Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit läuft demnächst aus? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen.


Adresse
Liebknechtstraße 13
15848 Beeskow
Servicezeiten

Montag, Freitag: Termine nach Vereinbarung
Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen


Fax
03366 35-2309
Telefon
03366 35-2301

Adresse
Heinrich-Rau-Straße 27-30
16816 Neuruppin

Adresse
Karl-Marx-Str. 1
17291 Prenzlau
Servicezeiten

Montag geschlossen

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 11:30 Uhr


Fax
03984 70-4032
Hinweis
Sekretariat
Telefon
03984 70-1132
Hinweis
Sekretariat

Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr
Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung
 


Fax
+49 3334 214-2406
Telefon
+49 3334 214-1406

Adresse
Schulweg 1 b
15711 Königs Wusterhausen
Servicezeiten

Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Erreichbarkeit der Hotline

Montag
09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag
08:00 - 12:00 Uhr 


Fax
03375 26-2108
Telefon
03375 26-2119

Adresse
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
  • Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
+49 3535 46-4448
Telefon
+49 3535 46-4480
Hinweis
Ausländerbehörde

Ansprechpartner
Adresse
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow
Servicezeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Online-Terminvereinbarung
Adresse
Mittelstraße 16
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Montag
09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch
09.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr

Freitag
geschlossen


Fax
03301 601-450
Telefon
03301 601-3400

Ansprechpartner
Postfach
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Adresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Terminanfragen per E-Mail an termin-abh@potsdam-mittelmark.de

Bitte beachten, die Ausländerbehörde ist ausschließlich per E-Mail erreichbar.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
+49 33841 1768

Häufig gestellte Fragen

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung möglich.


Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation und sind aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit mit der Arbeitsverwaltung Ihres Herkunftslandes in eine Beschäftigung vermittelt worden.

Wenn die Anerkennung noch nicht abgeschlossen ist, können Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Dafür müssen Sie dieselben Voraussetzungen erfüllen, wie bei der erstmaligen Antragstellung, Dazu gehört auch, dass Ihr Lebensunterhalt während der Verlängerung gesichert ist. Ebenso muss die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zustimmen. Sie wird dieser nur dann zustimmen, wenn sie das Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Stelle betreiben.

Wird Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert, ist sie erneut befristet. Die Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit wird jeweils um 1 Jahr bis zu einer Höchstdauer von 3 Jahren verlängert.

Auch mit der verlängerten Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie nebenbei bis zu 20 Stunden in der Woche arbeiten


  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt


Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt


Einreise, Aufenthaltserlaubnis, Befristung, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, Einwanderung, Sprachkenntnisse, Ausländische Berufsqualifikation, Anerkennungsverfahren, Bundesagentur für Arbeit, Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, Berufsausübungserlaubnis, Vermittlungsabsprache, Qualifizierungsmaßnahmen, Reglementierte Berufe, Konkretes Arbeitsplatzangebot, Pflegekräfte, Triple Win, Vermittlung, Gesundheitsbereich, Nicht-reglementierte Berufe, Pflegebereich, Agentur für Arbeit, Zustimmung Bundesagentur Arbeit, Gleichwertigkeit ausländische Berufsqualifikation