In Tuberkulose-Angelegenheiten wenden Sie sich an die Tuberkulose-Beratungsstelle Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.


Adresse
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus/Chóśebuz

Fax
+49 355 612-3504
Telefon
+49 355 612-3215

Adresse
Karl-Marx-Str. 1
17291 Prenzlau
Servicezeiten

allgemeine Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr

Fr. 08:00 - 11:30 Uhr

Hinweis:

Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten in einzelnen Ämtern und Bereichen der Kreisverwaltung!


Fax
03984 70-3453
Hinweis
Sekretariat
Telefon
03984 70-1153
Hinweis
Sekretariat

Adresse
Schulweg 1b
15711 Königs Wusterhausen

Fax
03375 26-2176
Telefon
03375 26-2145

Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Adresse
Jahnstraße 45
16321 Bernau bei Berlin
Servicezeiten

Dienstags 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

Donnerstags 09.00 Uhr bis 16:00 Uhr,

Montags, Mittwochs, Freitags Termine nach Vereinbarung

Hinweis: Für alle Untersuchungen sind generell Termine zu vereinbaren.


Fax
+49 3334 2142601
Telefon
+49 3334 2141601

Adresse
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
  • Termine können individuell vereinbart werden.

Fax
+49 3535 46-3122
Hinweis
Fax
Telefon
+49 3535 46-3101
Hinweis
Sekretariat

Adresse
Havelstraße 29
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr


Fax
03301 601-3750
Fax
03301 601-80373
Telefon
03301 601-3772
Hinweis
Team Hygiene
Telefon
03301 601-3790
Hinweis
Team Infektionsschutz
Telefon
03301 601-3777
Hinweis
Team Gesundheitsaufsicht
Telefon
03301 601-3769
Hinweis
Team Sprechsstunde

Häufig gestellte Fragen

Gebühr bei Zertifikat-Ausstellung (Arbeitsvisum, Auslandsjahr) über Blutabnahme für den Gamma-Interferontest: EUR 55,37 


Die Tuberkulose ist eine ansteckende Krankheit. Sie ist eine häufig mit uncharakteristischen Beschwerden (zum Beispiel Husten, Müdigkeit, leichtes Fieber) beginnende Infektionskrankheit, die vor allem die Lunge befällt, aber auch andere Organe betreffen kann.
 
Um eine Ausbreitung im Körper zu verhindern und eine Ansteckung weiterer Personen zu verhüten, sind das frühzeitige Erkennen und der Beginn der medikamentösen Behandlung wichtig.
 
Eine Behandlung ist langwierig und konsequent durchzuführen, da es sonst zu einem erneuten Ausbruch der Krankheit, zur Unwirksamkeit von Antibiotika (sogenannter Resistenzentwicklung) und durch Ansteckung zu weiteren Erkrankungsfällen kommen kann.

Die Aufgaben der Tuberkuloseberatung der Landkreise und kreisfreien Städte sind:

  • Ermittlung und Untersuchung von Kontaktpersonen zu Tuberkuloseerkrankten
  • Begleitung und Überwachung einer ambulant durchgeführten antituberkulösen Therapie
  • unter Umständen Durchführung einer Therapie und deren Sicherstellung
  • weitere Verlaufskontrollen nach Beendigung der Therapie

Zu den Untersuchungsmethoden gehören

  • Tuberkulinhauttest,
  • Blutabnahme für den Gamma-Interferontest,
  • Veranlassung von Sputumuntersuchungen sowie
  • Röntgenaufnahme der Lunge.

In Tuberkulose-Angelegenheiten wenden Sie sich an die Tuberkulose-Beratungsstelle Ihres örtlich zuständigen Gesundheitsamtes


Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: ja

Information zur Tuberkulose
FormularDokLink

Tuberkulosehilfe, Tuberkulosebekämpfung, TBC