Sie möchten sich in einem Gesundheits- oder Heilberuf selbstständig machen? Dies zeigen Sie Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt an.


Adresse
Schulweg 1b
15711 Königs Wusterhausen

Fax
03375 26-2176
Telefon
03375 26-2145

Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Adresse
Jahnstraße 45
16321 Bernau bei Berlin
Servicezeiten

Dienstags 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

Donnerstags 09.00 Uhr bis 16:00 Uhr,

Montags, Mittwochs, Freitags Termine nach Vereinbarung

Hinweis: Für alle Untersuchungen sind generell Termine zu vereinbaren.


Fax
+49 3334 2142601
Telefon
+49 3334 2141601

Adresse
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
  • Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können individuell vereinbart werden.


Fax
+49 3535 46-3122
Hinweis
Fax
Telefon
+49 3535 46-3101
Hinweis
Sekretariat

Adresse
Puschkinplatz 12
15306 Seelow

Ansprechpartner
Adresse
Havelstraße 29
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr


Fax
03301 601-3750
Fax
03301 601-80373
Telefon
03301 601-3772
Hinweis
Team Hygiene
Telefon
03301 601-3790
Hinweis
Team Infektionsschutz
Telefon
03301 601-3777
Hinweis
Team Gesundheitsaufsicht
Telefon
03301 601-3769
Hinweis
Team Sprechsstunde

Adresse
Karl-Marx-Str. 1
17291 Prenzlau
Servicezeiten

allgemeine Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr

Fr. 08:00 - 11:30 Uhr

Hinweis:

Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten in einzelnen Ämtern und Bereichen der Kreisverwaltung!


Fax
03984 70-3453
Hinweis
Sekretariat

Häufig gestellte Fragen

Anzeigefrist der Anmeldung: unverzüglich

Die Änderungen sind ebenfalls anzuzeigen.


gegebenenfalls Kosten für die Ausstellung einer Bescheinigung: EUR 30,00


Viele Fachkräfte des Gesundheitswesens entscheiden sich für eine eigene Praxis. Dies gilt für ärztliche Heilberufe und Gesundheitsfachberufe, wie zum Beispiel bei:

  • Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern (beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie/Physiotherapie)
  • Kranken- und Kinderkrankenschwester/-pfleger
  • Hebammen und Entbindungshelfer
  • Altenpflege
  • Physiotherapie, Krankengymnastik
  • Masseurinnen und Masseure
  • Medizinische Bademeisterinnen und Bademeister  
  • Logopädie
  • Ergotherapie, Beschäftigungs- und Arbeitstherapie
  • Orthoptik

Für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen gilt: Wenn Sie Ihren Beruf selbstständig ausüben möchten, müssen Sie dies beim zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich anzeigen.

Auch in folgenden Fällen ist eine unverzügliche Anzeige gegenüber Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt notwendig:

  • Sie beschäftigen Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens.
  • Sie bieten gegen Entgelt kranken- und altenpflegerische Tätigkeiten an oder erbringen diese.  

Haben Sie eine solche Anzeigen-Verpflichtung gegenüber anderen Stellen aufgrund anderer Rechtsvorschriften, dann brauchen Sie es dem Gesundheitsamt nicht anzeigen.


  • persönliche Daten, wie Name, Anschrift etc.
  • beglaubigte Kopien der Berufserlaubnis oder der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  • gegebenenfalls Nachweise von Qualifizierungen

  • Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
  • Eine Pflicht zur Anzeige besteht nicht nach anderen Rechtvorschriften gegenüber anderen Stellen.

Eine Anzeige, zum Beispiel zur Anmeldung einer medizinischen Praxis, stellen Sie schriftlich:

  • Fragen Sie bei Ihrem Gesundheitsamt nach, ob ein Formular zur Anzeige bereitsteht.
  • Reichen Sie die Anzeige (gegebenenfalls das ausgefüllte Formular) mitsamt den nötigen Nachweisen bei Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt ein.
  • Im Übrigen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

Viele Gesundheitsämter bieten Formulare an, die Sie für die Anzeige verwenden können. Wenden Sie sich dafür an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.


jeweils örtlich zuständiges Gesundheitsamt (Standort der Praxis)


zuständige Gesundheitsämter des Landes Brandenburg

Physiotherapiepraxis, Arztpraxen, Ambulante Pflegedienste, Selbständige Tätigkeit in einem Beruf des Gesundheitswesens, Ergotherapiepraxis, Heilpraktikerpraxis, Arztpraxis, Podologiepraxis, Logopädiepraxis, Arztpraxen, Arztpraxis, Ergotherapiepraxis, Logopädiepraxis, Physiotherapiepraxis, Podologiepraxis, Heilpraktikerpraxis, Ambulante Pflegedienste, Selbständige Tätigkeit in einem Beruf des Gesundheitswesens