Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen und deshalb geförderten Wohnraum mieten möchten, können Sie hierfür einen Wohnberechtigungsschein beantragen.


Adresse
Charlottenstr. 42
14467 Potsdam
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Servicezeiten

Telefonische Sprechzeiten:

Montag und Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag           09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag         09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Offene Sprechzeiten in der Wilhelmgalerie:

Beratung zum Antrag, Prüfung Vollständigkeit und Abgabe des Antrages für den Wohnberechtigungsschein (WBS):

Dienstag und Donnerstag         09:00 – 12:00 Uhr / 13:00 - 15:00 Uhr

Für Ihr Anliegen stehen wir Ihnen weiterhin per E-Mail zur Verfügung.

E-Mail: wbs@rathaus.potsdam.de

Bitte beachten:

Aufgrund der Vielfältigkeit der Dienstleistungen kann nur eine Entgegennahme und kurze Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen erfolgen.

Die Wohnberatung hat grundsätzlich von Montag bis Freitag geöffnet.

Die MitarbeiterInnen der konkreten Fachthemen stehen ausschließlich jeden Dienstag und Donnerstag zu den oben genannten Zeiten beratend zur Verfügung


Fax
0331 2892694
Telefon
0331 2892694

Adresse
Rathausstraße 29
14669 Ketzin/Havel
Servicezeiten

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Hinweise:
Bürgerbüro zusätzlich Montags geöffnet von 08:00 - 12:00 Uhr
Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.


Fax
+49 33233 720199
Telefon
+49 33233 720720

Adresse
Prenzlauer Straße 8
17326 Brüssow

Telefon
039742 86024

Adresse
Falkenthaler Chaussee 1
16792 Zehdenick
Servicezeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr


Telefon
03307 4684145
Telefon
03307 4684154
Telefon
03307 4684150
Telefon
03307 4684153

Adresse
Markt 1-3
14959 Trebbin

Adresse
Am Markt 8
03253 Doberlug-Kirchhain
Servicezeiten

Montag: 9:00 - 12:00 Uhr

Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr


Fax
035322 2271
Telefon
035322 390

Adresse
Baustraße 56
16775 Gransee
Servicezeiten

Mo. geschlossen

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr

Fr. geschlossen

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
03306 751-102
Telefon
03306 751-104
Hinweis
Vorzimmer des Fachbereichsleiters

Adresse
Am Rathaus 1
14979 Großbeeren
Servicezeiten

Di.   09:00 - 12:00 Uhr

Do. 14:00 - 17:30 Uhr

Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung oder Online-Terminbuchung!


Adresse
Hans-Striegelski-Straße 5
15562 Rüdersdorf bei Berlin
Postfach
Postfach 07
15558 Rüdersdorf bei Berlin

Fax
033638 2602
Telefon
033638 85-130

Adresse
Potsdamer Platz 9
14548 Schwielowsee
Servicezeiten

Montag 9:00–12:00 Uhr
Dienstag 9:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr
Donnerstag 9:00–12:00 Uhr
Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung


Adresse
Hoppenrader Allee 1
14641 Wustermark
Servicezeiten

Öffnungszeiten Bürgeramt

Mo.  08:00 - 12:00 Uhr
Di.   08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mi.   geschlossen
Do.  08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Fr.   08:00 - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Rathaus

Mo. geschlossen
Di.  08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mi.  geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Fr.  geschlossen


Fax
033234 73-250
Telefon
033234 73-0

Adresse
Richard-Muth-Platz 1
14552 Michendorf
Servicezeiten

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr


Fax
033205 598-50
Telefon
033205 598-25
Telefon
033205 598-26

Adresse
Karl-Marx-Straße 1
16259 Bad Freienwalde (Oder)
Servicezeiten

Dienstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr


Adresse
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Servicezeiten

Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs:

  • Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
  • Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.


Telefon
03391 355-623

Adresse
Uferstraße 10
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Dienstag:       8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag:  8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag          8:00 bis 12:00 Uhr


Telefon
03327 783316

Adresse
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin

Fax
03338 365105
Telefon
03338 365324

Adresse
Rathausstraße 3
14974 Ludwigsfelde
Servicezeiten

Sprechzeiten, ohne Terminbuchung:

Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Sprechzeiten, nur mit vorheriger Terminbuchung:

Montag
08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch
08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag
10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 19:00 Uhr
Freitag
08:00 – 12:00 Uhr


Fax
03378 827-124
Telefon
03378 827-140
Telefon
03378 827-141
Telefon
03378 827-142
Telefon
03378 827-143
Telefon
03378 827-144

Adresse
Gerhart-Hauptmann-Straße 3
14727 Premnitz

Telefon
03386 259-138

Adresse
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus/Chóśebuz

Fax
Telefon
+49 355 612-4421

Adresse
Bahnhofstraße 2
03130 Spremberg/Grodk
Servicezeiten

Montag:         09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag:       09:00 – 12:00 Uhr

                       13:00 – 17:30 Uhr

Donnerstag:  09:00 – 12:00 Uhr

                       13:00 – 16:00 Uhr

Persönliche Vorsprache ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung

Terminvereinbarung unter: https://www.spremberg.de oder (03563 / 340 -560; -561; -562; -564)


