Wenn Sie Ihre betriebliche Berufsausbildung oder Weiterbildung in Deutschland fortsetzen möchten, müssen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern.


Adresse
Heinrich-Rau-Straße 27-30
16816 Neuruppin

Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr
Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung
 


Fax
+49 3334 214-2406
Telefon
+49 3334 214-1406

Adresse
Schulweg 1 b
15711 Königs Wusterhausen
Servicezeiten

Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Erreichbarkeit der Hotline

Montag
09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag
08:00 - 12:00 Uhr 


Fax
03375 26-2108
Telefon
03375 26-2119

Adresse
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
  • Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
+49 3535 46-4448
Telefon
+49 3535 46-4480
Hinweis
Ausländerbehörde

Ansprechpartner
Adresse
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow
Servicezeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Online-Terminvereinbarung
Adresse
Mittelstraße 16
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Montag
09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch
09.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr

Freitag
geschlossen


Fax
03301 601-450
Telefon
03301 601-3400

Ansprechpartner
Postfach
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Adresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Terminanfragen per E-Mail an termin-abh@potsdam-mittelmark.de

Bitte beachten, die Ausländerbehörde ist ausschließlich per E-Mail erreichbar.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
+49 33841 1768

Häufig gestellte Fragen

Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet verlängert. Die Gültigkeit richtet sich gewöhnlich nach der Dauer der Aus- oder Weiterbildung.


Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.


Wenn Sie über eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung verfügen, müssen Sie rechtzeitig vor deren Ablauf eine Verlängerung beantragen.

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Voraussetzungen wie für die erstmalige Erteilung. Grundsätzlich kann Ihre Aufenthaltserlaubnis bis zum Ende Ihrer Aus- oder Weiterbildung verlängert werden, wenn das Aus- oder Weiterbildungsverhältnis weiterhin besteht und voraussichtlich zu einem erfolgreichen Abschluss führt.

Die Aufenthaltserlaubnis kann nur verlängert werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zustimmt.

Eine Verlängerung ist nicht möglich, wenn die Ausländerbehörde dies bereits bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung ausgeschlossen hat.

Während einer qualifizierten Berufsausbildung dürfen Sie bis zu 20 Stunden pro Woche einer Beschäftigung nachgehen, die von Ihrer Berufsausbildung unabhängig ist. Eine selbstständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.

Für die Dauer Ihrer Aus- oder Weiterbildung können Sie Berufsausbildungsbeihilfe beantragen und damit zu Ihrem Lebensunterhalt beitragen.

Sollte Ihre qualifizierte Berufsausbildung aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, vorzeitig enden, müssen Sie das Bundesgebiet nicht sofort verlassen. Sie können sich bis zu 6 Monate lang einen anderen Ausbildungsplatz in Deutschland suchen.


Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt


  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

  • Während der Gültigkeit einer Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung können Sie grundsätzlich in eine andere qualifizierte Berufsausbildung wechseln. Ändert sich der Zweck des Aufenthalts, müssen Sie dies der zuständigen Ausländerbehörde sofort mitteilen.
  • Wenn Sie eine qualifizierte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem Arbeitsplatz für bis zu 18 Monate verlängern.

Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde, wenn Sie

  • in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: die Kreisverwaltung
  • in einer kreisfreien Stadt wohnen: die Stadtverwaltung

Behördenverzeichnis Brandenburg

Erwerbstätigkeit, Teilnahmeberechtigung, Sprachkurs, Betriebliche Berufsausbildung, Zuwanderung, Sprachkenntnisse, Beschleunigtes Fachkräfteverfahren, Aufenthaltszweckwechsel, Berufssprachkurs, Ausbildungsberuf, Qualifizierte Berufsausbildung, Weiterbildungsvertrag, Ausbildungsvertrag, Berufsbezogener Deutschsprachkurs, Ausbildungsbetrieb, Lebensunterhaltssicherung, Verlängerung der Arbeitserlaubnis, Fortsetzung, Verlängerung der Beschäftigungserlaubnis, Zustimmung Bundesagentur für Arbeit, Fortbildung, Arbeitserlaubnis, Beschäftigung, Anstellung, Fachkraft, Einreise, Einwanderung