Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum in der Europäischen Union ("studienbezogenes Praktikum EU") erhalten, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.


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Liebknechtstraße 13
15848 Beeskow
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Montag, Freitag: Termine nach Vereinbarung
Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen


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03366 35-2309
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03366 35-2301

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Heinrich-Rau-Straße 27-30
16816 Neuruppin

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Karl-Marx-Str. 1
17291 Prenzlau
Servicezeiten

Montag geschlossen

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 11:30 Uhr


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03984 70-4032
Hinweis
Sekretariat
Telefon
03984 70-1132
Hinweis
Sekretariat

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Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr
Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung
 


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+49 3334 214-2406
Telefon
+49 3334 214-1406

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Schulweg 1 b
15711 Königs Wusterhausen
Servicezeiten

Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Erreichbarkeit der Hotline

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09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr

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08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag
08:00 - 12:00 Uhr 


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03375 26-2108
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03375 26-2119

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An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
  • Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
+49 3535 46-4448
Telefon
+49 3535 46-4480
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Ausländerbehörde

Ansprechpartner
Adresse
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow
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Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Online-Terminvereinbarung
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Mittelstraße 16
16515 Oranienburg
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Montag
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Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
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09.00 - 12.00 Uhr
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03301 601-450
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Ansprechpartner
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Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Terminanfragen per E-Mail an termin-abh@potsdam-mittelmark.de

Bitte beachten, die Ausländerbehörde ist ausschließlich per E-Mail erreichbar.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
+49 33841 1768

Häufig gestellte Fragen

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum in der EU erhalten, wenn Sie

  • in den letzten 2 Jahren vor der Antragstellung einen Hochschulabschluss in einem Drittstaat erlangt haben oder
  • noch ein Studium in einem Drittstaat absolvieren, das zu einem Hochschulabschluss führt.

Ein Drittstaat ist ein Staat außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Als Hochschule gilt dabei jede Bildungseinrichtung, die einen Studienabschluss ermöglicht, der mit einem Hochschulabschluss, wie er in Deutschland erworben werden könnte, vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach den Bewertungsempfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Das Praktikum muss fachlich und im Niveau dem Studium beziehungsweise dem Hochschulabschluss entsprechen.

Sie können während Ihres Aufenthalts keine Beschäftigung aufnehmen.

Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss die zur Personensorge berechtigte Person Ihrem geplanten Aufenthalt zustimmen.

Die Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum ist befristet. Sie wird für die vereinbarte Dauer des Praktikums, höchstens jedoch für 6 Monate, erteilt.


Zuständig  im Land  Brandenburg dist ie Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt


  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

Zuständig  im Land  Brandenburg dist ie Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt


Zuständig  im Land  Brandenburg dist ie Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt


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