Adresse
Uferstraße 10
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Dienstag:       8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag:  8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag          8:00 bis 12:00 Uhr


Telefon
03327 783308

Adresse
August-Bebel-Straße 10
19322 Wittenberge
Servicezeiten

Dienstag 9:00-11:30 Uhr und 13:00-17:30 Uhr
Donnerstag 9:00-11:30 Uhr und 13:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung


Fax
03877 951-123
Telefon
03877 951-171

Adresse
Schillerstraße 58
15738 Zeuthen
Servicezeiten

Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


Fax
+49 33762 753438
Fax
+49 33762 753439
Telefon
+49 33762 753538
Telefon
+49 33762 753539

Häufig gestellte Fragen

Eine Antragstellung ist jederzeit möglich (k eine Beantragungsfristen). Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt in der Regel ein Jahr (§ 14 BbgWoFG). In begründeten Einzelfällen kann der Wohnberechtigungsschein für eine Dauer von zwei Jahren ausgestellt werden.


Die Gebühren liegen im Ermessen der zuständigen Stelle.


Nach Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen und Nachweise sollte in der Regel mit 4 - 5 Wochen Bearbeitungszeit gerechnet werden. Über Dringlichkeit entscheidet ggf. die zuständige Behörde.


Die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung geförderten Wohnungen (sog. Sozialwohnungen) unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen. Das bedeutet, dass die Eigentümerin bzw. der Eigentümer die Wohnungen lediglich an Haushalte vermieten darf, die einen entsprechenden Wohnberechtigungsschein haben. Daneben darf die Miete für die Wohnung eine bestimmte Höhe nicht übersteigen. Die Miete liegt meist niedriger als die Miete anderer Wohnungen.

Welche Haushalte können einen Wohnberechtigungsschein für eine Sozialwohnung erhalten?

Ein Wohnberechtigungsschein kann ausgestellt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin, welcher/welche mit seinen bzw. ihren Haushaltsangehörigen einen Haushalt bildet, muss die für diesen Haushalt geltende Einkommensgrenze nach § 22 BbgWoFG einhalten. Die Prüfung des Einkommens erfolgt bei der Behörde, bei welcher der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein gestellt wird.

Außerdem ist die Größe einer Wohnung, die bezogen werden darf, in der Regel abhängig von der Größe des Haushaltes (angemessene Wohnungsgröße).


Es gelten die Wohnraumfördergesetze der einzelnen Bundesländer. Haben die Länder keine eigenen Gesetze erlassen, gilt das Gesetz des Bundes.


Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG)

  • Antragsformular mit Unterschrift des Antragstellers
  • Personaldokumente aller zum Haushalt gehörenden Personen (z.B. aktueller Personalausweis oder Reisepass oder ausländischer Reisepass mit Aufenthaltstitel/Aufenthaltserlaubnis)
  • Einkommensnachweise des Antragstellers/der Antragstellerin und aller Haushaltsangehörigen

Es können ggf. weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein (z.B. ärztl. Atteste, Schwerbehindertenausweis, Schwangerschaftsbescheinigung/Mutterpass, Geburtsurkunde des Kindes bzw. der Kinder, Mietvertrag, aktuelle Studienbescheinigung oder Schulbescheinigung, u.a.) .


Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten und die in der Lage sind, auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen.

Der Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines ist abhängig vom Einkommen. Einen Wohnberechtigungsschein bekommen daher nur Haushalte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nach § 22 BbgWoFG nicht übersteigt.

Einzelheiten erfragen Sie bitte bei Ihrem örtlich zuständigen Wohnungsamt.


Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Sie nur auf Antrag bei der zuständigen Behörde.

Den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein müssen Sie bei der örtlich zuständigen Behörde stellen. Dort erhalten Sie auch ein entsprechendes Antragsformular. Die Anträge sind darüber hinaus häufig auch online verfügbar. Der Antrag ist von der berechtigten Person zu stellen.

Der Wohnberechtigungsschein ist in der Regel für ein Jahr gültig und kann anschließend bei Bedarf erneut beantragt werden.


Hinweis: Den Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins erhalten Sie ansonsten auch beim zuständigen Wohnungsamt.

Genauere Informationen erhalten Sie ggf. auf der Website Ihrer zuständigen Gemeinde-, Amts- bzw. Stadtverwaltung ( Wohnungsamt).


Wohnberechtigungsschein Antragsformular
Einkommenserklärung
Erläuterungen zur Einkommenserklärung
WBS/WBSplus-Rechner
FormularDokLink


Übersicht Einkommensgrenze u Belegungsnorm ab 01.01.2024
FormularDokLink


Datenschutzhinweise
FormularDokLink


Wohnberechtigungsschein (WBS) - Antrag
FormularDokLink


WBS Antrag Checkliste
FormularDokLink

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei jedem Wohnungsamt in Brandenburg.


Gemeinde-, Amts- bzw. Stadtverwaltung (Wohnungsamt) 

  • entweder am derzeitigen Wohnsitz, falls dieser in Brandenburg liegt,
  • oder das Wohnungsamt des Ortes in Brandenburg, in dem die zukünftige Wohnung liegen soll.

Wohnberechtigungsschein beantragen, Dringlichkeitsschein, Wohnungstauschbescheinigungen