Dienstleistung
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung beantragen
Wenn Sie Ihre betriebliche Berufsausbildung oder Weiterbildung in Deutschland fortsetzen möchten, müssen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern.
Einrichtung
Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr
Heinrich-Rau-Straße 27-30
16816 Neuruppin
Einrichtung
Landkreis Barnim - Ausländerbehörde
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstag 9 bis 18 Uhr
Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung
+49 3334 214-2406
+49 3334 214-1406
Einrichtung
Landkreis Dahme-Spreewald - Sachgebiet Migration
Schulweg 1 b
15711 Königs Wusterhausen
Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Erreichbarkeit der Hotline
Montag
09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
03375 26-2108
03375 26-2119
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
- Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
+49 3535 46-4448
+49 3535 46-4480
Ausländerbehörde
Einrichtung
Landkreis Havelland - 55.1 - Ausländerbehörde
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Puschkinplatz 12
15306 Seelow
Einrichtung
Landkreis Oberhavel - Servicepunkt Migration
Mittelstraße 16
16515 Oranienburg
Montag
09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
Freitag
geschlossen
03301 601-450
03301 601-3400
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Terminanfragen per E-Mail an termin-abh@potsdam-mittelmark.de
Bitte beachten, die Ausländerbehörde ist ausschließlich per E-Mail erreichbar.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
+49 33841 1768
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet verlängert. Die Gültigkeit richtet sich gewöhnlich nach der Dauer der Aus- oder Weiterbildung.
Welche Gebühren fallen an?
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie über eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung verfügen, müssen Sie rechtzeitig vor deren Ablauf eine Verlängerung beantragen.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Voraussetzungen wie für die erstmalige Erteilung. Grundsätzlich kann Ihre Aufenthaltserlaubnis bis zum Ende Ihrer Aus- oder Weiterbildung verlängert werden, wenn das Aus- oder Weiterbildungsverhältnis weiterhin besteht und voraussichtlich zu einem erfolgreichen Abschluss führt.
Die Aufenthaltserlaubnis kann nur verlängert werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zustimmt.
Eine Verlängerung ist nicht möglich, wenn die Ausländerbehörde dies bereits bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung ausgeschlossen hat.
Während einer qualifizierten Berufsausbildung dürfen Sie bis zu 20 Stunden pro Woche einer Beschäftigung nachgehen, die von Ihrer Berufsausbildung unabhängig ist. Eine selbstständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.
Für die Dauer Ihrer Aus- oder Weiterbildung können Sie Berufsausbildungsbeihilfe beantragen und damit zu Ihrem Lebensunterhalt beitragen.
Sollte Ihre qualifizierte Berufsausbildung aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, vorzeitig enden, müssen Sie das Bundesgebiet nicht sofort verlassen. Sie können sich bis zu 6 Monate lang einen anderen Ausbildungsplatz in Deutschland suchen.
Verfahrensablauf
Zuständig
im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Weiterführende Informationen
Informationen über Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu berufsbezogener Sprachförderung
Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland, hier zum beschleunigten Fachkräfteverfahren
Informationen für Fachkräfte aus dem Ausland auf dem Portal "Make it in Germany" der Bundesregierung
Information for international skilled workers on the German government's "Make it in Germany" portal
Hinweise (Besonderheiten)
- Während der Gültigkeit einer Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung können Sie grundsätzlich in eine andere qualifizierte Berufsausbildung wechseln. Ändert sich der Zweck des Aufenthalts, müssen Sie dies der zuständigen Ausländerbehörde sofort mitteilen.
- Wenn Sie eine qualifizierte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem Arbeitsplatz für bis zu 18 Monate verlängern.
Zuständige Stelle
Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde, wenn Sie
- in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: die Kreisverwaltung
- in einer kreisfreien Stadt wohnen: die Stadtverwaltung
Behördenverzeichnis Brandenburg
Schlagwörter
Erwerbstätigkeit, Teilnahmeberechtigung, Sprachkurs, Betriebliche Berufsausbildung, Zuwanderung, Sprachkenntnisse, Beschleunigtes Fachkräfteverfahren, Aufenthaltszweckwechsel, Berufssprachkurs, Ausbildungsberuf, Qualifizierte Berufsausbildung, Weiterbildungsvertrag, Ausbildungsvertrag, Berufsbezogener Deutschsprachkurs, Ausbildungsbetrieb, Lebensunterhaltssicherung, Verlängerung der Arbeitserlaubnis, Fortsetzung, Verlängerung der Beschäftigungserlaubnis, Zustimmung Bundesagentur für Arbeit, Fortbildung, Arbeitserlaubnis, Beschäftigung, Anstellung, Fachkraft, Einreise, Einwanderung
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet verlängert. Die Gültigkeit richtet sich gewöhnlich nach der Dauer der Aus- oder Weiterbildung.
Welche Gebühren fallen an?
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie über eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung verfügen, müssen Sie rechtzeitig vor deren Ablauf eine Verlängerung beantragen.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Voraussetzungen wie für die erstmalige Erteilung. Grundsätzlich kann Ihre Aufenthaltserlaubnis bis zum Ende Ihrer Aus- oder Weiterbildung verlängert werden, wenn das Aus- oder Weiterbildungsverhältnis weiterhin besteht und voraussichtlich zu einem erfolgreichen Abschluss führt.
Die Aufenthaltserlaubnis kann nur verlängert werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zustimmt.
Eine Verlängerung ist nicht möglich, wenn die Ausländerbehörde dies bereits bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung ausgeschlossen hat.
Während einer qualifizierten Berufsausbildung dürfen Sie bis zu 20 Stunden pro Woche einer Beschäftigung nachgehen, die von Ihrer Berufsausbildung unabhängig ist. Eine selbstständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.
Für die Dauer Ihrer Aus- oder Weiterbildung können Sie Berufsausbildungsbeihilfe beantragen und damit zu Ihrem Lebensunterhalt beitragen.
Sollte Ihre qualifizierte Berufsausbildung aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, vorzeitig enden, müssen Sie das Bundesgebiet nicht sofort verlassen. Sie können sich bis zu 6 Monate lang einen anderen Ausbildungsplatz in Deutschland suchen.
Verfahrensablauf
Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Weiterführende Informationen
Informationen über Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu berufsbezogener Sprachförderung
Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland, hier zum beschleunigten Fachkräfteverfahren
Informationen für Fachkräfte aus dem Ausland auf dem Portal "Make it in Germany" der Bundesregierung
Information for international skilled workers on the German government's "Make it in Germany" portal
Hinweise (Besonderheiten)
- Während der Gültigkeit einer Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung können Sie grundsätzlich in eine andere qualifizierte Berufsausbildung wechseln. Ändert sich der Zweck des Aufenthalts, müssen Sie dies der zuständigen Ausländerbehörde sofort mitteilen.
- Wenn Sie eine qualifizierte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem Arbeitsplatz für bis zu 18 Monate verlängern.
Zuständige Stelle
Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde, wenn Sie
- in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: die Kreisverwaltung
- in einer kreisfreien Stadt wohnen: die Stadtverwaltung
Behördenverzeichnis Brandenburg