Dienstleistung
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Genehmigung
Wie ist der Ablauf einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme oder einer städtebaulichen Sanierung?
Einrichtung
Amt Niemegk - Ordnung und Sicherheit
Großstraße 7
15823 Niemegk
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag geschlossen
Hinweis:
Terminvereinbarungen sind nach telefonischer Absprache auch außerhalb der Sprechtage möglich.
033843 62789
033843 627-0
Einrichtung
Bau- und Immobilienservice
Großstraße 6
14823 Niemegk
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag geschlossen
Hinweis:
Terminvereinbarungen sind nach telefonischer Absprache auch außerhalb der Sprechtage möglich.
033843 62789
033843 627-0
Einrichtung
Bauleitplanung
Eisenbahnstraße 13-14
14542 Werder (Havel)
Montag - geschlossen
Dienstag - 08:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Donnerstag - 08:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag - 08:00 - 12:00 Uhr
03327 783116
03327 783164
03327 783190
Eisenbahnstraße 13-14
14542 Werder (Havel)
Montag - geschlossen
Dienstag - 08:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Donnerstag - 08:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag - 08:00 - 12:00 Uhr
03327 783190
Einrichtung
Fachbereich 3 - Bauen und Erhalten
Am Markt 8
03253 Doberlug-Kirchhain
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
035322 2271
035322 390
Einrichtung
Fachdienst Stadtentwicklung / Bauordnung
Karl-Marx-Straße 1
16259 Bad Freienwalde (Oder)
Dienstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Einrichtung
FD Infrastruktur
Falkenthaler Chaussee 1
16792 Zehdenick
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
03307 4684188
03307 46840
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Hinweis:
Sie können gern auch einen Termin vereinbaren.
03341 414999
03341 4149523
03341 4149520
Breite Straße 7a
14467 Potsdam
03342 4266-0
Einrichtung
Sachgebiet Stadtsanierung und Förderung
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs:
- Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
- Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.
03391 355-170
Einrichtung
SG Stadtplanung
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Einrichtung
Stadtplanung
Markt 1-3
14959 Trebbin
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
sind städtebauliche Neuordnungen in fest umgrenzten Entwicklungsgebieten in Städten und Dörfern entsprechend den
§§ 165 ff.
im Besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuch (BauGB). Sie müssen im öffentlichen Interesse liegen und für die Entwicklung der Gemeinde von besonderer Bedeutung sein.
Der Ablauf einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme entspricht – mit einigen wichtigen Unterschieden – annähernd dem Ablauf einer städtebaulichen Sanierung. Entsprechend wird in § 169 BauGB bei der Durchführung einer Entwicklungsmaßnahme ergänzend auf die städtebauliche Sanierung nach § 136 ff. BauGB zurückgegriffen. Insbesondere auf die Vorschriften zur Vorbereitung, zur Durchführung, zum Bodenrecht, zu den Beauftragten etc. nach
§§ 136 ff.
des Baugesetzbuches.
Ausführliche Beschreibung
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen sind städtebauliche Neuordnungen in fest umgrenzten Entwicklungsgebieten in Städten und Dörfern entsprechend den §§ 165 ff. im Besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuch (BauGB). Sie müssen im öffentlichen Interesse liegen und für die Entwicklung der Gemeinde von besonderer Bedeutung sein.
Der Ablauf einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme entspricht – mit einigen wichtigen Unterschieden – annähernd dem Ablauf einer städtebaulichen Sanierung. Entsprechend wird in § 169 BauGB bei der Durchführung einer Entwicklungsmaßnahme ergänzend auf die städtebauliche Sanierung nach § 136 ff. BauGB zurückgegriffen. Insbesondere auf die Vorschriften zur Vorbereitung, zur Durchführung, zum Bodenrecht, zu den Beauftragten etc. nach §§ 136 ff. des Baugesetzbuches.