Dienstleistung
Tuberkuloseberatung
In Tuberkulose-Angelegenheiten wenden Sie sich an die Tuberkulose-Beratungsstelle Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Einrichtung
Fachbereich 53 - Gesundheit
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-3504
+49 355 612-3215
Einrichtung
Gesundheits- und Veterinäramt
allgemeine Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
Fr. 08:00 - 11:30 Uhr
Hinweis:
Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten in einzelnen Ämtern und Bereichen der Kreisverwaltung!
03984 70-3453
Sekretariat
03984 70-1153
Sekretariat
Einrichtung
Gesundheitsamt
Schulweg 1b
15711 Königs Wusterhausen
03375 26-2176
03375 26-2145
Einrichtung
Landkreis Barnim - Gesundheitsamt
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Jahnstraße 45
16321 Bernau bei Berlin
Dienstags 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Donnerstags 09.00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Montags, Mittwochs, Freitags Termine nach Vereinbarung
Hinweis: Für alle Untersuchungen sind generell Termine zu vereinbaren.
+49 3334 2142601
+49 3334 2141601
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
- Termine können individuell vereinbart werden.
+49 3535 46-3122
Fax
+49 3535 46-3101
Sekretariat
Havelstraße 29
16515 Oranienburg
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
03301 601-3750
03301 601-80373
03301 601-3772
Team Hygiene
03301 601-3790
Team Infektionsschutz
03301 601-3777
Team Gesundheitsaufsicht
03301 601-3769
Team Sprechsstunde
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr bei Zertifikat-Ausstellung (Arbeitsvisum, Auslandsjahr) über Blutabnahme für den Gamma-Interferontest: EUR
55,37
Bearbeitungsdauer
sehr individuell
Ausführliche Beschreibung
Die Tuberkulose ist eine ansteckende Krankheit. Sie ist eine häufig mit uncharakteristischen Beschwerden (zum Beispiel Husten, Müdigkeit, leichtes Fieber) beginnende Infektionskrankheit, die vor allem die Lunge befällt, aber auch andere Organe betreffen kann.
Um eine Ausbreitung im Körper zu verhindern und eine Ansteckung weiterer Personen zu verhüten, sind das frühzeitige Erkennen und der Beginn der medikamentösen Behandlung wichtig.
Eine Behandlung ist langwierig und konsequent durchzuführen, da es sonst zu einem erneuten Ausbruch der Krankheit, zur Unwirksamkeit von Antibiotika (sogenannter Resistenzentwicklung) und durch Ansteckung zu weiteren Erkrankungsfällen kommen kann.
Die Aufgaben der Tuberkuloseberatung der Landkreise und kreisfreien Städte sind:
- Ermittlung und Untersuchung von Kontaktpersonen zu Tuberkuloseerkrankten
- Begleitung und Überwachung einer ambulant durchgeführten antituberkulösen Therapie
- unter Umständen Durchführung einer Therapie und deren Sicherstellung
- weitere Verlaufskontrollen nach Beendigung der Therapie
Zu den Untersuchungsmethoden gehören
- Tuberkulinhauttest,
- Blutabnahme für den Gamma-Interferontest,
- Veranlassung von Sputumuntersuchungen sowie
- Röntgenaufnahme der Lunge.
Verfahrensablauf
In Tuberkulose-Angelegenheiten wenden Sie sich an die Tuberkulose-Beratungsstelle Ihres örtlich zuständigen Gesundheitsamtes
Formulare
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Information zur Tuberkulose
FormularDokLink
Zuständige Stelle
jeweils örtlich zuständiges Gesundheitsamt
zuständige Gesundheitsämter des Landes Brandenburg
Schlagwörter
Tuberkulosehilfe, Tuberkulosebekämpfung, TBC
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr bei Zertifikat-Ausstellung (Arbeitsvisum, Auslandsjahr) über Blutabnahme für den Gamma-Interferontest: EUR 55,37
Bearbeitungsdauer
sehr individuell
Ausführliche Beschreibung
Die Tuberkulose ist eine ansteckende Krankheit. Sie ist eine häufig mit uncharakteristischen Beschwerden (zum Beispiel Husten, Müdigkeit, leichtes Fieber) beginnende Infektionskrankheit, die vor allem die Lunge befällt, aber auch andere Organe betreffen kann.
Um eine Ausbreitung im Körper zu verhindern und eine Ansteckung weiterer Personen zu verhüten, sind das frühzeitige Erkennen und der Beginn der medikamentösen Behandlung wichtig.
Eine Behandlung ist langwierig und konsequent durchzuführen, da es sonst zu einem erneuten Ausbruch der Krankheit, zur Unwirksamkeit von Antibiotika (sogenannter Resistenzentwicklung) und durch Ansteckung zu weiteren Erkrankungsfällen kommen kann.
Die Aufgaben der Tuberkuloseberatung der Landkreise und kreisfreien Städte sind:
- Ermittlung und Untersuchung von Kontaktpersonen zu Tuberkuloseerkrankten
- Begleitung und Überwachung einer ambulant durchgeführten antituberkulösen Therapie
- unter Umständen Durchführung einer Therapie und deren Sicherstellung
- weitere Verlaufskontrollen nach Beendigung der Therapie
Zu den Untersuchungsmethoden gehören
- Tuberkulinhauttest,
- Blutabnahme für den Gamma-Interferontest,
- Veranlassung von Sputumuntersuchungen sowie
- Röntgenaufnahme der Lunge.
Verfahrensablauf
In Tuberkulose-Angelegenheiten wenden Sie sich an die Tuberkulose-Beratungsstelle Ihres örtlich zuständigen Gesundheitsamtes
Formulare
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Information zur TuberkuloseFormularDokLink
Zuständige Stelle
jeweils örtlich zuständiges Gesundheitsamt
zuständige Gesundheitsämter des Landes Brandenburg