Die Ausbildungsförderung (BAföG) ermöglicht jungen Menschen eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren.


Adresse
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus/Chóśebuz

Fax
Telefon
+49 355 612-3510

Adresse
Rathenaustraße 13a
15848 Beeskow
Servicezeiten

Montag, Freitag: Termine nach Vereinbarung
Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen


Fax
03366 35-1599
Telefon
03366 35-2511

Adresse
Beethovenweg 14
15907 Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)

Fax
03546 20-2481
Telefon
03546 20-1611

Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr

Donnerstag 9 bis 16 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag, Termine nach Vereinbarung


Fax
+49 3334 2142202
Telefon
+49 3334 2141202
Hinweis
Allgemeine Anfragen
Telefon
+49 3334 2141262
Hinweis
Anfangsbuchstabe des Nachnamen A-F
Telefon
+49 3334 2141245
Hinweis
Anfangsbuchstabe des Nachnamen G-K
Telefon
+49 3334 2141658
Hinweis
Anfangsbuchstabe des Nachnamen L-R
Telefon
+49 3334 2141542
Hinweis
Anfangsbuchstabe des Nachnamen S-Z

Adresse
Platz der Freiheit 1
14701 Rathenow
Adresse
Friedrich-Ebert-Ring 92b
14701 Rathenow
Servicezeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


Telefon
03385 551-0
Hinweis
Telefonnummer der Zentrale

E-Mail
Adresse
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Montag und Mittwoch
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr*

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr*

Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr*

Freitag
09.00 - 12.00 Uhr

* nur mit vorheriger Terminvereinbarung


Fax
03301 601-80450
Telefon
03301 601-3300

Ansprechpartner
Postfach
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Adresse
Lankeweg 4
14513 Teltow
Adresse
Papendorfer Weg 1
14806 Bad Belzig
Servicezeiten

Montag nach Vereinbarung

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch nach Vereinbarung

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr (nur telefonisch)

Freitag nach Vereinbarung


Telefon
033841 91-0

Häufig gestellte Fragen

Bis zu 10 Wochen bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen (kann in dieser Zeit keine abschließende Entscheidung getroffen werden, sind die Ämter gesetzlich zur Zahlung unter Vorbehalt verpflichtet).


BAföG erhalten Sie frühestens von Beginn des Monats an, in dem Sie die Ausbildung aufnehmen, jedoch erst, wenn Sie auch einen Antrag gestellt haben. Das Datum des Posteingangs gilt als Antragsdatum.

Ausbildungsförderung wird in der Regel für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt. Danach müssen Sie einen Weiterförderungsantrag stellen. Um Zahlungsunterbrechungen zu vermeiden, sollten Sie den Weiterförderungsantrag mindestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums des vorhergehenden Antrages stellen.


Es fallen keine Kosten an.
 
Den als Darlehen gewährten Anteil des BAföGs (50%) müssen Sie nach einem Studium zurückzahlen (max. 10.010 Euro).

Schüler-BAföG muss als Vollzuschuss ohne Darlehensanteil nicht zurückgezahlt werden.
 


Die Ausbildungsförderung nach BAföG ermöglicht jungen Menschen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.

Sie können Ausbildungsförderung erhalten, wenn Sie als Schülerin oder Schüler oder als Studierende oder Studierender die erforderliche Mittel für Ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung anderweitig nicht aufbringen können.

Die Höhe der Förderung hängt im Falle der Bedürftigkeit von Ihrem Einkommen und Vermögen und vom Einkommen Ihrer Eltern bzw. Ihres Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners ab. Die Förderung erfolgt grundsätzlich familienabhängig.


  • förmlicher Antrag   
  • Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung bzw. Nachweis über das Praktikum   
  • Einkommensnachweise der Eltern und ggf. des Ehegatten oder Lebenspartners   
  • Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr

    wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:

  • Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom vorletzten Kalenderjahr       
  • ggf. Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahreseinkommen vom vorletzten Kalenderjahr

Die zuständige Stelle informiert Sie, sofern weitere Unterlagen benötigt werden.


Allgemeine Voraussetzungen:

  • deutscher Staatsbürger
    ausländischer Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
  • Sie dürfen bei Beginn der Ausbildung nicht älter als 30 Jahre sein (Ausnahmefallregelung für über 30-Jährige möglich)
  • Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen der Eltern und ggf. des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners reichen für die Finanzierung der Ausbildung nicht aus

Man unterscheidet folgende Fälle:

  1. Erstantrag: elternabhängige und elternunabhängige Förderung
  2. Wiederholungsantrag: elternabhängige und elternunabhängige Förderung
  3. Aktualisierungsanträge

Je nach der Art der Ausbildungsförderung können weitere Voraussetzungen vorhanden sein.


Wenn Sie BAföG für einen Schulbesuch beantragen wollen, müssen Sie Ihren Antrag in der Regel bei dem Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk Ihre Eltern den ständigen Wohnsitz haben, einreichen. Die Ämter für Ausbildungsförderung sind bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der kreisfreien Städte eingerichtet.

Wenn Sie BAföG für ein Studium beantragen wollen, müssen Sie Ihren Antrag bei dem Amt für Ausbildungsförderung der jeweiligen Hochschule einreichen.

Wenn Sie BAföG für ein Praktikum beantragen wollen, richtet sich die Zuständigkeit danach, ob das Praktikum im Zusammenhang mit einem Schul- oder Hochschulbesuch steht. Das für die Förderung der Schul- oder Hochschulausbildung zuständige Amt für Ausbildungsförderung ist auch für die Förderung des Praktikums zuständig.

Wenn Sie BAföG für eine Auslandsausbildung (Schule, Hochschule oder ein damit in Verbindung stehendes Praktikum) beantragen wollen, wenden Sie sich an die (je nach Zielland unterschiedlichen) zentralen Auslandsämter für Ausbildungsförderung.


Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.


Antragsformulare BAföG
BAföG/AFBG-Online-Seite des Landes Brandenburg

Wenn das zuständige Amt für Ausbildungsförderung Rückfragen an Sie hat oder noch Unterlagen benötigt, wird es Sie anschreiben. Ist Ihr Antrag vollständig und die Bearbeitung abgeschlossen, erhalten Sie nach der Bearbeitung einen Bescheid per Post zugesandt.


jeweiliges Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises/der kreisfreien Stadt oder der jeweiligen Hochschule


Ausbildungsförderung, BaföG, Ausbildungsförderung beantragen