Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.


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Friedrich-Engels-Straße 104
14473 Potsdam
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
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Di 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

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Falkenthaler Chaussee 1
16792 Zehdenick
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Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr


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Telefon
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Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus/Chóśebuz

Fax
Telefon
+49 355 612-2715

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Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
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15345 Petershagen/Eggersdorf
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Am Markt 8
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Sie können gern auch einen Termin vereinbaren.


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Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
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Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


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03338 365105
Telefon
03338 365341

Häufig gestellte Fragen

Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.


Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.


Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.


Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.


Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.


Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.