Zur Einfahrt in eine Umweltzone benötigen Sie für das verwendete Fahrzeug eine für diese Zone gültige Umweltplakette.


Adresse
Karl-Marx-Straße 69
03044 Cottbus/Chóśebuz
Servicezeiten

Achtung: Für alle Sprechzeiten ist die vorherige Terminvereinbarung notwendig. Ausnahme: Dienstag erfolgt die Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung. Es ist ggf. mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

Die Terminvereinbarung ist wie folgt möglich: 

  • hier online oder

  • telefonisch unter 0355 612-4777 am Montag, Dienstag, Donnerstag oder Freitag zwischen 08:30 und 12:00 oder Dienstag und Donnerstag zwischen 13:00 und 18:00 Uhr

  • bei Ihrer persönlichen Vorsprache in unserer Behörde

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Telefon
+49 355 612-4751

Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Adresse
Jahnstr. 45
16321 Bernau bei Berlin
Servicezeiten

Montag - geschlossen
Dienstag - 9 bis 18 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Donnerstag - 8 bis 15 Uhr
Freitag - 8 bis 12 Uhr
Samstag - 8 bis 12 Uhr


Fax
+49 3334 2142466
Telefon
+49 3334 2141466

Online-Terminvereinbarung
Adresse
Riesaer Straße 17
04924 Bad Liebenwerda
Adresse
Kirchhainer Straße 38a
03238 Finsterwalde
Servicezeiten
  • Montag  08:00-12:00 Uhr
  • Dienstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
  • Mittwoch geschlossen
  • Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr
  • Freitag 08:00-12:00 Uhr

Telefon
+49 35341 97-7600
Hinweis
Zulassungsstelle Bad Liebenwerda
Telefon
+49 3531 50-26715
Hinweis
Zulassungsstelle Finsterwalde

Adresse
Goethestraße 59/60
14631 Nauen
Adresse
Geschwister-Scholl-Straße 7
14712 Rathenow
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr (in Nauen nur mit Terminvereinbarung)

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr

Freitag 07:30 - 12:00 Uhr (nur mit Terminvereinbarung)


Fax
+49 3321 403-35151
Telefon
+49 3321 403-5151

Ansprechpartner
Adresse
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Montag
07.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr

Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr

Freitag
07.30 - 12.30 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Telefon
03301 601-5900

Ansprechpartner
Adresse
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 11:00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
03562 986-13288
Telefon
03562 986-13201

Adresse
Fontaneplatz 10
15711 Königs Wusterhausen

Fax
03375 26-2670
Telefon
03375 26-2660

Häufig gestellte Fragen

Die Kosten für die Ausgabe der Plakette sind unterschiedlich (bei den Zulassungsbehörden betragen sie EUR 5).


Evtl. Wartezeit für einen Termin


Zur Einfahrt in eine Umweltzone benötigen Sie für das verwendete Fahrzeug eine für diese Zone gültige Umweltplakette.

In Abhängigkeit vom Emissionsverhalten von Kraftfahrzeugen werden rote, gelbe oder grüne Umweltplaketten ausgegeben.

Mittlerweile ist zur Einfahrt in eine Umweltzone in nahezu allen Fällen eine grüne Plakette erforderlich.

Umweltzonen werden von den zuständigen Behörden der Länder zur Verbesserung der Luftqualität eingerichtet. In Umweltzonen dürfen nur Fahrzeuge einfahren, die bestimmte Emissionsanforderungen erfüllen.

Kraftfahrzeuge

Kraftfahrzeuge werden dazu in die Schadstoffgruppen 1 bis 4 unterteilt (Anhang 2 der 35. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung [BImSchV]).

Eine grüne Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4) erhalten:

  • alle Benzin-Pkw mit einem geregelten Katalysator der ersten Generation und Benzin-Pkw ab der Abgasstufe Euro 1,
  • Diesel-Pkw ab der Abgasstufe Euro 4,
  • Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 3, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

Eine gelbe Umweltplakette (Schadstoffgruppe 3) erhalten Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 3 sowie Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 2, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

Eine rote Umweltplakette (Schadstoffgruppe 2) erhalten Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 2 sowie Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

Alle anderen Fahrzeuge (Schadstoffgruppe 1) erhalten keine Umweltplakette.

Nutzfahrzeuge und Busse

Für Nutzfahrzeuge und Busse der Abgasstufen Euro I und besser gilt eine entsprechende Zuordnung:

Eine grüne Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4) erhalten:

  • Diesel-Fahrzeuge ab der Abgasstufe Euro IV und besser
  • Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro III, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

Eine gelbe Umweltplakette (Schadstoffgruppe 3) erhalten Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro III sowie Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro II, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

Eine rote Umweltplakette (Schadstoffgruppe 2)  erhalten Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro II sowie Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro I, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

Alle anderen Fahrzeuge (Schadstoffgruppe 1) erhalten keine Umweltplakette.


Die Umweltplakette für das Fahrzeug wird von den Ausgabestellen gegen Vorlage der Fahrzeugpapiere ausgegeben.

Nach Ermittlung der Schadstoffgruppe durch die zuständige Ausgabestelle wird das Kennzeichen des Fahrzeugs mit einem lichtechten Stift im dafür vorgesehenen Schriftfeld der Plakette eingetragen.

Der Fahrzeughalter muss die Plakette auf der Innenseite der Windschutzscheibe anbringen. Die Plakette muss deutlich sichtbar sein und so beschaffen und angebracht sein, dass sie beim Ablösen von der Windschutzscheibe zerstört wird.


Ohne ausreichende Umweltplakette ist die Einfahrt in eine Umweltzone nicht gestattet. Es ist ein Bußgeldregelsatz von EUR 80 festgelegt.


Ausgabestellen für Umweltplaketten sind

  • die Zulassungsbehörden,
  • Überwachungsorganisationen und Technische
    Prüfstellen,
  • Werkstätten, die zur Durchführung einer Abgasuntersuchung berechtigt sind.

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