Lärmaktionsplan: Erklärung, Erstellung und Mitwirkungsmöglichkeiten 


Adresse
Eisenbahnstraße 13-14
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Montag - geschlossen

Dienstag - 08:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch - geschlossen

Donnerstag - 08:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr

Freitag - 08:00 - 12:00 Uhr


Telefon
03327 783116
Telefon
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Telefon
03327 783190

Adresse
Baustraße 56
16775 Gransee
Servicezeiten

Mo. geschlossen

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr

Fr. geschlossen

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
03306 751-102
Telefon
03306 751-611
Hinweis
Ulrike Hoch

Adresse
Karl-Marx-Straße 1
16259 Bad Freienwalde (Oder)
Servicezeiten

Dienstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr


Adresse
Schulstraße 6
03185 Peitz/Picnjo
Servicezeiten
  • Montag:  08:30–11:30 Uhr und 13:30–15:30 Uhr
  • Dienstag:  08:30–11:30 Uhr und 13:30–18:00 Uhr
  • Mittwoch:  nach Terminvereinbarung
  • Donnerstag:  08:30–11:30 Uhr und 13:30–15:30 Uhr
  • Freitag:  nach Terminvereinbarung

Telefon
035601 38131
Telefon
131

Adresse
Rathausstraße 3
14974 Ludwigsfelde
Servicezeiten

Sprechzeiten, ohne Terminbuchung:

Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Sprechzeiten, nur mit vorheriger Terminvereinbarung:

Donnerstag

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr


Fax
03378 827-124
Telefon
03378 827-216

Adresse
Gerhart-Hauptmann-Str. 3
14727 Premnitz

Telefon
03386 259-120
Hinweis
Frau Jost

Häufig gestellte Fragen

Ein Lärmaktionsplan ist ein fachübergreifendes Planungsinstrument, das die Belange des Lärmschutzes bei allen infrastrukturellen und umweltpolitischen Planungen soweit wie möglich berücksichtigt. Ziel dieser Planung ist es, einerseits den Umgebungslärm vorrangig an jenen Orten zu reduzieren, wo die Geräuschbelastung ein gesundheitsschädigendes Ausmaß erreicht hat. Andererseits sollen aber gleichzeitig auch ruhigere Gebiete als solche geschützt und erhalten werden. Dafür erließ die EU im Jahr 2002 die „Umgebungslärmrichtlinie“. Hiernach wird im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens zunächst der Umgebungslärmpegel in Lärmkarten erfasst und wird im Anschluss ein entsprechender Lärmaktionsplan zur Verminderung von Geräuschbelastungen erstellt.

(Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH)


Deutsches Institut für Urbanistik

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