - 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch - geschlossen

Donnerstag - 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag - 08:00 - 12:00 Uhr


Fax
03327 783361
Telefon
03327 783343
Telefon
03327 783344

Adresse
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Servicezeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr 

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr 


Adresse
Falkenthaler Chaussee 1
16792 Zehdenick
Servicezeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr


Telefon
03307 4684152

Adresse
Berliner Str. 6
03046 Cottbus/Chóśebuz

Fax
+49 355 612-132840
Telefon
+49 355 612-2840

Adresse
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Servicezeiten

Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs:

  • Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
  • Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.


Adresse
Gasstraße 4
03172 Guben
Servicezeiten

Montag 08:00 – 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 14:00 Uhr (keine Meldestelle)

Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr

Freitag 08:00 – 14:00 Uhr

Samstag 09:00 – 12:00 Uhr (in jeder geraden Kalenderwoche)


Fax
03561 68714000
Telefon
03561 68710

Adresse
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin

Telefon
03338 365262

Adresse
Rathausstraße 3
14974 Ludwigsfelde
Servicezeiten

Sprechzeiten, ohne Terminvereinbarung:

Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Sprechzeiten, nur mit vorheriger Terminvereinbarung:

Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr


Telefon
03378 827-0

Adresse
Gerhart-Hauptmann-Straße 3
14727 Premnitz

Telefon
03386 259-254
Hinweis
Frau Döbel
Telefon
03386 259-129
Hinweis
Frau Steinwand

Adresse
Freienwalder Straße 50
16269 Wriezen
Servicezeiten

MO     Bürgerservice                                     
           9.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 15.30 Uhr  
           Fachbereiche
           Termine nur nach Vereinbarung
DI        9.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 18.00 Uhr
MI        geschlossen
DO      8.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 16.00 Uhr
FR       9.00 - 12.00 Uhr


Fax
033456 49400
Telefon
033456 49147

Häufig gestellte Fragen

Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.


Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes sowie nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Land Brandenburg:

Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12,00 oder 30,00 Euro erhoben (Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie [MWAE GebO] Ziff. 2.1.1.2 ff.).


  • Bei persönlicher Vorsprache: sofort
  • Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen..

Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher schon zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln. Zuständig ist das örtliche Gewerbe- oder Ordnungsamt.

Ausgenommen von einer Gewerbeummeldung sind:

  • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
  • Freie Berufe  
  • Verwaltung eigenen Vermögens

Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ebenfalls ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind.

Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender oder der Name der juristischen Person als Gewerbetreibende ändert.

Bei einer Änderung der Gewerbetätigkeit ist nicht nur eine Ummeldung im stehenden Gewerbe, sondern auch im Reisegewerbe erforderlich.

Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:

  • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
  • bei juristischen Personen zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG )von den gesetzlichen Vertretern 

Bei Personengesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeummeldungen vorzunehmen.

Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe zuerst am bisherigen Standort abmelden und dann am neuen Standort wieder anmelden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.


  • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung
  • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
  • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Stiftungsverzeichnis)

  • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde, oder
  • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
  • Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich

Sie könne Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden. 

  • Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" – (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
  • Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
  • Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde
  • Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
  • Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung .

Örtliche Ordnungsbehörden (§ 1 Absatz 1 der Verordnung über Zuständigkeiten im Gewerberecht [Gewerberechtszuständigkeitsverordnung – GewRZV]).

Die Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörden nehmen die Ämter, die amtsfreien Gemeinden, die Verbandsgemeinden, die mitverwaltenden Gemeinden, die mitverwalteten Gemeinden und die kreisfreien Städte wahr (§ 3 Ordnungsbehördengesetz – OBG).


Betrieb, Gewerbe, Geschäft, Gewerbeangelegenheit, Namensänderung, Änderung Geschäftstätigkeit, Geschäftsummeldung, Betriebsummeldung, Verlegung Betriebssitz, Geschäftsänderung, Verlegung Zweigniederlassung, Gewerbe Ummeldung, Erweiterung Geschäftstätigkeit, Verlegung unselbständige Zweigstelle, Gewerbe ummelden, Namensänderung, Gewerbeangelegenheit, Betrieb, Geschäft, Gewerbe, Geschäftsummeldung, Betriebsummeldung, Gewerbe ummelden, Geschäftsänderung, Gewerbe Ummeldung, Verlegung unselbständige Zweigstelle, Verlegung Zweigniederlassung, Verlegung Betriebssitz, Erweiterung Geschäftstätigkeit, Änderung Geschäftstätigkeit