Dienstleistung
Kraftfahrzeug Abmeldung
Einrichtung
3221 Arbeitsgruppe Bürgerservicecenter
Yorckstr. 22
14467 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Öffnungszeiten der Schalter MIT Termin:
Mo 10:00 – 18:00 Uhr
Di 08:00 – 18:00 Uhr
Mi 08:00 – 18:00 Uhr
Do 08:00 – 18:00 Uhr
Fr 08:00 – 14:00 Uhr
Sa 08:00 - 12:00 Uhr
(Infotresen nicht besetzt)
Jetzt online in der
Terminverwaltung
des Bürgerservicecenters einen Termin vereinbaren.
Öffnungszeiten der Schalter OHNE Termin in der Wilhelmgalerie:
Mo 10:30 – 16:00 Uhr
Di 08:15 – 16:00 Uhr
Mi 08:15 – 16:00 Uhr
Do 08:15 – 16:00 Uhr
Fr 08:15 – 13:00 Uhr
Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten der Wilhelmgalerie:
• Es ist
nur
Kartenzahlung möglich.
• Folgende Dienstleistungen werden
NICHT
angeboten:
• Ausgabe von Dokumenten
• Auslandsbeglaubigungen
• Verpflichtungserklärungen
• Mit Hilfe der Statusabfrage Personalausweis und / oder Reisepass erfahren Sie, ob Ihr Dokument zur Abholung bereit liegt
• Vereinbaren Sie zur Abholung Ihres Ausweisdokumentes Terminverwaltung einen festen Termin
Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen:
Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen. An Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.
0331 2893814
0331 2891111
0331 2894444
Terminvereinbarung
Einrichtung
3223 Arbeitsgruppe Bürgerservice Kfz-Zulassungen
Edisonallee 11-19
14473 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Kfz-Zulassungsbehörde
Mo 08:00 – 15:00 Uhr
Di 08:00 – 18:00 Uhr
Mi 08:00 – 12:00 Uhr
Do 08:00 – 18:00 Uhr
Fr 08:00 – 12:00 Uhr
Sa 08:00 – 12:00 Uhr
Großkundenschalter
Mo 07:00 – 15:00 Uhr
Di 07:00 – 16:00 Uhr
Mi 07:00 – 12:00 Uhr
Do 07:00 – 16:00 Uhr
Fr 07:00 – 12:00 Uhr
Sa geschlossen
Im Großkundenschalter werden Dienstleistungen von Zulassungsdiensten, Autohäusern sowie Großkunden, z.B. Firmen bearbeitet. Bitte vereinbaren Sie hierfür per Mail ( gks@rathaus.potsdam.de ) einen Termin. Die Abgabe der Vorgänge erfolgt von 7-8 Uhr.
Hinweise zu den Öffnungszeiten zu Feiertagen
Die Samstage vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember bleibt die Arbeitsgruppe Bürgerservice Kfz-Zulassungen geschlossen und schließt am 23.12. sowie am 30.12. und am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.
0331 289843295
0331 2891110
Einrichtung
Kfz-Zulassungsbehörde
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 12:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 15:00 Uhr
Freitag 08:00 - 11:30 Uhr
03984 70-4032
Sekretariat
03984 70-1132
Sekretariat
Einrichtung
Kfz-Zulassungsstelle
Karl-Marx-Straße 69
03044 Cottbus/Chóśebuz
Achtung: Für alle Sprechzeiten ist die vorherige Terminvereinbarung notwendig. Ausnahme: Dienstag erfolgt die Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung. Es ist ggf. mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Die Terminvereinbarung ist wie folgt möglich:
-
hier online oder
-
telefonisch unter 0355 612-4777 am Montag, Dienstag, Donnerstag oder Freitag zwischen 08:30 und 12:00 oder Dienstag und Donnerstag zwischen 13:00 und 18:00 Uhr
-
bei Ihrer persönlichen Vorsprache in unserer Behörde
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
+49 355 612-4751
Einrichtung
Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle
Hegelstraße 23a
15517 Fürstenwalde/Spree
Montag, Mittwoch, Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 18:00 Uhr
03361 599-3050
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Jahnstr. 45
16321 Bernau bei Berlin
Montag - geschlossen
Dienstag - 9 bis 18 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Donnerstag - 8 bis 15 Uhr
Freitag - 8 bis 12 Uhr
Samstag - 8 bis 12 Uhr
+49 3334 2142466
+49 3334 2141466
Riesaer Straße 17
04924 Bad Liebenwerda
Kirchhainer Straße 38a
03238 Finsterwalde
- Montag 08:00-12:00 Uhr
- Dienstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
- Mittwoch geschlossen
- Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr
- Freitag 08:00-12:00 Uhr
+49 35341 97-7600
Zulassungsstelle Bad Liebenwerda
+49 3531 50-26715
Zulassungsstelle Finsterwalde
Einrichtung
Landkreis Havelland - 32.4 - Kfz-Zulassung
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow
03385 551-1555
03385 551-0
Einrichtung
Landkreis Oberhavel - Kfz-Zulassungsstelle
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Montag
07.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Freitag
07.30 - 12.30 Uhr
03301 601-5900
Heinrich-Rau-Straße 27-30
16816 Neuruppin
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 16:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Bitte beachten, ohne vorherige Online-Terminvereinbarung ist eine Vorsprache zu den Öffnungszeiten nicht möglich.
033841 91-0
Einrichtung
Straßenverkehrsamt
Fontaneplatz 10
15711 Königs Wusterhausen
03375 26-2670
03375 26-2660
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Sie können Ihr Kraftfahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde abmelden,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verwerten lassen wollen.
Mit der Außerbetriebsetzung (Abmeldung) wird die Zulassung des Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr beendet. Häufigster Grund dafür ist der Verkauf des Fahrzeugs. Ein weiterer häufiger Grund ist die vorübergehende Nichtnutzung von Motorrädern über das Winterhalbjahr.
- Nach der Abmeldung müssen Sie für das Fahrzeug keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen.
- Die Zulassungsbehörde informiert deshalb Ihre Kfz-Versicherung und die Zollverwaltung, die die Kfz-Steuer erhebt, über die Abmeldung.
- Das Fahrzeug darf nach einer Abmeldung nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden.
- Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsbehörde vorgenommen werden.
- Sie können Ihr Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung ein Jahr lang reservieren lassen.
Verfahrensablauf
Abmeldung über das Internet
Sie können Ihr Fahrzeug über die Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde auch selbst abmelden.
Voraussetzungen dafür sind
- ein Personalausweis mit elektronischer Identitätsnachweisfunktion,
- neue Stempelplaketten auf den Kennzeichen und
- eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Hinweis
Auf den neuen Stempelplaketten und der neuen Zulassungsbescheinigung sind verdeckte, aber freilegbare Sicherheitscodes aufgebracht.
Dies ist bei den Stempelplaketten an einer außen sichtbaren Druckstück-Nr. und bei der Zulassungsbescheinigung Teil I (dem Fahrzeugschein) an einem silbernen Aufkleber zu erkennen.
Schlagwörter
Abmeldung, Auto, Kraftfahrzeug, Kfz, Außerbetriebsetzung, Stilllegung, Fahrzeug
Ausführliche Beschreibung
Sie können Ihr Kraftfahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde abmelden,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verwerten lassen wollen.
Mit der Außerbetriebsetzung (Abmeldung) wird die Zulassung des Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr beendet. Häufigster Grund dafür ist der Verkauf des Fahrzeugs. Ein weiterer häufiger Grund ist die vorübergehende Nichtnutzung von Motorrädern über das Winterhalbjahr.
- Nach der Abmeldung müssen Sie für das Fahrzeug keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen.
- Die Zulassungsbehörde informiert deshalb Ihre Kfz-Versicherung und die Zollverwaltung, die die Kfz-Steuer erhebt, über die Abmeldung.
- Das Fahrzeug darf nach einer Abmeldung nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden.
- Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsbehörde vorgenommen werden.
- Sie können Ihr Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung ein Jahr lang reservieren lassen.
Verfahrensablauf
Abmeldung über das Internet
Sie können Ihr Fahrzeug über die Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde auch selbst abmelden.
Voraussetzungen dafür sind
- ein Personalausweis mit elektronischer Identitätsnachweisfunktion,
- neue Stempelplaketten auf den Kennzeichen und
- eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Hinweis
Auf den neuen Stempelplaketten und der neuen Zulassungsbescheinigung sind verdeckte, aber freilegbare Sicherheitscodes aufgebracht.
Dies ist bei den Stempelplaketten an einer außen sichtbaren Druckstück-Nr. und bei der Zulassungsbescheinigung Teil I (dem Fahrzeugschein) an einem silbernen Aufkleber zu erkennen.