Dienstleistung
Wohngeld Änderungsmitteilung wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte
Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld sinkt? Das müssen Sie der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen.
Einrichtung
394 Bereich Wohngeldbehörde
Haus M/N, Behlertstr. 3a
14467 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Telefonische Servicezeiten
Mo, Mi & Fr 09:00 – 12:00 Uhr
Di 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Do 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Offene Sprechzeiten in der Wilhelmgalerie
Beratung zum Antrag, Prüfung der Vollständigkeit und Abgabe des Antrags zum Wohngeld :
Di und Do 09:00 – 12:00 Uhr / 13:00 - 15:00 Uhr
0331 2893902
0331 2893907
Einrichtung
Landkreis Barnim - Wohngeldstelle
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstag 9 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 16 Uhr
Montag, Mittwoch, Freitag Termine nach Vereinbarung
+49 3334 2142300
+49 3334 2141301
Einrichtung
Landkreis Elbe-Elster - Sozialamt - Wohngeld
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
- Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
+49 3535 46-3134
Sachgebietsleitung
Platz der Freiheit 1
14701 Rathenow
Friedrich-Ebert-Ring 92b
14701 Rathenow
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
03385 551-0
Telefonnummer der Zentrale
Einrichtung
Landkreis Oberhavel - Fachbereich Soziales
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Montag und Mittwoch
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr*
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr*
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr*
Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
* nur mit vorheriger Terminvereinbarung
03301 601-80450
03301 601-3300
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Lankeweg 4
14513 Teltow
Papendorfer Weg 1
14806 Bad Belzig
Montag nach Vereinbarung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr (nur telefonisch)
Freitag nach Vereinbarung
033841 91-0
Einrichtung
Landkreis Uckermark - Wohngeldstelle
Stettiner Str. 21
17291 Prenzlau
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. nur nach Vereinbarung
Fr. 08:00 - 11:30 Uhr
03984 70-4950
Sekretariat Sozialamt
03984 70-1750
Wohngeldstelle (Zuständigkeitsbereich: Nachname A - G)
03984 70-2850
Wohngeldstelle (Zuständigkeitsbereich: Nachname H - K)
03984 70-1250
Wohngeldstelle (Zuständigkeitsbereich: Nachname L - N)
03984 70-3449
Wohngeldstelle (Zuständigkeitsbereich: Nachname O - R)
03984 70-1249
Wohngeldstelle (Zuständigkeitsbereich: Nachname S - V)
03984 70-4450
Wohngeldstelle (Zuständigkeitsbereich: Nachname W - Z)
Einrichtung
Sachgebiet Bildung, Sport, Familie und Soziales
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs:
- Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
- Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.
03391 355-623
Einrichtung
Sozialamt
Liebknechtstraße 21/22
15848 Beeskow
Montag, Freitag: Termine nach Vereinbarung
Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
03366 35-2499
03366 35-2401
Einrichtung
Wohngeld/Wohnungswesen
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-4421
Einrichtung
Wohngeldstelle
Bahnhofstraße 2
03130 Spremberg/Grodk
Montag: 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 17:30 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Persönliche Vorsprache ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung
Terminvereinbarung unter: https://www.spremberg.de oder (03563 / 340 -560; -561; -562; -564)
Einrichtung
Wohngeldstelle
Gasstraße 4
03172 Guben
Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 14:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 14:00 Uhr
+49 3561 68714917
03561 68710
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Ausführliche Beschreibung
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent erhöht,
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
-
sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert, weil sie
- nicht mehr zum Haushalt gehören
- nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden.
Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
- Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Voraussetzungen
- Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent verringert
Verfahrensablauf
- Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
- Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
Zuständige Stelle
Über Ihren Erhöhungsantrag entscheidet der zuständige Landkreis bzw. die zuständige Stadt/Gemeinde.
Fachaufsichtsbehörde über die Wohngeldstellen ist das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg.
Wohngeldbehörden im Land Brandenburg
Anträge / Formulare
Hinweise zum Lastenzuschuss
FormularDokLink
Antrag auf Lastenzuschuss
FormularDokLink
Wohngeldrechner
FormularDokLink
Hinweise zum Mietzuschuss
FormularDokLink
Antrag auf Mietzuschuss
FormularDokLink
Schlagwörter
Eigentum Wohnraum, Wohngeldberechtigte Person, Wohngeldberechtigung Änderung, Lastenzuschuss, Mietzuschuss, Lastenzuschuss Erhöhung, Mietzuschuss Erhöhung, Unterstützung für Wohnkosten, Erhöhung Belastung, Erhöhung Anzahl Haushaltsmitglieder, Wohngeldänderung, Unterstützung für Miete, Mietwohnung, Verringerung Gesamteinkommen, Zuschuss zu Lasten, Mietzuschuss Änderung, Mieterhöhung, Lastenzuschuss Änderung, Zuschuss zur Miete, Wohngeld, Unterstützung für Eigentum, Verringerung Belastung, Verringerung Anzahl Haushaltsmitglieder, Verringerung Miete, Wohngeldverringerung, Kürzung Wohngeld
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Ausführliche Beschreibung
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent erhöht,
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
-
sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert, weil sie
- nicht mehr zum Haushalt gehören
- nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden.
Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
- Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Voraussetzungen
- Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent verringert
Verfahrensablauf
- Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
- Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
Zuständige Stelle
Über Ihren Erhöhungsantrag entscheidet der zuständige Landkreis bzw. die zuständige Stadt/Gemeinde.
Fachaufsichtsbehörde über die Wohngeldstellen ist das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg.
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