Dienstleistung
Gesundheitsberichterstattung Informationserteilung
Wo erhalte ich Informationen zur Gesundheitsberichterstattung (Medizinalstatistik)?
Einrichtung
Aufgabengebiet Sozialplanung und Controlling
Breitscheidstraße 7
15848 Beeskow
Montag, Freitag: Termine nach Vereinbarung
Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
03366 35-1406
Einrichtung
Landkreis Barnim - Gesundheitsamt
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Jahnstraße 45
16321 Bernau bei Berlin
Dienstags 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Donnerstags 09.00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Montags, Mittwochs, Freitags Termine nach Vereinbarung
Hinweis: Für alle Untersuchungen sind generell Termine zu vereinbaren.
+49 3334 2142601
+49 3334 2141601
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
- Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
- Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können individuell vereinbart werden.
+49 3535 46-3122
Fax
+49 3535 46-3101
Sekretariat
Einrichtung
Landkreis Märkisch-Oderland - Gesundheitsamt
Havelstraße 29
16515 Oranienburg
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
03301 601-80371
03301 601-3751
03301 601-3736
03301 601-3728
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Gesundheitsberichterstattung
(kurz:
GBE
), veraltet auch
Medizinalstatistik
genannt, dient der Information von Politik, Wissenschaft, Akteuren des Gesundheitssystems und der interessierten Öffentlichkeit. Die Gesundheitsberichterstattung stellt gesundheitlich relevante Aspekte, die häufig einen Bevölkerungsbezug oder einen regionalen Bezug haben, dar und interpretiert sie.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte
Schlagwörter
Bestattungswesen, Medizinstatistik, Leichenwesen, Medizinalaufsicht, Mortalitätsstatistik
Ausführliche Beschreibung
Gesundheitsberichterstattung (kurz: GBE ), veraltet auch Medizinalstatistik genannt, dient der Information von Politik, Wissenschaft, Akteuren des Gesundheitssystems und der interessierten Öffentlichkeit. Die Gesundheitsberichterstattung stellt gesundheitlich relevante Aspekte, die häufig einen Bevölkerungsbezug oder einen regionalen Bezug haben, dar und interpretiert sie.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte